Autor Thema: [Allg] Amtsarztuntersuchung für eine Verbeamtung als Verwaltungsmitarbeiter  (Read 16526 times)

ohjeee

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 264
Ich kann dir dazu nichts sagen, aber sicher ist hier auch jemand aus NRW, der weiß, wie es da läuft.

An deiner Stelle würde ich vor der Untersuchung komplett auf Alkohol verzichten, zumal es "absolut kein problem" ist.

Die Verfehlungen als Beamter in der Freizeit müssen nicht unbedingt direkt Auswirkungen auf den Dienst haben, um Konsequenzen zu haben. Gerade mit Alkohol lassen sich da einige Beispiele nennen. Z. B. das betrunken durch die Fußgängerzone Torkeln.

Das ist Unsinn. Selbstverständlich darf man auch als Beamter einen über den Durst trinken, man darf auch Knöllchen für zu schnelles Fahren kassieren und auf BlackMetal-Konzerte gehen, auch wenn das viele Menschen vielleicht blöd finden mögen.
Was nicht geht, sind Straftaten, insb. mit Verurteilung über 12 Monate, oder sonstige das Ansehen des Dienstherrn beschädigende Dinge tun. Auf einem "Sylt-Video" würde ich mich als Beamter nicht mitgrölend sehen lassen (auch wenn das nicht unbedingt eine Verurteilung >12 Monate nach sich zieht).

ohjeee

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 264
das mit weniger trinken ist doch logisch. nur ist die untersuchung schon in zwei-drei wochen, bis dahin werden die werte wohl kaum wieder normal sein. daher frage ich ja, ob das dahingehend schwierig sein könnte, wenn die immer noch schlecht sind.
eine (soweit) gesunde Leber steckt relativ viel weg und sollte nach 4-6 Wochen Alkoholverzicht wieder in Spur sein, auch die Leberwerte im Blut. Ich stand wegen einer Virusinfektion kurz vor dem Leberversagen (GPT weit über 1.000), wenige Wochen nachdem der Virus durch war, waren alle Werte wieder in bester Ordnung. Auch die behandelnden Ärzte (Hausarzt, Internist,...) haben das allesamt bestätigt, dass sich die Leber bei gesunder Ernährung, Verzicht schädigender Substanzen (Medikamente, Alkohol,...) innerhalb weniger Wochen regenerieren kann.
Wenn die dann trotzdem noch etwas hoch sind, kannst dich immer noch mit "ups, ist halt EM, bisschen viel gefeiert" erklären.

ohjeee

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 264
zunächst einmal danke für die hilfreichen antworten! es hilft mir sehr weiter, und habe jetzt ein gutes, besseres gefühl!

zum thema, ich finde es interessant, dass mir unterstellt wird, ich hätte probleme, das zu lassen, dabei ist es doch fakt, dass es so ist, dass ich da einen cut gemacht habe und es mich nicht stört. wenn es nicht okay ist, ist es doch voll okay, und wenn es okay ist, ebenso? hätte mich einfach nur interessiert, wie die lage da ist.

zum anderen themenkomplex, speziell an clarion: stichwort ausserdienstliches verhalten. ich übertreibe jetzt mal bewusst und gehe mal von sucht und rauschmitteln weg. es ist auch verpönt, barfuss durch die stadt zu laufen, oder dauernd falsch zu parken, wenn es keine straftat ist, oder sich mit fünf halbnackten frauen zu zeigen, oder wenn man im fussballstadion sich unflätig äussert. wie schon gesagt, das kann doch alles auch einen schlechten ruf nach sich ziehen, dem einen ist das egal, dem anderen nicht. nach wie vor, wer sagt mir, was okay ist, was eben nicht? mir kommt es so vor, als wäre das eine bauchgefühlsentscheidung, die von einzelnen personen je nach laune abhängig ist.

ich habe, auch wenn es sich nicht auf die ausgangsfrage bezieht mal selber nochmal geschaut und folgendes gefunden - zitat folgt von einer bachelorarbeit von michael dommel, die man im internet finden kann, dort steht auf seite 42:

Zitat
Bei außerdienstlichem Verhalten muss geprüft werden, ob eine Amtsbezogenheit gegeben
ist. Denn nur das Verhalten, das dem Amt des Beamten oder dem Ansehen des
Beamtentums in bedeutsamer Weise beeinträchtigen kann, ist hiervon betroffen. Außerhalb
des Dienstes hat sich der Beamte in erster Linie gesetzeskonform zu verhalten.
Außerdienstliches Fehlverhalten liegt z. B. bei Diebstahl, Trunkenheit am Steuer, Betrug,
Meineid oder Unfallflucht vor, nicht jedoch bei Ehebruch oder leichten Verkehrsdelikten.
Darüber hinaus hat der Beamte sein Amt uneigennützig und gewissenhaft auszuführen

das sagt mir, dass das verhalten keine relevanz hat, wenn man sich nicht im strafrechtlichen bereich bewegt, oder sehe ich das falsch?
siehst du richtig.
würde mich mal interessieren, ob einer der "Hardliner" hier, auch nur einen Fall belegen kann, bei dem ein Beamter wegen Wochenendparty, hartem Alkoholkonsum usw. gefeuert wurde.

ohjeee

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 264
Ner Kollegin wurde die Verbeamtung mit allen Konsequenzen entzogen, weil sie "geschwänzt" hat und in den Dschungelcamp zur Unterstützung der Tochter in der TV Show gefahren ist.
Nur mal so, wie wichtig die Außendarstellung sein kann.
Das ist etwas anderes, der Lehrererin wurde es untersagt, mehrere Wochen Urlaub außerhalb der UNterrichtsfreien Zeit zu nehmen, wurde auf die Androhung sie fliege trotzdem, auf die Konsequenzen hingewiesen, dann macht sie blau, fliegt hin, wird auch noch im TV gezeigt... geht halt gar nicht und ist mMn zurecht geflogen.

Kat95

  • Gast
>>Wird Alkohol außerhalb der Dienstzeit getrunken, ist dies zunächst Privatsache. Eingeschränkt gilt dies für Beamte auf Widerruf oder auf Probe, weil auch Erkenntnisse aus dem privaten Bereich für die Beurteilung, ob der Betroffene für ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geeignet ist, berücksichtigt werden. Vermutet die Behörde, dass hinter einer Auffälligkeit ein charakterlicher Mangel oder ein handfestes Alkoholproblem steht, ist eine Auseinandersetzung vorprogrammiert.
Alkoholbedingte Straftaten im Straßenverkehr, beispielsweise einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, können gegebenenfalls einen charakterlichen Mangel begründen, der einer Einstellung bzw. Verbeamtung entgegensteht.<<


Der Ersteller angibt, dass er 4-5 Mal pro Woche 2-3 Liter Alkohol trinkt. Das geht schon über ein "ich trinke mal am Wochenende" deutlich hinaus. Und wenn das über einen längeren Zeitraum hinausgeht und man körperlich auch noch andere Baustellen hat, dann ist die Frage, ob die Leber das so gut wegstecken kann.
Aber du bist dir ja sicher, dass das alles nicht so schlimm ist und dann hat er ja nichts zu befürchten. Zumal er ja aufgehört hat, wie er mitteilt und es auch lassen kann.
Letztendlich ist es seine Entscheidung und er hat es zum grüßten Teil ja auch selbst in der Hand, was passieren könnte und was nicht ;)

Logio

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Nach meinem Empfinden unterliegen die Maßstäbe zum außerdienstlichen Wohlverhalten auch einer gewissen Entwicklung.

Aktuelles Beispiel:

https://www.bild.de/unterhaltung/stars-und-leute/playboy-polizistin-laura-erfuellt-sich-ihren-nacktfoto-traum-66693335dca95846215b3bad

Heute zum Glück kein Problem mehr. Das wäre "früher" möglicherweise anders beurteilt worden.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Zitat
das sagt mir, dass das verhalten keine relevanz hat, wenn man sich nicht im strafrechtlichen bereich bewegt, oder sehe ich das falsch?


Du musst schon richtig lesen.

Zitat
Bei außerdienstlichem Verhalten muss geprüft werden, ob eine Amtsbezogenheit gegeben
ist. Denn nur das Verhalten, das dem Amt des Beamten oder dem Ansehen des
Beamtentums in bedeutsamer Weise beeinträchtigen kann, ist hiervon betroffen. Außerhalb
des Dienstes hat sich der Beamte in erster Linie gesetzeskonform zu verhalten.
Außerdienstliches Fehlverhalten liegt z. B. bei Diebstahl, Trunkenheit am Steuer, Betrug,
Meineid oder Unfallflucht vor, nicht jedoch bei Ehebruch oder leichten Verkehrsdelikten.
Darüber hinaus hat der Beamte sein Amt uneigennützig und gewissenhaft auszuführen

Es gibt also Abstufungen.

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

ohjeee

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 264
>>Wird Alkohol außerhalb der Dienstzeit getrunken, ist dies zunächst Privatsache. Eingeschränkt gilt dies für Beamte auf Widerruf oder auf Probe, weil auch Erkenntnisse aus dem privaten Bereich für die Beurteilung, ob der Betroffene für ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geeignet ist, berücksichtigt werden. Vermutet die Behörde, dass hinter einer Auffälligkeit ein charakterlicher Mangel oder ein handfestes Alkoholproblem steht, ist eine Auseinandersetzung vorprogrammiert.
Alkoholbedingte Straftaten im Straßenverkehr, beispielsweise einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, können gegebenenfalls einen charakterlichen Mangel begründen, der einer Einstellung bzw. Verbeamtung entgegensteht.<<


Der Ersteller angibt, dass er 4-5 Mal pro Woche 2-3 Liter Alkohol trinkt. Das geht schon über ein "ich trinke mal am Wochenende" deutlich hinaus. Und wenn das über einen längeren Zeitraum hinausgeht und man körperlich auch noch andere Baustellen hat, dann ist die Frage, ob die Leber das so gut wegstecken kann.
Aber du bist dir ja sicher, dass das alles nicht so schlimm ist und dann hat er ja nichts zu befürchten. Zumal er ja aufgehört hat, wie er mitteilt und es auch lassen kann.
Letztendlich ist es seine Entscheidung und er hat es zum grüßten Teil ja auch selbst in der Hand, was passieren könnte und was nicht ;)

Man muss sich ja immer vor Augen halten, was mit der Einstellungsuntersuchung beabsichtigt wird. Ist man als Angestellter nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung raus und kostet den AG quasi nichts mehr, gibt es für Beamte eine dauerhafte "Lohnfortzahlung" über die 6 Wochen hinaus. Deshalb soll u.A. eine Prognose erstellt werden, ob der Beamtenanwärter voraussichtlich bis zur Pension Dienst leisten kann, oder ob er mitte 40 alkoholkrank dienstunfähig wird, oder mit 150kg nicht mehr diensttauglich ist, aber dennoch weiter alimentiert wird und mit Mitte 50 in Pension geschickt werden muss. Klar, in den 45 Jahren Dienstzeit kann gar nichts ausgeschlossen werden. Wer aber bereits sein deutliches Suchtpotential als Anwärter zur Schau stellt und sich nicht mal für ein paar Wochen am Riehmen reißen kann, wird womöglich Konsequenzen bzgl. der Lebenszeitverbeamtung befürchten müssen.

Die vorherige Behauptung war hingegen auch, dass man als Beamter nicht betrunken als Fußgänger durch die Stadt torkeln dürfe. Und das ist definitiv Unsinn. Dann wäre mit Sicherheit ein Drittel meines Studiengangs weder zum Beamten auf Probe, noch auf Lebenszeit ernannt geworden. Auch wenn wir uns mittlerweile alle besser im Griff haben als Mitte 20/30, kommt das im besten Haus mal vor, dass jemand über die Strenge schlägt. Werde ich Anfang August definitiv auch wieder auf einem großen Festival.
Wie oben schon geschrieben, wäre es was anderes, dann betrunken auch noch Sylt-Lieder zu grölen, sich mit über 1,1/1.6 Promille hinters Steuer zu klemmen, volltrunken über den Dienstherrn abkotzen, sich mit Reichsbürger-Jargon und -Sympathie bekleckern oder sich mit den Uniformierten Kollegen prügeln. Wobei selbst das als Ersttäter womöglich nicht einmal unbedingt die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen würde (die letzten beiden Punkte mal außen vor).

alexanderw85

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
hallo zusammen, zunächst noch einmal erneut vielen dank für die hilfreichen antworten, und dass das thema, bzw. die themen auf anklang stoßen!

was das "gesundheitliche" betrifft, dürfte jetzt, denke ich alles geklärt sein, es sei denn, jemand hat dazu noch eine anmerkung oder eine weitere info.

zur anderen thematik, das mit dem wohlverhalten:
wie man auch an diesem thread merkt, gehen die meinungen dort weit auseinander, der eine sagt, man darf auf metal konzerte gehen, dauernd zu schnell fahren, andere sagen, es ist nicht okay. es es muss ja irgendwie festgemacht werden, was in ordnung ist, was nicht. für einige leute sind manche sachen schon hart an der grenze, die andere noch in ordnung finden. vorher wurde ja schon das beispiel mit den playboy fotos genannt. ich rede jetzt nicht von so geschichten wie die sachen mit sylt, darüber sind wir uns denke ich einig, dass das problematisch ist, weil es sich da auf zweifel wegen der politischen treuepflicht auswirkt möglicherweise.

die geschichte mit dem polizeipräsidenten im rotlichtviertel ist, meine ich mal gelesen zu haben, nur deswegen problematisch, weil es da einen interessenkonflikt gibt/geben kann wegen bestechlickeit usw. polizei und rotlichtviertelbetreiber verfolgen ja meist oft gegensätzliche interessen.

ich finde die thematik wie gesagt sehr interessant - im allgemeinen gibt es da viele theoretische beispiele zu, die mir spontan einfallen, wo einige sagen, das ist in ordnung, andere wiederum nicht. mir fielen  folgende ein, ich habe mir dazu einfach mal gedanken gemacht, was andere dazu sagen würden:

erstes beispiel wäre, wenn man sich als beamter in der freizeit mit punks trifft und irgendwo im park rumsitzt und kontakt zu denen hat, da vertreten sicher auch einige die meinung, das ist rufschädigend.

zweites beispiel: beamte läuft im privaten bereich nur mit bandshirts rum und trägt klamotten, die nicht alltäglich sind, sprich zerrissene jeans oder nieten oder hat shirts an, wo zum beispiel "bitch" oder "zicke" draufsteht, gab es ja mal eine weile in den 2000ern.

drittes beispiel: auf einer privaten feier ist es ausgelassen, und die beamte hat zwei männer im arm, küsst jeweils den anderen und für alle beteiligten ist des in ordnung.

viertes beispiel: beamter ist in der freizeit gerne beim fussball, und läuft und trifft sich gerne mit ultras, die sich daneben benehmen und vielleicht ein bengalo zünden. dafür, dass andere sowas machen, kann er doch nichts, wenn er selber sowas nicht macht, jedoch könnte hier auch vermutet werden, dass er den ruf schädigt, weil er mit so einer gruppe unterwegs ist.

die antworten auf die beispiele würden mich echt mal interessieren, da ich mir vorstellen kann, dass das sicherlich von leuten unterschiedlich bewertet wird, der eine sieht das so, der andere so. denn die geschichten, die ich nannte, haben keine strafrechtliche relevanz. die feine englische art ist es auch nicht. für den einen ist die eine sache jedoch okay, für den anderen wieder nicht. die frage ist, ab wann sowas trotzdem problematisch ist, obwohl es nicht verboten ist? wer definiert sowas? wo ist die grenze? da gibt es ja nichts konkretes zu.

dass man es im zweifel lassen sollte, wenn man da bedenken hat und sich demnach konservativer verhalten sollte, ist klar. wie gesagt: woran macht man das fest? solange es das strafrecht nicht anschneidet, sollte es doch unproblematisch sein?

ps. sorry für den langen text, aber ich finde das unheimlich interessant!

ohjeee

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 264
hallo zusammen, zunächst noch einmal erneut vielen dank für die hilfreichen antworten, und dass das thema, bzw. die themen auf anklang stoßen!

was das "gesundheitliche" betrifft, dürfte jetzt, denke ich alles geklärt sein, es sei denn, jemand hat dazu noch eine anmerkung oder eine weitere info.

zur anderen thematik, das mit dem wohlverhalten:
wie man auch an diesem thread merkt, gehen die meinungen dort weit auseinander, der eine sagt, man darf auf metal konzerte gehen, dauernd zu schnell fahren, andere sagen, es ist nicht okay. es es muss ja irgendwie festgemacht werden, was in ordnung ist, was nicht. für einige leute sind manche sachen schon hart an der grenze, die andere noch in ordnung finden. vorher wurde ja schon das beispiel mit den playboy fotos genannt. ich rede jetzt nicht von so geschichten wie die sachen mit sylt, darüber sind wir uns denke ich einig, dass das problematisch ist, weil es sich da auf zweifel wegen der politischen treuepflicht auswirkt möglicherweise.

die geschichte mit dem polizeipräsidenten im rotlichtviertel ist, meine ich mal gelesen zu haben, nur deswegen problematisch, weil es da einen interessenkonflikt gibt/geben kann wegen bestechlickeit usw. polizei und rotlichtviertelbetreiber verfolgen ja meist oft gegensätzliche interessen.

ich finde die thematik wie gesagt sehr interessant - im allgemeinen gibt es da viele theoretische beispiele zu, die mir spontan einfallen, wo einige sagen, das ist in ordnung, andere wiederum nicht. mir fielen  folgende ein, ich habe mir dazu einfach mal gedanken gemacht, was andere dazu sagen würden:

erstes beispiel wäre, wenn man sich als beamter in der freizeit mit punks trifft und irgendwo im park rumsitzt und kontakt zu denen hat, da vertreten sicher auch einige die meinung, das ist rufschädigend.

zweites beispiel: beamte läuft im privaten bereich nur mit bandshirts rum und trägt klamotten, die nicht alltäglich sind, sprich zerrissene jeans oder nieten oder hat shirts an, wo zum beispiel "bitch" oder "zicke" draufsteht, gab es ja mal eine weile in den 2000ern.

drittes beispiel: auf einer privaten feier ist es ausgelassen, und die beamte hat zwei männer im arm, küsst jeweils den anderen und für alle beteiligten ist des in ordnung.

viertes beispiel: beamter ist in der freizeit gerne beim fussball, und läuft und trifft sich gerne mit ultras, die sich daneben benehmen und vielleicht ein bengalo zünden. dafür, dass andere sowas machen, kann er doch nichts, wenn er selber sowas nicht macht, jedoch könnte hier auch vermutet werden, dass er den ruf schädigt, weil er mit so einer gruppe unterwegs ist.

die antworten auf die beispiele würden mich echt mal interessieren, da ich mir vorstellen kann, dass das sicherlich von leuten unterschiedlich bewertet wird, der eine sieht das so, der andere so. denn die geschichten, die ich nannte, haben keine strafrechtliche relevanz. die feine englische art ist es auch nicht. für den einen ist die eine sache jedoch okay, für den anderen wieder nicht. die frage ist, ab wann sowas trotzdem problematisch ist, obwohl es nicht verboten ist? wer definiert sowas? wo ist die grenze? da gibt es ja nichts konkretes zu.

dass man es im zweifel lassen sollte, wenn man da bedenken hat und sich demnach konservativer verhalten sollte, ist klar. wie gesagt: woran macht man das fest? solange es das strafrecht nicht anschneidet, sollte es doch unproblematisch sein?

ps. sorry für den langen text, aber ich finde das unheimlich interessant!
Wenns jetzt hier um die generelle Einschätzung geht:
1. Unproblematisch, abhängig vom Amt des Beamten und dem, was dort getan wird. Wenn dort nur gesoffen wird, bierflaschen durch die Gegen fliegen, aktiv gebettelt wird, Ruhestörung usw. dann kann das wohl das Ansehen schädigen. Das reine Treffen von Punks halte ich für nicht per se problematisch. Ich hatte übrigens einen Punk (also richtig Bilderbuch, mit Nieten, zerrissenen Jeans, butem Iro,...) im Studiengang. Der hat seinen Abschluss ordentlich gemacht und anschließend noch Richtung Umwelt weiter studiert.
2. absolut unproblematisch, sofern man keine Bandshirts volksverhetzender Bands an hat. Aufgrund der Diskussionen die letzten Monate halte ich auch nach wie vor (wie uach während der Diskussion an sich) ein Rammstein Shirt als Beamter für völlig unbedenklich.
3. Das steht ja eh nicht zur Debatte. Deshalb ein Fass aufmachen bekommt man als Dienstherr die Finger rein, nicht als Beamter.
4. Fankurve unproblematisch (habe ich auch einige Beispiele im Freundes- und Bekanntenkreis, auch Polizisten) zumindest sofern man nicht vor Wut geifernd mit Stinkefinger direkt in eine Kamera schreit und am nächsten Tag auf der ersten Seite der Bild abgedruckt wird, und nach dem Spiel dem Auswärtsteam auf die Birne hauen, hingegen problematisch.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Frage 3 kann schon gar keinen Dienstbezug haben.

Bei Fragen 1, 2 und 4  kommt es auf die konkreten Umstände an. Du wirst in deiner Ausbildung mit Sicherheit Fälle bearbeitet haben und nicht nur im Gesetz gelesen haben. Hast du dir schonmal die Frage gestellt, warum mit Fällen gearbeitet wird? Genau, weil es immer unterschiedliche Fälle sind und das Leben uns jeden Tag mit unterschiedlichen Sachverhalten und Fällen konfrontiert.
Das scheinst du nicht im Ansatz verstanden zu haben, sonst würdest du nicht nach allgemeingültigen Regeln fragen.


Zitat
dass man es im zweifel lassen sollte, wenn man da bedenken hat und sich demnach konservativer verhalten sollte, ist klar. wie gesagt: woran macht man das fest? solange es das strafrecht nicht anschneidet, sollte es doch unproblematisch sein?

Du musst schon lesen was hier geschrieben wird. Du hast den Sachverhalt mit dem Polizeibeamten sogar wenige Zeilen zuvor erwähnt. Warum kannst du dir die Frage dann nicht selbst beantworten?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

alexanderw85

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
bei den fragen 1, 2 und 4 kann ich mir höchstens vorstellen, dass das als polizist oder ordnungsamtmitarbeiter kritisch ist. aber für jemanden der ganz woanders sitzt, kann ich mir nicht vorstellen, dass das kritisch ist? ich verstehe schon, was mit fällen gemeint ist. ich schätze, dass es bei einem polizisten oder lehrer sicher was anderes ist als bei jemanden in der bauverwaltung oder im vermessungsamt. in diesen aber wohl weniger problematisch?

was frage 3 betrifft, nehmen wir mal an, es ist keine private feier, sondern man läuft in der freizeit in der öffentlichkeit mit zwei männern rum und küsst beide auf den mund. irgendwo fängt es ja an kritisch zu werden, für die allgemeinheit. einigen ist es egal, anderen wieder nicht.

wie schon gesagt wurde, es kommt auf den fall an. aber strafrechtlich hat das keine relevanz in dem fall, und solange es nicht in den jeweiligen aufgabenkreis fällt, müsste das doch kein problem sein? oder sehe ich das falsch?

Landesdiener

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 174
Die vorherige Behauptung war hingegen auch, dass man als Beamter nicht betrunken als Fußgänger durch die Stadt torkeln dürfe. Und das ist definitiv Unsinn.
Bitte zur Klarstellung:
Ich hatte erst geschrieben:
"Gerade mit Alkohol lassen sich da einige Beispiele nennen. Z. B. das betrunken durch die Fußgängerzone Torkeln."
Im nächsten Post dann:
"Tatsächlich war das betrunken Torkeln ein vereinfachtes Beispiel. Das muss im Einzelfall geprüft werden, ob das jetzt wirklich Konsequenzen hat. Brüllst du dabei vielleicht noch rum: "Sch*** Polizeistaat!", dann bist du sicher schneller bei einem Disziplinarverfahren."

Meine Aussage ist also nicht, dass ein Beamter nicht betrunken durch die Stadt laufen darf bzw. dass das immer Konsequenzen hat, sondern dass dieses Verhalten je nach den konkreten Umständen und im Einzelfall zum Problem werden kann, nicht aber muss.

Extrembeispiele:
1) Junger Beamter aus dem Bereich des Denkmalschutzes läuft einmalig angetrunken durch die Fußgängerzone. Sagt nichts, tut nichts, kommt gut zu Hause an und schläft seinen Rausch aus.

2) Leitender Beamte der Sonderermittlungsgruppe Alkohol- und Drogenmissbrauch bei der Polizei torkelt regelmäßig, auch unter der Woche, schwer besoffen durch die Fußgängerzone. Pöbelt dabei Leute an und uriniert in ein Blumenbeet – beides noch in einer Form, die nicht strafrechtlich relevant ist.

Vermutlich sind wir uns einig, dass 1) kein Problem und "erlaubt" ist und 2) dienstrechtliche Konsequenzen hat. In der Praxis liegt die wohl meist Wahrheit irgendwo dazwischen.

Kleeblatt

  • Gast
Seid ihr Euch eigentlich sicher, dass der Fragesteller seine Frage ernst meint?
Wir sind, denke ich, uns einig was der Beamtenstatus für Anforderungen an das pers. Verhalten stellt.
Hier dies mit Beispielen zu diskutieren ist doch Zeitverschwendung.

alexanderw85

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
natürlich meine ich das ernst.

ich sagte doch, die eigentliche ursprüngliche frage ist schon lange erledigt und geklärt, es sei denn, jemand hat noch was dazu beizusteuern. schrieb ich ja schon in post 53.

das andere ist einfach nur sehr interessant zu erörtern und hat nichts mit der eigentlichen ausgangsfrage zu tun. man ist vom thema abgeschweift.