Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
PiA:
Hallo justme,
zunächst muss ich MoinMoin zustimmen und meinen "dummen" Formulierungsfehler einräumen.
In der S2 geht es um die "Beschäftigten", die gerade keine "sonstigen Beschäftigten" iSd. höheren Entgeltgruppen sind.
Ansosten habe ich das folgende vor MoinMoins letztem Post formuliert, wird sind uns aber in der Sache einig:
Bei der "arglistigen Täuschung" bin ich weniger als bei der "stümperhaften Personalarbeit", allerdings stellt sich mir die Frage, ob Du zu Recht davon ausgehen durftest, als "sonstiger Beschäftigter" zu gelten.
Sprich, irgendwas als Qualifikation - sei Berufserfahrung (aber warum dann überhaupt Stufe 1?), sei es ein Zertifikat, begonnenes Studium, Übungsleiter-/Trainerschein etc. pp.
Wenn es da "nichts" gibt, liegt schlichtweg ein Eingruppierungsittrum vor, wenn es da "etwas" gibt, hätte man eine "Grundlage", auf der man streiten könnte - vielleicht auch mit dem Ergebnis, dass ihr euch ggf. beide geirrt hat und S2 tatsächlich objektiv korrekt ist.
Das ist aber dann auch keine Frage mehr für ein Forum, sondern für eine "ordernliche" Rechtsberatung.
Da ist dann die Frage der Sinnhaftigkeit, sein Recht zu erstreiten: Machst Du das übergangsweise neben dem Studium oder auf Dauer und vor allem: für wie lange soll diese tarifwidrige Nebenabrede eigentlich laufen?
VG PiA
FearOfTheDuck:
@TE: Hast du den Ausschreibungstext noch vorliegen?
Ich glaube z.B. nicht, dass "sonstige Beschäftigte" explizit gesucht werden.
Eher vermute ich, dass Fachkraft gesucht wurde und gleichzeitig die Bewerbung für Nicht-Fachkräfte geöffnet war. Das ist möglich, sofern die Tätigkeit eine Voraussetzung in der Person (Qualifizierung) erfordert, ist man eine EG niedriger eingruppiert.
Die Konsequenz der EG-1 hätte man allerdings spätestens bei Vertragsschluss erläutern können. Dass man hernach irgendwelche Klauseln auftischt, spricht eh nicht für die PA.
MoinMoin:
--- Zitat von: PiA am 28.06.2024 10:32 ---Sprich, irgendwas als Qualifikation - sei Berufserfahrung (aber warum dann überhaupt Stufe 1?), sei es ein Zertifikat, begonnenes Studium, Übungsleiter-/Trainerschein etc. pp.
--- End quote ---
Die Stufe 1 hatte ich ganz überlesen.
Wenn man keine einschlägige Berufserfahrung hat, dann ist es doch höchstwahrscheinlich, dass man nicht ein sonstiger Beschäftigter ist.
PiA:
Tendentiell ja, aber...
Bei "uns" wurden für den OG u. a. Studierende auf Grundschullehramt ab dem vierten Fachsemester, zertifizierte Übungsleiter und "fachfremde" mit einem sog. OGS-Zertifikat der VHS als "sonstige Beschäftigte" in die S3 eingruppiert - ob zurecht, sei dahingestellt, es ist aber in jedem Fall "mehr als nichts".
Wenn die noch keine praktische Berufserfahrung hatten, starteten sie in Stufe 1.
Deshalb meine (späte) Nachfrage, ob es da "irgendwas" gab.
Ein "nur"-Regelschulabgänger wird dagegen schwerlich in die S3 kommen, da stimme ich zu.
justme:
Hallö,
erst mal nochmal vielen Dank, dass Ihr mir so zahlreich antwortet.
ja, es gibt ein IHK Zertifikat über die bestandene Ausbildereignungprüfung (Ada-Schein), der berechtigt im kaufmännischen Bereich als Ausbilder tätig zu sein. Aber keine Berufserfahrung im Kiga, o.ä. .
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 28.06.2024 10:36 ---@TE: Hast du den Ausschreibungstext noch vorliegen?
Ich glaube z.B. nicht, dass "sonstige Beschäftigte" explizit gesucht werden.
Eher vermute ich, dass Fachkraft gesucht wurde und gleichzeitig die Bewerbung für Nicht-Fachkräfte geöffnet war. Das ist möglich, sofern die Tätigkeit eine Voraussetzung in der Person (Qualifizierung) erfordert, ist man eine EG niedriger eingruppiert.
Die Konsequenz der EG-1 hätte man allerdings spätestens bei Vertragsschluss erläutern können. Dass man hernach irgendwelche Klauseln auftischt, spricht eh nicht für die PA.
--- End quote ---
und doch, den Ausschreibungstext habe ich und an dem mache ich mich ja auch fest.
es steht:
PROFIL:
Erfahrung im Umgang mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren -- ja hab ich, bin Mutter von 2 Kindern, falls das reicht
Teamfähigkeit und Flexibilität
Offenheit und Freundlichkeit im Umgang mit Kindern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen.
das wars dann auch schon.....
Wir bieten:
eine unbefristete Anstellung mit einer Vergütung nach TVöD-SuE in S3
und die üblichen goodies
Dannn ist doch das der "Filter" nach dem ich die Bewerber aussuche, oder?
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