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Inhalt nach Kündigung in der PA
MoinMoin:
und in einigen Ländern ist keine Mitbestimmung, aber doch Anhörung oder Benehmensherstellung teil des Prozesses.
ringi:
Hessen und SB.
MoinMoin:
Dann gilt bzgl. PR:
AG schreibt 1 Woche vor Kündigung dem PR, dass er in der Probezeit kündigen will.
Grund: "Hat sich nicht bewährt." "Harmonisiert nicht im Team." "Passt nicht." "Konnte die erwartete Leistung nicht erbringen." oder irgendwas von diesem blabla
Der PR antwortet oder er antwortet nicht, egal. Der PR muss keine Antwort erstellen!
Falls der PR Antwortet, dann hat zu dieser Antwort der Gekündigte so weit ich weiß keinen Zugang, weder über die Antwort, noch darüber ob und wie abgestimmt wurde.
Gleiches geht an den SBV, auch da muss nicht geantwortet werden.
Also wenn der AG 1 Woche vor der Kündigung diese Schreiben an die Vertretungen rausgeschickt hat, dann kann er rechtskräftig kündigen, sofern der SBV nicht reingrätscht.
Der PR kann es nicht verhindern, da er nicht in der Mitbestimmung ist, sondern nur angehört werden muss.
Er kann also nicht auf die Bremse treten.
Oder ist da die Lage anders, wg. SB?
sebbo83:
§ 75 Abs. 4 HPVG: Vor fristlosen Entlassungen, außerordentlichen Kündigungen und vor Kündigungen
während der Probezeit ist der Personalrat anzuhören.
Erbitte beim Personalrat noch vor der nächsten Personalratssitzung um eine "Erörterung" deines Falls nach § 62 Abs. 1 i.v.m. § 66 Abs. 1 HPVG.
Es scheint so, dass der PR in Hessen "mitbestimmen" kann bei solchen Entscheidungen. Daher eine Erörterung des Sachverhalts verlangen. Denn die Dienststelle wir nach gängiger Praxis auf die Erörterung verzichten (wollen).
MoinMoin:
Dann den ganzen §
(4) Vor fristlosen Entlassungen, außerordentlichen Kündigungen und vor
Kündigungen während der Probezeit ist der Personalrat anzuhören. Die
Dienststellenleitung hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen. Hat der
Personalrat Bedenken, so hat er sie unter Angabe der Gründe der Dienststellenleitung unverzüglich spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich
oder elektronisch mitzuteilen.
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