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Freistellung bei Hochwasser

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Finanzer:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.06.2024 09:16 ---Soso, finde ich spannend, dass eine Arbeitsunfähigkeit durch Logik entsteht.
Entweder man ist es oder nicht und offensichtlich ist die Person nicht Arbeitsunfähig.

--- End quote ---

Vielleicht ist die betroffene Person so unter Schock, das sie noch nicht gemerkt hat wie schlecht es ihr geht.

Der Threadersteller sollte sich hinsetzen, einen Moment Ruhe gönnen, in sich hineinhorchen und dann wird er feststellen ob er Arbeitsunfähig ist.

FearOfTheDuck:
Wobei aus dem SV m.E. nicht ganz klar hervorgeht, inwieweit der TE persönlich betroffen ist. Hat er einen Schaden an eigenem Hab und Gut oder macht ihn das Schicksal seiner Nachbarn betroffen und er möchte gerne helfen?

MoinMoin:
Ich würde mir die Ruhe gönnen und mir überlegen, ob ich bei einem solchen unflexiblen und sensiblem Ag noch weiterhin mein Dienste erbringen möchte  ;D

Eine Hand wäscht die andere
und sicherlich ist da schneller mal die mentale Schranke bzgl. des Erkennens eine Arbeitsfähigkeit verschoben.

MoinMoin:
Aber die Frage der TE ist doch geklärt:

Der AG muss einen nicht bezahlt freigeben.
Er könnte aber, wenn er wollte.

BAT:
Also eine Kollegin ist beim Hochwasser Anfang des Jahres evakuiert worden, hat sich aber für einen spontanen Spanien-Urlaub entschlossen, als in Notunterkünften zu sitzen.  ;)

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