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[NI] Niedersächsische Familienergänzungszuschlagsverordnung

<< < (17/30) > >>

SwenTanortsch:
Ich würde - wenn ich auch öffentlich nicht von Betrug sprechen würde - ansonsten eventuell eher die begründete Vermutung äußern, dass das, was Du hier als Unverschämtheit Deinerseits deutest, eher als Realismus zu bezeichnen sein dürfte. Niedersachsen hat es bereits durch die eingestanden verfassungswidrig gestaltete gesetzliche Ermächtigung hinbekommen, dem Niedersächsischen OVG die Entscheidung einfach zu machen, um dann der eingestanden verfassungswidrigen gesetzlichen Ermächtigung nach mehr als anderthalb Jahren eine Rechtsverordnung folgen zu lassen, die der Landesregierung noch viel Freude und großen Applaus von der niedersächsischen Wählerschaft bereiten wird.

clarion:
Wir drehen uns im Kreis. Swen nimmt immer wieder ausführlich und in wohlgesetzten Worten die 17 Besoldungsgesetze bzw. Entwürfe zu dem Thema auseinander,  so dass kein Stein mehr auf den anderen bleibt. Dennoch tut sich ins Karlsruhe nichts Wahrnehmbares. Und auch der Politik geht es am A* vorbei.

Kirk40:
Guten Morgen Swen,

diesen Widerspruch hinsichtlich der Behandlung von Alleinerziehenden und Verheirateten habe ich bei der Lektüre der Verordnung und den Erläuterungen der NLBV zum Antrag auch festgestellt.
Bin mal gespannt was passiert.
Dann zitiere ich mal Günter den Trekkerfahrer....
Munter bleiben  ;D

SwenTanortsch:
Günter hat Recht, Kirk, also solange er weiterhin Treckerfahrer ist und an h-Ausfall leidet, weshalb er umso mehr das "H" nicht nur in der Buchstabensuppe findet, während Günther in Schleswig-Holstein weder Recht noch hinreichend Recht hat, wenn er wie die anderen 16 MP's seinen Trecker über's Besoldungsfeld pflügen lässt, als wäre er eine Dampfwalze und sich dann beim Bestellen des Felds wundert, dass das Feld zunehmend weniger trägt, während auch er sich auf seinem Trecker im Kreis - nur leider nicht in dem der Jahreszeiten - dreht. Wie hat's schon der seelige Helmut formuliert: Entscheidend ist, was hinten rauskommt, was weitgehend nichts anders meint als: hoffentlich geht's mir am Arsch vorbei.

Ergo: Lass Dich nicht frustrieren, clarion. Seit der Veröffentlichung der letzten Entscheidung sind seit einigen Tagen mehr als vier Jahre vergangen, was für die entsprechend sich rechtlos fühlenden Normunterworfenen mehr als frustrierend ist. Karlsruhe wird nun aber kein zweites Mal seinen (Zeit-)Plan umwerfen und also im Verlauf der nächsten Monate seine Entscheidung insbesondere über das Berliner Besoldungsregime fällen. Danach wird die Diskussion auf verschiedenen Ebenen beginnen, die dann nicht mehr abreißen wird, da sie von den weiteren Gerichtsentscheidungen befeuert werden wird. Das wird gleichfalls eine weiterhin langwierige VA; aber dann dürften nach und nach zumindest Entwicklungen erkennbar werden. Entsprechend müssen wir nun noch durch dieses zeitliche Nadelöhr durch.

Niedersachsen hat dabei mit die größte offene Flanke, da die Verordnungsermächtigung wie auch die Verordnung selbst so hanebüchen sind, dass man beim Lesen regelmäßig aus dem Staunen nicht herauskommt. Das wird nicht nur uns so gehen, sondern am Ende auch dem Niedersächsischen OVG.

Firefighter78:
Moin!
Ich habe meinen Antrag am 09.07. gestellt. Bisher keine Antwort.
Aber gut...wer im September 22 ein Gesetz beschließt, welches zum 01.01.23 in Kraft tritt und die erforderliche Verordnung dann noch einmal 1,5 Jahre auf sich warten lässt...der hat es dann wohl nicht so eilig mit der Umsetzung.

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