Autor Thema: Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst  (Read 4845 times)

BAT

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Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« am: 04.06.2024 14:28 »
Die Verwaltung wird am 23.12. und 27.12. für alle geschlossen, es ist Urlaub oder Zeitausgleich zu nehmen.

Mitarbeiterin hat Bereitschaftsdienst vom 23.12. bis 30.12. - jener umfasst die Zeiten außerhalb der Kernzeiten. Jetzt soll diese Zeitausgleich oder Urlaub für die beiden Tag machen, aber dennoch die beiden Tage 24 Stunden Bereitschaft machen.

Ist das Vorgehen korrekt?


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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #1 am: 04.06.2024 15:01 »
Da in beiden Fällen von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit ist, sehe ich keine Möglichkeit, parallel dazu Rufbereitschaft anzuordnen.

MoinMoin

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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #2 am: 04.06.2024 15:26 »
Die Verwaltung wird am 23.12. und 27.12. für alle geschlossen, es ist Urlaub oder Zeitausgleich zu nehmen.

Mitarbeiterin hat Bereitschaftsdienst vom 23.12. bis 30.12. - jener umfasst die Zeiten außerhalb der Kernzeiten. Jetzt soll diese Zeitausgleich oder Urlaub für die beiden Tag machen, aber dennoch die beiden Tage 24 Stunden Bereitschaft machen.

Ist das Vorgehen korrekt?
Bereitschaft und Urlaub schließt sich aus.

BAT

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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #3 am: 04.06.2024 18:06 »
Wie könnte ein Arbeitgeber ansonsten bei einer Betriebsschließung die Bereitschaft sicherstellen?

MoinMoin

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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #4 am: 04.06.2024 18:23 »
Wie könnte ein Arbeitgeber ansonsten bei einer Betriebsschließung die Bereitschaft sicherstellen?
In dem er Bereitschaftsdienst anordnet und diese Personen halt dann keinen Urlaub nehmen dürfen.

BAT

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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #5 am: 04.06.2024 18:36 »
Es besteht ja die Option, Zeitausgleich, zu nehmen...

MoinMoin

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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #6 am: 04.06.2024 19:33 »
Ja, und, sie haben dann halt Bereitschaft und üssen nicht arbeiten.

BAT

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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #7 am: 04.06.2024 19:39 »
Wenn sie keinen Urlaub oder Zeitausgleich nehmen können wegen des Bereitschaftsdienstes und der Betrieb geschlossen ist, was dann?


MoinMoin

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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #8 am: 05.06.2024 07:40 »
Wenn sie keinen Urlaub oder Zeitausgleich nehmen können wegen des Bereitschaftsdienstes und der Betrieb geschlossen ist, was dann?
Wenn sie zum Bereitschaftsdienst abgestellt werden, dann machen sie den Bereitschaftsdienst.
Wenn der AG meint, dass man in der Zeit keine reguläre Arbeitszeit angerechnet bekommen kann, da man nicht arbeiten kann, dann kann man sich darüber mit dem AG streiten, ob dem so ist.
Oder ob die Bereitschaftsdienstler nicht die 8h Arbeitszeit ebenfalls gut geschrieben bekommen müssen, weil diese vom Betriebsurlaub ausgenommen sind und in dieser Zeit eben auch gearbeitet haben, bzw. ihre Arbeitskraft angeboten haben.

Wie darauf ein ArbG regiert wird man dann sehen.

Ich verstehe da nicht das Problem.

Entweder die gehen für die Tage dann mit minus Stunden raus und kassieren das Bereitschaftsgeld oder eben nicht.
Und was soll dass bedeuten, dass sie keinen Zeitausgleich nehmen können, dass its doch nur eine Zeitbuchung.
Minus Acht h oder kann eure Zeiterfassung keine Minusstunden erfassen.

Worst case, die Bereitschaftsdienstler gehen halt mit minus Stunden ins neue Jahr.

BAT

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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #9 am: 05.06.2024 08:53 »
Es geht hier nicht um die Sicht des Arbeitnehmers. Es ist die Frage nach eine optimalen rechtlichen Lösung.

Möglicherweise haben andere hier mehr Erfahrungen damit.

MoinMoin

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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #10 am: 05.06.2024 09:28 »
Also ich kenne es in der Tat so, das diejenigen, die Bereitschaft machen müssen, keinen Urlaub nehmen dürfen!
Für den Tag (an dem alle anderen Frei machen müssen) normale Arbeitszeit (und Bereit sein müssen) gutgeschrieben bekommen und für die Zeit außerhalb der regulären Arbeitszeit entsprechend Bereitschaft machen.
Ob sie dann normal arbeiten oder eierschaukeln interessiert den Ag nicht, er sieht es als Schmanckerl für den AN an.

BAT

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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #11 am: 05.06.2024 11:40 »
Das ist ein sehr guter Ansatz, aber letzten Endes schlichtes Gewurschtel.

Es muss doch eine klare Lösung für die Konstellation geben.  ::)

Aber man steckt auch selbst zu sehr im öffentlichen Recht, Privatrecht ist da doch oft eher "was nicht passt..."

MoinMoin

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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #12 am: 05.06.2024 18:38 »
Das ist ein sehr guter Ansatz, aber letzten Endes schlichtes Gewurschtel.

Es muss doch eine klare Lösung für die Konstellation geben.  ::)

Aber man steckt auch selbst zu sehr im öffentlichen Recht, Privatrecht ist da doch oft eher "was nicht passt..."
Nun, was daran ist gewurschtel, wenn für die Mehrheit der Belegschaft ein Betriebsurlaub angeordnet wird und für einige wenige nicht.
Diese bekommen eben Urlaubs und ZA Verbot und müssen an diesen Tag arbeiten und zusätzlich drumherum Bereitschaftsdienst.
Einfach, klar und sauber.
(Bei uns darf der Hausmeister auch nicht Telearbeit machen  8))

Wenn diese ausgewählten Personen dann den ganzen Tag eierschaukeln und keine Akten bearbeiten, dann jault halt keiner.
Und wenn sie keine Akten bearbeiten können, weil die Server Down sind und sie nur mit dem Server irgendwas sinnvolles machen könnten, dann ist es halt eine schlechte Auswahl, für diesen Job, sofern sie nicht auch einfach dann eine gutes Fachbuch lesen könnten.

BAT

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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #13 am: 05.06.2024 19:39 »
Der Hintergrund ist ja jener, dass die Heizung z. B. runter gefahren wird, sollte sie nun wegen dem Rest (ca. 5 Bereitschaftspersonen) anbleiben, ist doch die ganze Aktion ad adsurdum geführt....

Und man kann den Laden auflassen.  ::)

clarion

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Antw:Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst
« Antwort #14 am: 05.06.2024 19:50 »
Ich weiß  ja nicht was für Job das ist. Ist nicht Absitzen zu Hause möglich? Wenn der Bereitschaftdienst notwendig ist, fährt man halt dahin, wo immer man gebraucht wird.