hallo zusammen, zunächst noch einmal erneut vielen dank für die hilfreichen antworten, und dass das thema, bzw. die themen auf anklang stoßen!
was das "gesundheitliche" betrifft, dürfte jetzt, denke ich alles geklärt sein, es sei denn, jemand hat dazu noch eine anmerkung oder eine weitere info.
zur anderen thematik, das mit dem wohlverhalten:
wie man auch an diesem thread merkt, gehen die meinungen dort weit auseinander, der eine sagt, man darf auf metal konzerte gehen, dauernd zu schnell fahren, andere sagen, es ist nicht okay. es es muss ja irgendwie festgemacht werden, was in ordnung ist, was nicht. für einige leute sind manche sachen schon hart an der grenze, die andere noch in ordnung finden. vorher wurde ja schon das beispiel mit den playboy fotos genannt. ich rede jetzt nicht von so geschichten wie die sachen mit sylt, darüber sind wir uns denke ich einig, dass das problematisch ist, weil es sich da auf zweifel wegen der politischen treuepflicht auswirkt möglicherweise.
die geschichte mit dem polizeipräsidenten im rotlichtviertel ist, meine ich mal gelesen zu haben, nur deswegen problematisch, weil es da einen interessenkonflikt gibt/geben kann wegen bestechlickeit usw. polizei und rotlichtviertelbetreiber verfolgen ja meist oft gegensätzliche interessen.
ich finde die thematik wie gesagt sehr interessant - im allgemeinen gibt es da viele theoretische beispiele zu, die mir spontan einfallen, wo einige sagen, das ist in ordnung, andere wiederum nicht. mir fielen folgende ein, ich habe mir dazu einfach mal gedanken gemacht, was andere dazu sagen würden:
erstes beispiel wäre, wenn man sich als beamter in der freizeit mit punks trifft und irgendwo im park rumsitzt und kontakt zu denen hat, da vertreten sicher auch einige die meinung, das ist rufschädigend.
zweites beispiel: beamte läuft im privaten bereich nur mit bandshirts rum und trägt klamotten, die nicht alltäglich sind, sprich zerrissene jeans oder nieten oder hat shirts an, wo zum beispiel "bitch" oder "zicke" draufsteht, gab es ja mal eine weile in den 2000ern.
drittes beispiel: auf einer privaten feier ist es ausgelassen, und die beamte hat zwei männer im arm, küsst jeweils den anderen und für alle beteiligten ist des in ordnung.
viertes beispiel: beamter ist in der freizeit gerne beim fussball, und läuft und trifft sich gerne mit ultras, die sich daneben benehmen und vielleicht ein bengalo zünden. dafür, dass andere sowas machen, kann er doch nichts, wenn er selber sowas nicht macht, jedoch könnte hier auch vermutet werden, dass er den ruf schädigt, weil er mit so einer gruppe unterwegs ist.
die antworten auf die beispiele würden mich echt mal interessieren, da ich mir vorstellen kann, dass das sicherlich von leuten unterschiedlich bewertet wird, der eine sieht das so, der andere so. denn die geschichten, die ich nannte, haben keine strafrechtliche relevanz. die feine englische art ist es auch nicht. für den einen ist die eine sache jedoch okay, für den anderen wieder nicht. die frage ist, ab wann sowas trotzdem problematisch ist, obwohl es nicht verboten ist? wer definiert sowas? wo ist die grenze? da gibt es ja nichts konkretes zu.
dass man es im zweifel lassen sollte, wenn man da bedenken hat und sich demnach konservativer verhalten sollte, ist klar. wie gesagt: woran macht man das fest? solange es das strafrecht nicht anschneidet, sollte es doch unproblematisch sein?
ps. sorry für den langen text, aber ich finde das unheimlich interessant!