Ganz einfach, als Standesbeamter in einer Gemeinde mit 22.000 Einwohner wirst du vermutlich nur Standesamtstätigkeiten machen.
In Gemeinden mit weniger Einwohnern z. B. 5.000 Einwohnern ist neben der Tätigkeit als Standesbeamter z. B. noch Einwohnermeldeamt, Friedhofsamt oder Ordnungsamt zu erledigen. Die einzelnen Tätigkeiten ergeben hier keine 50 % der Tätigkeit als Standesbeamter, sondern niedriger bewertete Tätigkeiten, daher niedrigere EG.