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Freiwilliger Bereitschaftsdienst "kündbar"?
2strong:
Spricht etwas dagegen, der Übernahme von Bereitschaftsdiensten zu widersprechen und dann erstmal zu gucken, wie weit die Eskalationsspirale getrieben wird? Wird schließlich nicht immer alles hart am Gesetz entschieden sondern manchmal durchaus auch pragmatisch.
BAT:
Natürlich, ein Versuch wäre es wert.
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 15.04.2024 16:38 ---Nein, das ist kein Vertrag. Das ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Nur die eine Partei ist in der Befugnis über die geschlossene Vereinbarung zu Verfügung. Wäre dann die Frage, ob die andere Partei nach Treu und Glauben - zumindest bei weiterer Ausübung der Stelle- sich auf die einseitige Willenserklärung weiter berufen kann?
--- End quote ---
Sicher, das das keine Anpassung / Änderung des Arbeitsvertrages ist, wenn man sich bewirbt und es macht?
Aber im Kern bin ich bei 2strong, machen und warten, ob der AG was macht.
Wenn er nichts macht, dann ist es doch ebenfalls eine Änderung des AVs, da es dafür keine Schriftform bedarf, oder
bzw. könnte es sein.
BAT:
Nein, Arbeitsvertrag kann ich mir nicht vorstellen, da man ja nicht einen Vertrag mit dieser Stelle oder einem bestimmten Fachbereich hat, sondern mit dem Arbeitgeber insgesamt.
Aber gut, wird sich zeigen...
MoinMoin:
--- Zitat von: BAT am 15.04.2024 17:26 ---Nein, Arbeitsvertrag kann ich mir nicht vorstellen, da man ja nicht einen Vertrag mit dieser Stelle oder einem bestimmten Fachbereich hat, sondern mit dem Arbeitgeber insgesamt.
Aber gut, wird sich zeigen...
--- End quote ---
Stimmt. Da dürfte das freundlicherweise mal übernehmen nicht schädlich sein.
und nu ja, ich denke die freundlichen und professionellen Personaler werden das, dann auch so sehen und nicht gerichtsfest anklagen.
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