Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Freistellung bei Hochwasser

<< < (6/16) > >>

Kryne:

--- Zitat von: Sjuda am 05.06.2024 09:38 ---

Es erschließt sich mir jedenfalls nicht, wie man im Gegenteil auch noch zu der Erwartungshaltung gelangen kann, es wäre gerecht, wenn der Arbeitgeber zur bezahlten Freistellung verpflichtet wäre, ohne dass dem Mitarbeiter selbst  irgendwelche Nachteile entstehen.

--- End quote ---

Naja diese Erwartungshaltung könnte z.B. durch die deutsche Rechtsprechung entstehen, die ja genau so schon entschieden hat. (Siehe das hier im Thread verlinkte Urteil).

In der Praxis sollte es natürlich immer ein Geben und ein Nehmen sein und jeder AG (nicht nur öffentliche) sollten hier einfach mit dem passenden Augenmaß handeln.

Wenn ich einen zuverlässigen Mitarbeiter habe, der jetzt richtig tief in der Scheiße steckt, weil sein Haus evtl. fast bis zum 1. OG unter Wasser stand, dann sollte ich als AG da auch einfach aus Anstand schauen wie ich dem Mitarbeiter helfen kann. Vor allem mittelständische Betriebe gehen hier teilweise noch viel weiter was Hilfen in so Fällen angeht als "nur" bezahlte Freistellung zu bieten.

Faunus:

--- Zitat von: Sjuda am 05.06.2024 09:38 ---Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, welche Auswirkungen Naturkatastrophen wie die aktuellen Hochwasser auf die Betroffenen haben können. Bleibt zu hoffen, dass alle Schäden, bei denen das möglich ist, alsbald behoben werden.

Dennoch bin ich immer wieder überrascht, mit welchen Vorstellungen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihre Arbeitgeber konfrontieren. Anscheinend wird vom (öffentlichen) Arbeitgeber erwartet, einseitig die Konsequenzen aller möglichen Lebensrisiken zu tragen.


--- Zitat von: Mariposa am 04.06.2024 20:36 ---(...)Mein Arbeitgeber meint nun ich muss dafür Urlaub nehmen. Kann das wirklich sein? (...)

--- End quote ---

Aus Gründen, die der AG nicht zu vertreten hat, ist der Mitarbeiter an der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehindert. Ist der naheliegende Gedanke da wirklich, es könne unmöglich rechtmäßig sein, dass der Mitarbeiter einen eigenen Beitrag leistet, indem er Urlaub oder unbezahlte Freistellung einsetzt? Bereits diese Möglichkeiten stellen ein Entgegenkommen des Arbeitgebers dar, da dieser kurzfristig auf den Ausfall der Arbeitskraft reagieren muss. Könnte man dafür nicht eigentlich eine gewisse Dankbarkeit erwarten?

Es erschließt sich mir jedenfalls nicht, wie man im Gegenteil auch noch zu der Erwartungshaltung gelangen kann, es wäre gerecht, wenn der Arbeitgeber zur bezahlten Freistellung verpflichtet wäre, ohne dass dem Mitarbeiter selbst  irgendwelche Nachteile entstehen.

--- End quote ---

Prinzipiell hast Du recht und im Normalfall sind (unbezahlter) Urlaub oder Überstunden abbauen gangbare Möglichkeiten.
Kollegen und Vorgesetzte sind auch Menschen und werden alles tun den betroffenen Kollegen nicht hängen zu lassen und dessen Arbeit  - also eine Mehrbelastung - übernehmen.

Ich würde in so einer Situation empfehlen auch erst mal mit den Kollegen zu sprechen, welche Arbeiten diese übernehmen würden und was später abgearbeitet werden kann und dann den Vorgesetzten mit ins Boot holen. Das hängt aber auch von den Strukturen der Arbeitsstelle ab.



Faunus:

--- Zitat von: Kryne am 05.06.2024 10:13 ---
Wenn ich einen zuverlässigen Mitarbeiter habe, der jetzt richtig tief in der Scheiße steckt, weil sein Haus evtl. fast bis zum 1. OG unter Wasser stand, dann sollte ich als AG da auch einfach aus Anstand schauen wie ich dem Mitarbeiter helfen kann. Vor allem mittelständische Betriebe gehen hier teilweise noch viel weiter was Hilfen in so Fällen angeht als "nur" bezahlte Freistellung zu bieten.

--- End quote ---

Kein Arbeitgeber kann/soll/wird die Eltern ersetzten!
Und Anstand erwarte ich auch von einem MA, der Probleme  - welche auch immer - hat.

Herbert Meyer:
In einer solchen Extremsituation würde ich den gelben Schein einholen und fertig.

brian:
GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version