Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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Dokumentenfahrer

Nope, noch nichts.
Die nächste Nachricht wird die Mitteilung zur neuen Besoldungshöhe sein.

Schon seltsam wie lang es dieses Jahr dauert.

derSchorsch

Zitat von: Dokumentenfahrer in 12.09.2026 12:40Nope, noch nichts.
Die nächste Nachricht wird die Mitteilung zur neuen Besoldungshöhe sein.

Schon seltsam wie lang es dieses Jahr dauert.

Hier hatte jemand erwähnt, dass man wohl an einer Lösung arbeitet, die ablehnenden Bescheiden über das Mitarbeiterportal versenden zu können. Postweg ist bei 65.000 Widersprüchen vermutlich unwirtschaftlich.
Bestimmt kommen die kurz vor Weihnachten. Das ist ja dann auch gleich ein Signal im Sinnen von: "Widerspruch bringt nix. Kannst es dir für 2026 auch gleich sparen."
Worauf man natürlich nicht reinfallen sollte!

Klage erheben! Jedes Jahr Widerspruch!

fliegkleinerWellensittich

Kollege hat Bescheid per Post erhalten.

Ich allerdings noch nicht.

derSchorsch

Zitat von: fliegkleinerWellensittich in 12.09.2026 20:00Kollege hat Bescheid per Post erhalten.

Ich allerdings noch nicht.
Kommunal, oder Freistaat?


foo

Evtl. erhalten nur die einen Bescheid, die aus den Vorjahren noch keine Klage laufen haben?

Stern1981


JoSch

Die Bescheide gehen jetzt wohl sukzessive und in Tranchen raus. Anders war es nicht umsetzbar. Bin gespannt wie viele dann noch tatsächlich klagen.

Muenchner82

Zitat von: foo in 13.09.2026 09:28Evtl. erhalten nur die einen Bescheid, die aus den Vorjahren noch keine Klage laufen haben?

Kann ich mir auch gut vorstellen. Es wäre für den Freistaat schlicht Ressourcenverschwendung gegen mich einen Bescheid zu erlassen, wo ja bereits eine Klage anhängig ist. Obwohl, gerade weil es Ressourcenverschwendung ist müsste er es eigentlich doch wieder machen.

Illunis

Zitat von: Muenchner82 in 14.09.2026 09:55Kann ich mir auch gut vorstellen. Es wäre für den Freistaat schlicht Ressourcenverschwendung gegen mich einen Bescheid zu erlassen, wo ja bereits eine Klage anhängig ist. Obwohl, gerade weil es Ressourcenverschwendung ist müsste er es eigentlich doch wieder machen.

Dazu müsste man die Widersprüche lesen und nicht pauschal ablehnen. Meine Begründungen der Ablehnungen sowohl vor als auch nach Klagebeginn zeigen deutlich, dass den Inhalt niemand gelesen hat.


eros

kann jemand die Musterklage zugänglich machen? Ich werde klagen und mich nicht einfach wieder so vom Tisch wischen lassen. 500 Euro tun zwar weh aber sie sind ja evlt gut angelegt wenn das kippt zumal ich bei A9/9 und 3 Kindern und Frau mit ca. 800 Euro im Monat mir recht gute Chancen ausrechne.

Grisupoli

Zitat von: derSchorsch in 14.09.2026 16:47https://www.bbb-bayern.de/amtsangemessene-alimentation/

Kommt auch ein Muster vom BDK?

Ja, ich bin bereits dabei ein Dokument mit dem BDK zu erstellen. Kommt noch diese Woche. 😊
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Ludwig2

Zitat von: eros in 15.09.2026 11:59kann jemand die Musterklage zugänglich machen? Ich werde klagen und mich nicht einfach wieder so vom Tisch wischen lassen. 500 Euro tun zwar weh aber sie sind ja evlt gut angelegt wenn das kippt zumal ich bei A9/9 und 3 Kindern und Frau mit ca. 800 Euro im Monat mir recht gute Chancen ausrechne.

Hallo Zusammen,

ich bin im endeffekt fast der selbe Fall wie hier zitiert und würde deswegen auch gerne Klagen. Die 500€ wären es aus meiner sicht wert.
Meine Frage ist. Können weitere Kosten entstehen und wenn ja in welcher Höhe? oder Wie kann das verfahren sonst im "schlimmsten" fall für mich ausgehen bzgl. kosten - mal abgesehen davon dass es keien Nachzahlungen gibt?

Danke für eure Antworten.

eros

Zitat von: Ludwig2 in 15.09.2026 14:40Hallo Zusammen,

ich bin im endeffekt fast der selbe Fall wie hier zitiert und würde deswegen auch gerne Klagen. Die 500€ wären es aus meiner sicht wert.
Meine Frage ist. Können weitere Kosten entstehen und wenn ja in welcher Höhe? oder Wie kann das verfahren sonst im "schlimmsten" fall für mich ausgehen bzgl. kosten - mal abgesehen davon dass es keien Nachzahlungen gibt?

Danke für eure Antworten.


Soweit wie ich weis, wird ja unsererseits auf Ruhestellung der Klage gedrängt und dies wird erfahrungsgemäß (nach dem Mitlesen) auch so gemacht, da es bereits Musterklagen gibt. Das schlimmste was passieren kann ist das diese Musterklagen abgewiesen werden und somit auch all unsere Klagen, dann sind die 500 Öcken futschikado. Mehr risiko gibt es erstmal nicht.

Bitte um Verbesserungen :)