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[Allg] verjährte Krankenhausrechnung
Ozymandias:
--- Zitat von: MoinMoin am 19.03.2024 23:39 ---Nicht zahlen und nicht mehr zahlen müssen und trotzdem das Geld behalten, ist doch das Betrugsthema.
--- End quote ---
Rein rechtlich betrachtet ist es kein Betrug. Die Einrede der Verjährung steht grundsätzlich auch einem Beamten zu. Egal ob bei Krankenhausbehandlungen oder Möbellieferungen oder oder oder.
Bei einer verjährten Möbellieferung (ohne Eigentumsvorbehalt) darf man auch die Möbel behalten und muss nicht mehr zahlen.
Die Einrede muss man wirksam erheben und hat folgendes zur Folge:
Der Anspruch besteht seitens des KH fort, daher kein Betrug gegenüber der Beihilfestelle, da die Aufwendungen vorlagen und weiterhin vorliegen. Es steht dem Beamten frei, wann er die Rechnung begleicht.
Die Einrede der Verjährung hat jedoch zur Folge, dass das KH die Forderung nicht mehr gerichtlich geltend machen kann. Daran ist allein das KH schuld, da Frist verpasst. Es gab auch keine Hemmnis der Verjährung.
Das Schreiben ist nicht weiteres als ein Einschüchterungsversuch an rechtlich unbedarfte Personen.
Es steht einem frei, aus Freundlichkeit zu bezahlen. Aber strafrechtlich und dienstrechtlich kann bei verjährten Forderungen nichts passieren. Hier ist keine Arglistigkeit oder Vorsatz erkennbar.
Die Regelverjährung ist einfach viel zu kurz und es gibt unzähige Menschen, die sich über verjährte Forderungen ärgern. Da muss sich das KH rechtlich mit abfinden.
MoinMoin:
der Betrug ist doch nicht gegenüber dem KH, sondern gegenüber der Beihilfe und der PKV.
Ozymandias:
--- Zitat von: MoinMoin am 20.03.2024 16:48 ---der Betrug ist doch nicht gegenüber dem KH, sondern gegenüber der Beihilfe und der PKV.
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Wo ist der Betrug? Die Rechnung ist echt, der Aufwand ist da. Wann der Beamte bezahlt ist sein Bier.
Man muss die Vertragsverhältnisse hier genauer im Auge behalten. Die Einrede der Verjährung betrifft einzig das Vertragsverhältnis zwischen Patient und KH. Die Einrede der Verjährung lässt die echte Rechnung nicht verschwinden, die Forderung des KH besteht weiterhin fort, kann nur von dem KH nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Daher hat der Beamte oder auch jemand mit 100% PKV keine Fantasierechnung eingereicht, das wäre Betrug.
Ist im Prinzip das gleiche wie wenn ein Beamter vergisst eine Arztrechnung einzureichen und die Beihilfestelle die Erstattung wegen Verjährung ablehnt. Da kann man auch nicht Betrug, Verletzung der Fürsorgepflicht oder ähnliches in Spiel bringen. Man hat es schlichtweg verpennt, hier hat eben das KH gepennt und ist jetzt in der Situation eine nicht mehr einzutreibende Forderung zu haben.
Das ist sehr ärgerlich, passiert in Deutschland aber jedes Jahr millionenfach aufrgrund der kurzen Regelverjährung von 3 Jahren, vor 2002 waren es 30 Jahre.
SpeedyG:
Und ich dachte immer, man darf sich an Versicherungen nicht bereichern...
Ozymandias:
--- Zitat von: SpeedyG am 20.03.2024 17:03 ---Und ich dachte immer, man darf sich an Versicherungen nicht bereichern...
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Das ist ein gutes Stichwort und rechtlich auch korrekt. u.a. https://www.versicherungsrechtsiegen.de/krankheitskostenversicherung-behandlungskosten-ehefrau-in-privatklinik-verjaehrung/
Momentan wäre man unzulässig bereichert. Aber die verjährte Forderung kann man auch noch später zahlen.
Es gibt keine Fälligkeit die durchgesetzt werden kann.
Die Bedingungen gegenüber dem KH kann nun der Patient bestimmen und den nominellen Betrag zurückzahlen, wann er will oder was spricht dagegen? :D
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