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Freistellung bei Hochwasser

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brian:
Ich würde nicht mal auf die Idee kommen, dass ich da frei nehmen könnte mit Bezahlung zusätzlich zu Urlaub. Manche Leute haben echt Ideen.

Philipp:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 04.06.2024 22:25 ---
--- Zitat von: flip am 04.06.2024 22:17 ---
--- Zitat von: andi1504 am 04.06.2024 21:45 ---Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.

--- End quote ---

Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.

--- End quote ---

Das Gesetz ist aber in hohem Maße interpretationsfähig. Ab wann wäre dem AN das Erscheinen bei einem Hochwasserschaden nicht mehr zumutbar:
 
5cm Wasser im Keller?
5cm Wasser im Erdgeschoss?
Oder erst, wenn die Wassermassen das gesamte Gebäude mitgerissen haben?

Das Gesetz allein gibt das eben nicht vor.

--- End quote ---

Das ist einfach.
Dafür müssten nicht mal 5cm Wasser im Keller stehen.
Wenn die Menge des Wassers so hoch ist, dass sie bleibende Schäden am Gebäude verursachen kann und durch den Eigentümer eine Bekämpfung möglich ist, sehe ich das als gegeben.

Wenn die Wände feucht werden kann man noch nicht viel tun, aber sobald das Wasser eintritt kann man es mit Material oder Geräten aufnehmen und entsorgen, bzw. sich um eine Maßnahme kümmern.

Würde mir der AG die o.g. Frage stellen, würde ich zurückfragen ab wann er denn in einem öffentlichen Gebäude dringenden Handlungsbedarf sieht. Wenn 5cm Wasser im Keller stehen, oder im EG? Oder wenn das Gebäude weggerissen wird? Ich denke der AG wird im Hochbau auch bei 1cm Wasser im Keller schon panisch werden und dringenden Handlungsbedarf sehen.

Herbert Meyer:

--- Zitat von: brian am 05.06.2024 10:57 ---GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

--- End quote ---

Das ist halt richtige Sklavenmentalität, am besten noch Überstunden kloppen, wenn das Haus und die wirtschaftliche Existenz absaufen.

Blaumacher, die jeden 2. Freitag fehlen, gehen mir auch auf die Nerven. Aber in einer Extremsituation, in welcher der Arbeitgeber keine Kulanz zeigt und man vom Staat außer Bürokratie ebenfalls keine Hilfe zu erwarten hat - dann ist der gelbe Schein legitim.

Stelle gerade fest, dass dank meiner robusten Gesundheit der letzte gelbe Schein bereits mehrere Jahre zurückliegt. Wenn bei mir im Keller allerdings das Wasser steht und man dem Schaden beim summieren zuschauen kann, würde ich nicht zögern. Die versäumte Arbeitszeit kann ich ja bis zur Rente, die mich wahrscheinlich so mit 75 erwartet, irgendwann nacharbeiten.

BAT:
Geht noch?

Es ist halt Urlaub zu nehmen oder im TV aufzunehmen als Freistellungsgrund nach 616.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: Philipp am 05.06.2024 11:00 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 04.06.2024 22:25 ---
--- Zitat von: flip am 04.06.2024 22:17 ---
--- Zitat von: andi1504 am 04.06.2024 21:45 ---Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.

--- End quote ---

Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.

--- End quote ---

Das Gesetz ist aber in hohem Maße interpretationsfähig. Ab wann wäre dem AN das Erscheinen bei einem Hochwasserschaden nicht mehr zumutbar:
 
5cm Wasser im Keller?
5cm Wasser im Erdgeschoss?
Oder erst, wenn die Wassermassen das gesamte Gebäude mitgerissen haben?

Das Gesetz allein gibt das eben nicht vor.

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Das ist einfach.
Dafür müssten nicht mal 5cm Wasser im Keller stehen.
Wenn die Menge des Wassers so hoch ist, dass sie bleibende Schäden am Gebäude verursachen kann und durch den Eigentümer eine Bekämpfung möglich ist, sehe ich das als gegeben.

Wenn die Wände feucht werden kann man noch nicht viel tun, aber sobald das Wasser eintritt kann man es mit Material oder Geräten aufnehmen und entsorgen, bzw. sich um eine Maßnahme kümmern.
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Was ist ein "bleibender Schaden"? - Mal angenommen, ein Vogel fliegt gegen ein Fenster, welches zerbirst und nun ohne Reparatur einen bleibenden Schaden darstellt. Vögel fliegen immer, dieser Schaden kann jederzeit eintreffen. Mit dieser Definition wäre ich also dauerhaft berechtigt, mit einem Besen rund um das Haus zu flitzen, um die potentielle Gefahr abzuwehren - Bei voller Bezahlung.

Ich hege da Zweifel.

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