Wenn sie keinen Urlaub oder Zeitausgleich nehmen können wegen des Bereitschaftsdienstes und der Betrieb geschlossen ist, was dann?
Wenn sie zum Bereitschaftsdienst abgestellt werden, dann machen sie den Bereitschaftsdienst.
Wenn der AG meint, dass man in der Zeit keine reguläre Arbeitszeit angerechnet bekommen kann, da man nicht arbeiten kann, dann kann man sich darüber mit dem AG streiten, ob dem so ist.
Oder ob die Bereitschaftsdienstler nicht die 8h Arbeitszeit ebenfalls gut geschrieben bekommen müssen, weil diese vom Betriebsurlaub ausgenommen sind und in dieser Zeit eben auch gearbeitet haben, bzw. ihre Arbeitskraft angeboten haben.
Wie darauf ein ArbG regiert wird man dann sehen.
Ich verstehe da nicht das Problem.
Entweder die gehen für die Tage dann mit minus Stunden raus und kassieren das Bereitschaftsgeld oder eben nicht.
Und was soll dass bedeuten, dass sie keinen Zeitausgleich nehmen können, dass its doch nur eine Zeitbuchung.
Minus Acht h oder kann eure Zeiterfassung keine Minusstunden erfassen.
Worst case, die Bereitschaftsdienstler gehen halt mit minus Stunden ins neue Jahr.