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Dauer des Urlaubs

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MoinMoin:
Mit solchen "betrieblichen Begründungen" wird niemand vor Gericht bestand haben, leider trauen sich zu wenige diesen GutsherreInnen eine ArbG watschen zu verpassen, damit sie ihre Rolle besser verstehen.

Schokobon:
Bin froh, wenn jemand 4 Wochen am Stück nimmt. Am besten im Sommer, da ist eh wenig los.
Derjenige fehlt im Rest des Jahres dann kaum noch.

BAT:

--- Zitat von: Schokobon am 19.04.2024 00:16 ---Bin froh, wenn jemand 4 Wochen am Stück nimmt. Am besten im Sommer, da ist eh wenig los.
Derjenige fehlt im Rest des Jahres dann kaum noch.

--- End quote ---

Ja, Urlaub der Anderen ist auch mein Urlaub, da bin ich richtig froh drüber, wenn die mal neben. Einige muss man dazu treiben.

Die Leute schienen heute kein Privatleben mehr zu haben, siehe Arbeitszeit.

Faunus:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.04.2024 15:53 ---Mit solchen "betrieblichen Begründungen" wird niemand vor Gericht bestand haben, leider trauen sich zu wenige diesen GutsherreInnen eine ArbG watschen zu verpassen, damit sie ihre Rolle besser verstehen.

--- End quote ---


Die GutsherrInnenart funktioniert u.U. nicht mal bei "unberechtigter" Urlaubsnahme:
Urlaubssperre für 2 Wochen aus dem Vorjahr + 2 Wochen Mehrstunden + 6 Wochen aktueller Urlaub und alle 2 Jahre für 10 Wochen im Herbst/Winter bis Weihnachten in der Weltgeschichte rumreisen.

Beim 1. Mal mit diesem Ansinnen hat sich mein Chef aber sowas von quergelegt ... das ist illegal (klingt mir heute noch in den Ohren).
Ich konnte ihn überzeugen, dass a. ) wo kein Kläger , da kein Richter und b.) ich woanders auch nur 4 Wochen Urlaub nehmen kann, aber den doppelten Gehalt bekommen würde.
Dann hat er in 10 Jahren 5x Urlaubssperren ohne Rumgezicke selbständig begründet in die Personalabteilung geschickt (PR hat sich dann bei mir noch gemeldet)  und die Urlaubs/Stundenballung von 10 Wochen wurden anstandslos unterschrieben.

Das "Getürke" war zu AN-Überschuß-Zeiten vor 25-35 Jahren und dürfte heute nicht mehr so einfach mit all diesen bla-und-blubb-Rechts/Verordnungs-Mitteilungsblättchen der Ministerien sein, aber die rechtlich einwandfreien "4 Wochen am Stück" sollten um ein Vielfaches einfacher sein! 
Dafür benötigt man kein Gericht!

MoinMoin:

--- Zitat von: Faunus am 19.04.2024 15:30 ---Ich konnte ihn überzeugen, dass a. ) wo kein Kläger , da kein Richter
[...]
Dafür benötigt man kein Gericht!

--- End quote ---
und wo ein Wille da ist ein WEg.

Hatte mal nen Kollegen, der auf 50% gegangen ist und immer ein halbes Jahr in Südafrika Surflehrer war und ein halbes halt beim Deutschen Ag gebuckelt hat.
Geht doch.....alle waren zufrieden.

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