Autor Thema: Eingruppierung als Standesbeamter: E 9 a oder 9 b  (Read 11533 times)

BufordTJustice

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Antw:Eingruppierung als Standesbeamter: E 9 a oder 9 b
« Antwort #15 am: 02.06.2024 11:17 »
Hallo zusammen!

Ich bin frisch umgeschulter Verwaltungswirt (A1 - ehemals mittlerer Verwaltungsdienst), also ohne Berufserfahrung im Verwaltungsbereich. Mit der Stellenbewertung nach TvÖD und den Eingruppierungen habe ich mich bisher nur oberflächlich befasst. Meine erste Stelle trete ich in Kürze als Standesbeamter in einer Gemeinde mit knapp 22.000 Einwohnern. Ich werde von Beginn an in E9a eingruppiert. So war die Stelle auch ausgeschrieben. Höher eingruppiert ist soweit ich weiß nur der Leiter des Standesamtes.

Ich dachte bis dato, die Bewertung der Stelle richtet sich ausschließlich nach den gestellten Anforderungen, die ja bei der Tätigkeit der Standesbeamten ohne Leitungsfunktion regelmäßig sehr vergleichbar sein sollten. Wie kann es da für die gleiche Tätigkeit Bewertungen von E6 bis E9b geben?

Cheerio
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Walter Röhrl

ich1974

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Antw:Eingruppierung als Standesbeamter: E 9 a oder 9 b
« Antwort #16 am: 03.06.2024 13:34 »
Ganz einfach, als Standesbeamter in einer Gemeinde mit 22.000 Einwohner wirst du vermutlich nur Standesamtstätigkeiten machen.
In Gemeinden mit weniger Einwohnern z. B. 5.000 Einwohnern ist neben der Tätigkeit als Standesbeamter z. B. noch Einwohnermeldeamt, Friedhofsamt oder Ordnungsamt zu erledigen. Die einzelnen Tätigkeiten ergeben hier keine 50 % der Tätigkeit als Standesbeamter, sondern niedriger bewertete Tätigkeiten, daher niedrigere EG.

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Antw:Eingruppierung als Standesbeamter: E 9 a oder 9 b
« Antwort #17 am: 04.06.2024 15:45 »
Oder, was häufiger der Fall sein dürfte, die Kommune vergütet nach eigenem Ermessen unter Verzicht auf eine strenge Anwendung des Eingruppierungsrechts.

VaPi

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Antw:Eingruppierung als Standesbeamter: E 9 a oder 9 b
« Antwort #18 am: 04.06.2024 21:35 »
Wenn man sich mal an der Akademie für Standesbeamte in Hessen umhört, wird man feststellen, dass die Masse mittlerweile in E9b eingruppiert ist, als Vollzeitstandesbeamter. In kleinen Kommunen im Nebenamt EWO/Standesamt E6 bis E8. Hab auch schon von E12 Standesbeamten gehört.

Die Organisationsuntersuchung im Rathaus meiner Frau hat nach Prüfung der Tätigkeiten mindestens die E9b vorgeschlagen, so dass alle von der 8 auf die 9b angehoben wurden (2018). Mittlerweile gehen einige Kommunen den Weg zur 9c bzw 10. Anforderung in den Ausschreibungen ist ja immer ALG2 oder Studium. Warum
Sollte man also unter einer 9b arbeiten.

BAT

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Antw:Eingruppierung als Standesbeamter: E 9 a oder 9 b
« Antwort #19 am: 05.06.2024 09:04 »
Da wird ja langsam etwas hoch gepokert. Die meisten standesamtlichen  Tätigkeiten sind einfacher Natur, im Bereich E6 wahrscheinlich. Nur die Auslandsberührung führt zu höheren Eingruppierungen.

Ein Einstellung im "mittleren Dienst" ist nicht nur ohne Probleme möglich, sondern erfolgt auch so, zumindest hier, standardisiert.

VaPi

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Antw:Eingruppierung als Standesbeamter: E 9 a oder 9 b
« Antwort #20 am: 05.06.2024 13:03 »
Dann hast du kein großes Standesamt mit Flüchtlingsunterkunft in der Nähe in deiner Aufsicht.

Wer sich als Vollzeitstandesbeamter in eine E6 einstellen lässt, dem ist nicht zu helfen.

BAT

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Antw:Eingruppierung als Standesbeamter: E 9 a oder 9 b
« Antwort #21 am: 05.06.2024 13:40 »
Einstellungen in E6 sind ganz selten in diesem Bereich anzutreffen. ;)