Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dauer des Urlaubs
FearOfTheDuck:
Sehe ich auch so. Können Sie sich nicht einigen, ist wohl keine Vertretung sichergestellt? Würde das als betrieblicher Grund ausreichen, den Urlaub abzulehnen?
Vorrang wird es hier nicht geben, egal ob 50-jähriges Kind oder 2% GdB. ;) Evl. wäre die Frage, ob die Kindbetreuung in der Zeit sichergestellt ist (Schließzeiten KiTa o.ä.).
Welche der Damen hat denn die bessere Rechtsschutzversicherung? ::)
Organisator:
Ich würde da gar nicht drauf eingehen wollen, wer denn die stärkeren Argumente hat. Vielmehr, wie man einen Kompromiss finden kann.
Die Klärung, wer Recht hat, kann im Zweifel nur ein Gericht treffen und das in vielen Monaten. Damit ist keinem geholfen. Wer es nicht schafft, sich mit einer Kollegin zu einigen, Kompromisse zu schließen und Alternativen auszuarbeiten der hätte in meinem Team wohl nix verloren.
Umlauf:
Beim Kind würde ich mir die Schließzeiten geben lassen.
Aus eigener Erfahrung: Es müssten bei uns damals ca. 24 Tage im Jahr ohne Betreuung gewesen sein.
Bei den 50% sehe ich jetzt ohne weitere Fakten keine zeitliche Zwangslage.
Organisator:
--- Zitat von: Umlauf am 24.04.2024 14:35 ---Beim Kind würde ich mir die Schließzeiten geben lassen.
--- End quote ---
Damit wärst du dann aber Teil des Problems bzw. der Lösungsfindung. Muss man wollen, wenn sich Erwachsene über Kinderkram streiten.
BAT:
Wahrscheinlich fahre beide nicht allein weg. Fall also irgendein Partner Betriebsferien hat...
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