Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Freistellung bei Hochwasser
andi1504:
--- Zitat von: flip am 04.06.2024 22:17 ---
--- Zitat von: andi1504 am 04.06.2024 21:45 ---Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.
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Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.
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Du hast doch selbst das BAG-Urteil angeführt und das IHK-Merkblatt hierzu verlinkt. Da steht eindeutig und unmissverständlich: "Die Ansprüche können außerdem arbeitsvertraglich sowie durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge ausgeschlossen werden." Auch der von mir verlinkte Haufe-Beitrag stellt das klar.
MoinMoin:
--- Zitat von: flip am 04.06.2024 21:51 ---
--- Zitat von: Mariposa am 04.06.2024 21:15 ---Das habe ich auch gefunden. Aber das muss unserer Personalabteilung ja auch bekannt sein?
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Da hier ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vorliegt, scheint es bei manchen Arbeitgebern ohne Klage nicht möglich zu sein zu seinem Recht zu kommen.
Vielleicht hilft der Personalrat. Natürlich muss man dem PR auch ein bisschen auf die Sprünge helfen mit z.B. vorgenanntem Urteil.
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Könnte aber auch sein, dass sie diese Links und Urteile und Kommentare kennen und gelesen haben und deswegen klar der Meinung sind, dass 616 nicht angewendet werden muss.
Lies dir doch einfach im IHK Dokument den letzte Satz vom zweiten Absatz durch.
Können kann man natürlich vieles, wenn man als guter AG es wollte.
Kryne:
Mich wundert es, dass du überhaupt arbeitsfähig bist. Wäre ich von so einer Katastrophe betroffen, wäre ich psychisch vermutlich erstmal gar nicht arbeitsfähig, bis meine Angelegenheiten geklärt sind.
Nerostar:
--- Zitat von: Kryne am 05.06.2024 09:05 ---Mich wundert es, dass du überhaupt arbeitsfähig bist. Wäre ich von so einer Katastrophe betroffen, wäre ich psychisch vermutlich erstmal gar nicht arbeitsfähig, bis meine Angelegenheiten geklärt sind.
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Die Arbeitsunfähigkeit wäre auch für mich die einzig logische Konsequenz.
MoinMoin:
--- Zitat von: Nerostar am 05.06.2024 09:09 ---
--- Zitat von: Kryne am 05.06.2024 09:05 ---Mich wundert es, dass du überhaupt arbeitsfähig bist. Wäre ich von so einer Katastrophe betroffen, wäre ich psychisch vermutlich erstmal gar nicht arbeitsfähig, bis meine Angelegenheiten geklärt sind.
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Die Arbeitsunfähigkeit wäre auch für mich die einzig logische Konsequenz.
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Soso, finde ich spannend, dass eine Arbeitsunfähigkeit durch Logik entsteht.
Entweder man ist es oder nicht und offensichtlich ist die Person nicht Arbeitsunfähig.
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