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[NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung

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Goldene Vier:
Den Verbänden wurde eine Frist zur Stellungnahmen bis zum 22.05.2024 eingeräumt.

Grandia:
Und es gibt hoffentlich 0 Verbände, die dem zustimmen. Das ist alles nicht logisch nachvollziehbar aufgebaut. Mir stößt äußerst negativ auf, dass alle Kinder nach dem zweiten ebenfalls unteralimentiert sind, aber nicht der Familienzuschlag erhöht wird (wenn schon nicht die Grundbesoldung), sondern ein Ergänzungszuschlag, der mit anderen Zuschlägen verrechnet wird. So spart man quasi auch das dritte Kind aus. Als nächstes gibt es Notfallpauschalen, die mit Ergänzungszuschlägen verrechnet werden können.

AVP:

--- Zitat von: Marco Lorenz am 26.04.2024 00:03 ---

Gerade Kolleginnen und Kollegen, die nahe an den Landesgrenzen wohnen, werden sich in Zukunft vermutlich eher in Richtung der benachbarten Bundesländer orientieren. Ob das im Zuge der Nachwuchsprobleme im öffentlichen Dienst ein intelligente Lösung ist, wage ich zu bezweifeln.

--- End quote ---

Das ist doch schon Realität. Beispielsweise mal in A11, 2 Kindern, Mietstufe 5, 8 Jahren Berufserfahrung, Jahresbesoldung:

Niedersachsen: 52.100 €
Thüringen: 59.753 €
NRW: 61.298 €
Hessen: 61.637 €
Bund: 62.030 €



Grandia:
Mietstufe... hahaha... Mietstufe, was ist das? Das kommt sicher auch noch in Nds. Aber nicht on top, sondern statt regulärer Erhöhung.

Schiller81:

--- Zitat von: Grandia am 27.04.2024 08:26 ---Zu Punkt 2 gibt es keine Aussagen. Freibeträge werden nicht mit einbezogen. Ich verstehe aber nicht warum diese relevant für den Mindestabstand sind. Grundsicherung + 15% = Nettoalimentation ist das Ziel.
Im Klartext geht es hier darum einen Abstand zu einer 4-köpfigen Familie herzustellen, in der niemand etwas verdient, denn jeglicher Zuverdienst, auch Freibeträge, wären ja keine Grundsicherung mehr.
Anderer Blickwinkel wäre zu betrachten was der Staat leistet. Und nach einer Säule des BverG ist dis lediglich Grundsicherung + 15%.

--- End quote ---

Aber wir Arbeiten doch auch? Und auch Aufstocker sind Leistungsempfänger, somit erhalten Sie auch Grundsicherung.

Es ergibt doch nur eine Sinn, wenn jemand mit einem Aushilfsjob (ca. 30h/Monat - ca. 384 Euro) als Aufstocker nicht mehr oder genau soviel zur Verfügung hat wie ein Beamter mit 40h/Woche...

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