Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

neuer Arbeitsvertrag, Einstufung + weitere Probleme....

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knopper:

--- Zitat von: cyrix42 am 15.06.2024 00:02 ---Da einschlägige Berufserfahrung nicht durch Tätigkeiten einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden kann, müsstest du schon begründen, dass du bisher auch schon Tätigkeiten, die für sich in die EG 9a führen, dauerhaft zur Ausübung übertragen bekommen hattest -- dass du nur auch weitere Tätigkeiten, die dann insgesamt für dich in die EG 8 führten, auszuüben hattest (oder ein Eingruppierungsirrtum vorlag). Die Verwaltung wird sich erst einmal darauf zurückziehen, dass EG 8 nicht EG 9a ist, und du also keine einschlägige Berufserfahrung hast.


--- End quote ---

ja also so wie ich es mitbekommen habe, war die Tätigkeit die ich bisher ausgeübt habe schon immer EG9a...mindestens sage ich mal.

Die ursprüngliche Stellenausschreibung vor 3 Jahren hatte jedenfalls eine viel höhere EG als Verdienstangabe. Ich bekam dann aber nur die EG 8...Begründung damals "da dies die Standard-Entgeltgruppe für eine normale Berufsausbildung ist".
Eine EG 9a wollte man mir damals nicht geben, da "diese ja ein Studium voraussetze oder mindestens eine 2. Ausbildung", so hieß es im wortlaut.
Jetzt geht es aber seltsamerweise mit der E9a…ohne Studium und ohne 2. Ausbildung, aber dafür wieder mit Stufe 1...also es passt alles nicht so richtig.


--- Zitat von: cyrix42 am 15.06.2024 00:02 ---Es wäre auch tatsächlich erst einmal zu prüfen, was deine dir dauerhaft übertragenen Tätigkeiten waren bzw. sein werden; und ob damit überhaupt einschlägige Berufserfahrung vorliegt.

--- End quote ---

ja das müsste auf jeden Fall geprüft werden. Reicht denn hier ein Vergleich der Auflistung ind er Stellenausschreibung zu meiner bisherigen Tätigkeit...oder ist das ganze schon etwas aufwendiger?
Wie gesagt, jeden einzelnen Punkt der geforderten Tätigkeiten in der EG9a-Ausschreibung, und das sollte ja die Grundlage sein, habe ich bereits 2 Jahre gemacht.
Dies kann mein Vorgesetzter bestätigen.


Falls sich die Verwaltung dann immer noch querstellt, wäre dann wenigstens wieder eine Rückstufung in die E8/2 möglich mit besagten Stufensprung in die 8/3 demnächst?
oder geht selbst das nicht und ich hänge da quasi fest?

clarion:
Das ist Quatsch, was Dir bzgl. E9a damals gesagt hat.

Ich weiß nicht, ob eine Eingruppierungsfeststellungsklage bzgl. des alten Jobs Sinn macht.  M.W. bist Du ITler. Nimm die Beine in die Hand und renne so schnell und so weit Du kannst. Nette Kollegen und ein ansprechendes Ambiente gibt es auch anderswo.
 
Wenn ein Arbeitgeber Dich so behandelt, hat er Dich nicht verdient.

Förderliche Zeiten hätte man Dir anerkennen können,  wenn man gewollt hätte.

knopper:

--- Zitat von: clarion am 15.06.2024 08:07 ---
Wenn ein Arbeitgeber Dich so behandelt, hat er Dich nicht verdient.

Förderliche Zeiten hätte man Dir anerkennen können,  wenn man gewollt hätte.

--- End quote ---

...ja irgendwie sieht es auch so aus, als sei das Absicht und dass man mich so loswerden möchte. Verstehe ich aber nicht, das kann man doch auch direkt sagen und hatte den Vertrag einfach nicht verlängern brauchen.
Ich werde das erstmal mit dem Personalrat klären, soweit ich es mitbekommen habe bin ich nicht der erste dem es so geht...

MoinMoin:

--- Zitat von: clarion am 15.06.2024 08:07 ---Förderliche Zeiten hätte man Dir anerkennen können,  wenn man gewollt hätte.

--- End quote ---
Nein, er kann förderliche Zeiten nur anerkennen, wenn er ansonsten die Stelle nicht besetzen kann.
Also hätte knopper klipp und klar vor Vertragsunterzeichung entsprechend eine Ansage machen müssen und nicht einfach unterschreiben und sich hinterher aufregen.
Bei uns erklärt der PR den Kandidaten im VG wie die tariflichen Regeln sind, denn viele wissen es nicht.

Und hier scheinen die Personaler ebenfalls null schimmer vom Tarifrecht zuhaben. 9a nur mit Studium und so ein gaga kram deutet doch sehr stark darauf hin.

knopper:

--- Zitat von: MoinMoin am 15.06.2024 15:52 ---
Und hier scheinen die Personaler ebenfalls null schimmer vom Tarifrecht zuhaben. 9a nur mit Studium und so ein gaga kram deutet doch sehr stark darauf hin.

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ja so sieht es aus... Ja ich weiß dass ich hätte nicht gleich unterschreiben sollen, das war jetzt ein wenig dem Zeitdruck geschuldet bzw. weil es ja schon so lange gedauert hat.

Wie sieht denn überhaupt die Verantwortlichkeit beim Festsetzen der Stufen aus? Konkret in einer Uni / Hochschule?
Also wer muss sich am Ende dafür rechtfertigen wenn ich in der Stufe 2 eingruppiert werde? Sind das am die Personalverwaltungsangestellten? Kann ich mir nicht so recht vorstellen. Oder ist es der Projektverantwortliche?
und vor wem muss sich gerechtfertigt werden?  Die Verwaltungsangestellte meinte nur es gäbe ganz scharfe Kontrollen und Landesrechnungshof usw...
Aber bei einem Drittmittelprojekt? Wo die Mittel sowieso ja da, und auch genehmigt sind sind (beantragt wurde vorsichtshalber E9a Stufe 4 :) )

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