Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Wechsel vom Bund zum Land
Wechselwunsch:
Bin fündig.
Kann der Antrag vom Dienstherr auch abgelehnt werden, weil einschränkend dabei steht, "wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen"?
Organisator:
Natürlich - aus dienstlichen Gründen eben.
Rollo83:
Da bin ich auch schon drauf gespannt wie das gehandhabt wird.
Da überall Personalmangel herrscht hoffe ich nicht das dies "dienstliche Gründe" sind.
Dann wäre die ganze Thematik Altersgeld nämlich völlig unsinnig.
PhiSchu1088:
--- Zitat von: Wechselwunsch am 24.04.2024 07:29 ---Hallo zusammen,
ich bin beim Bund als A10 auf Lebenszeit verbeamtet und möchte mich verändern auf Landesebene (kürzere Arbeitszeit).
Seitens meiner Personalsachbearbeitung wurde einer Überleitung nicht zugestimmt. Es hieß dass ich mich ja jederzeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen könne..
Beim LRA war man zunächst begeistert nach dem Vorstellungsgespräch. Nach deren Rückfrage beim Landesministerium hieß es, dass der Abschluss zu speziell wäre, somit ein Wechsel nicht möglich. Außerdem stünde ein Lastenausgleich hinsichtlich der
Versorgungsansprüche im Weg.
Eine Kollegin (mD, ebenfalls Beamtin auf Lebenszeit, mit erheblichen Sozialgründen) hat kürzlich zur Stadt gewechselt. Mangels Zustimmung hat sie sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, sie meinte unter Verzicht sämtlicher Versorgungsansprüche und wurde bei der Stadt ins Beamtenverhältnis aufgenommen.
Nun meine Fragen:
1. Sofern die abgebende Verwaltung absolut mauert, ist dann nur eine Entlassung die einzige Option oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
2. Ist es bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis immer mit dem Verzicht auf sämtliche Pensionsansprüche verbunden? Welche weiteren Konsequenzen zieht das nach sich?
3. Wie sähe ein Wechsel ins Angestelltenverhältnis aus? Werden da erwirtschaftete Pensionsansprüche angerechnet? Bzw. laufen ab Wechsel dann Rentenansprüche neu an so dass ich bis Renteneintritt zumindest Ansprüche sammeln kann?
Welche Konsequenzen würden sich daraus ergeben (schlechtere Bezahlung in Kauf genommen).
4. Macht es einen Unterschied zur Kommune oder zum Land zu wechseln und wo sind die Chancen besser?
5. Wäre es aussichtsreicher bzw. überhaupt möglich, sich auf eine niedriger dotierte Stelle im TVöD zu bewerben, z.B. 8?
Es kann doch nicht unmöglich sein zu wechseln, wenn man sich verändern möchte :-(
Aber ich will alles probieren und brauche in dem komplexen Gebiet einfach fachliche Unterstützung und vllt. hat das Ganze jdn erfolgreich durchlaufen..
Ich danke Euch :-)
--- End quote ---
Erstmal herzlichen Glückwunsch zu deiner erfolgreichen Bewerbung.
Ich habe vor 2 Tagen auch die Zustimmung für einen Posten beim Land bekommen und möchte wechseln. Alleine schon weil die neue (Landes)Behörde in meiner Heimatstadt ansässig ist und ich dann nicht mehr täglich 2 Stunden und 120km pendeln muss.
Ich bin aktuell mittlerer Dienst A8.
zu deiner Fragen 1
Es gibt noch die Möglichkeit der Raubernennung. Das bedeutet die aufnehmende Behörde händigt dir eine Urlunde aus. Nimmst du diese an, so begründest du automatisch ein neues Beamtenverhältnis und dein bisheriges Beamtenverhältnis erlischt. Die neue Behörde bei der ich mich beworben habe, hat dazu auch schon Ihre Bereitschaft erklärt, sollte der Bund mauern.
Wechselwunsch:
Bei mir ist es genauso hinsichtlich Fahrtweg, wenn auch "nur" mit einer dreiviertel Stunde einfach.
Ja super, da kannst Du Dich sehr glücklich schätzen, das ist natürlich der Bestfall. In meinem Fall leider nicht drin, da man das Vertrauensverhältnis nicht erschüttern wolle..
Und bei der Raubernennung muss das Land ja den Versorgungausgleich an den Bund leisten, oder? Das hat deine aufnehmende Behörde ebenfalls akzeptiert?
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