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Rente für Beamte
BAT:
Natürlich sollen sie machen, was sie wollen. Aber es muss auch effizient sein. Auch gesamtgesellchaftlich.
So ist ja wohl die Abiturquote auf 40 Prozent gestiegen, die Akademiker nur auf 24 Prozent. Will sagen, diese Abschlüsse führen ja nicht dahin, wo sie sollen. Wie oft sitzen hier inzwischen Personen mit Abitur auf typischen Ausbildungsberufen.
TV-Ler:
--- Zitat von: BAT am 18.04.2024 11:53 ---Mir ist jetzt aber auch nicht bewusst, ob diese Beiträge nur für den Anspruch des Wehrpflichtigen gezählt werden, oder ob tatsächlich vom Staat Einzahlungen in die Rentenkasse erfolgen; das ist glaube ich im großen Steuerzuschuss mit drin.
--- End quote ---
Ich vermute mal, sowohl als auch 8)
In meinen jährlichen Rentenmitteilungen finden sich auf der Rückseite immer die Beträge der bisher gezahlten Beiträge von AG, AN und "aus öffentlichen Kassen" - in meinem Fall kann es sich dabei nur um den für meine Zeit bei der BW geleisteten Beitrag handeln.
Da wird also wohl etwas berechnet und gezahlt worden sein.
In der Darstellung wird das aber in dem Betrag enthalten sein, den der Bund jährlich an die GRV überweist.
BAT:
Stimmt, da steht bei mir auch sowas. Ist halt die Frage, ob die Höhe der Einzahlung an die GRV nach dem Wehrsold bemessen hat oder nach dem Durchschnittswert (Rentenpunkte), die dem Versicherten gutgeschrieben wurden.
Kommt ja bald wieder... :o
Rentenonkel:
Die Höhe der vom Bund zu zahlenden Beiträge für Zeiten des Wehrdienstes und des Zivildienstes für die Rente richtet sich nicht nach dem tatsächlich gezahlten Wehrsold oder Verdienst.
Maßgeblich hierfür ist regelmäßig ein fiktiver Verdienst auf der Basis der sogenannten Bezugsgröße,
Je nachdem, wann genau der Wehrdienst war, wurden zwischen 60 bis 100 Prozent der monatlichen Bezugsgröße als fiktiver Verdienst zugrunde gelegt.
BAT:
Ist dir auch bekannt, wie mit der VBL in diesem Bezug umgegangen wurde?
Insbesondere 1993?
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