Wie handhabt ihr das eigentlich mit den Jahren 2020 bis 2022. Hier hat der Dienstherr ja auf die Verpflichtung zur zeitnahen Geltendmachung verzichtet. Sollte man hier trotzdem irgendwann mal Widerspruch einrichen, oder kann man sich auf diesen Verzicht auch noch später berufen?
Habe 2023 für 2020-2022 zusätzlich "rückwirkend" Widersprüche mit dem Verweis auf die FMS eingelegt (also 2020,2021,2022,2023 je ein Widerspruch incl. FMS im Anhang), sind dadurch auch Teil der Klage.
Mich würde interressieren, wann endlich die ersten Fälle zur amtsangemessenen Alimentation an bayerischen Verwaltungsgerichten verhandelt werden, weis jemand was?
leider nein, hier immer noch Schweigen im Walde. Ist aber auch noch nicht ruhend.