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[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2

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matzl:

--- Zitat von: PattyHB am 22.07.2024 20:59 ---Heute beim Anwalt gewesen. Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz 1.020 € plus Gerichtsgebühren von 483 €, bei einem anzunehmenden Streitwert von ca. 5.000 €. Der "Verlierer" trägt die Gerichtsgebühren sowie etwaige Anwaltskosten des Gewinners.

--- End quote ---
Anwalt ist in der ersten Instanz eigentlich nicht notwendig.
Dann bleiben die Gerichtsgebühren mit 483€ die man üblicherweise als Werbungskosten absetzen kann.

Magda:
Gibt es bei euch was Neues?

Zauberberg:
Kollege hat wohl davon Abstand genommen zu klagen !

Wie sieht es bei Dir aus Magda, in welchem Stadium befindest Du Dich ?

Magda:
Bei mir gibt es nichts neues. Eigentlich müsste ich demnächst mal die Klagebegründung in Kopie erhalten. Bisher kam aber noch nichts.

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