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GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?

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--- Zitat von: HallerJ am 30.06.2024 23:17 ---"Die Mitgliedschaft in einem Organ einer Gesellschaft (auch Aufsichtsrat) bedarf auch bei einer Gesellschaft, die zum eigenen Vermögen zählt, der Genehmigung (§ 99 I 2)" ???

--- End quote ---
Gleich das mal mit seinen Ausführungen zum § 100 Abs. 1 BBG ab (ist alles analog SG geregelt). Dort stellt er selbst auf den Umfang ab (starke aktive Ausübung vs. weitgehend passive Tätigkeit). Das ist das, was ich mit der Ausnahme der „komplexen Konzernstruktur“ meinte. Du leitest ja nicht Euer multimillionen Family Office mit umfassendem Geschäftsbetrieb, sondern organisierst Deine Freizeitbeschäftigung „Wertpapierhandel“ in einer Kapitalgesellschaft ohne jeden weiteren Geschäftsbetrieb.

HallerJ:
Ja das ergibt Sinn.

Leider geht für mich nicht eindeutig hervor, dass auch die Geschäftsführung selbst genehmigungsfrei ist.


Ich hab auch in VG Hamburg, BeckRS 2012, 47339; nachgeschaut, da ist leider die explizite Geschäftsführung ausgeklammert und es geht nur um die Gesellschaftertätigkeit.

MoinMoin:
Klingt bisher so, dass du es melden musst, aber versagen darf man dir es nicht, oder?


--- Zitat von: HallerJ am 30.06.2024 21:45 ---Nein da bist du richtig informiert. Jedoch sind reine Aktiengewinne zu 95% freigestellt, auf die restlichen 5% zahlt man dann ca. 30% (Gewerbe+Körperschaftsteuer) was einen Steuersatz von ca. 1.5% ergibt. Bei Dividenden, Termingeschäften etc. zahlt man die vollen 30%.

Danach muss man, wenn man die Gewinne ausschüttet, 26% Kapitalertragssteuer zahlen. Kann es aber auch im Teileinkünfteverfahren auszahlen, wodurch je nach Höhe der Auszahlungen niedrigere Steuersätze als 26% zusammenkommen, je nach sonstigem persönlichem Einkommen. Das Ganze ist vor allem aufgrund der Steuerstundungseffekte spannend wenn man relativ hohe Renditen über einen längeren Zeitraum erzielt und natürlich aufgrund der von dir angesprochenen Kosten, die man auf die GmbH umlegen kann. Aber das ist eher Off-Topic.

--- End quote ---
Also zahlst du bei der GmbH ca. 1,5% plus Kosten für Steuerberater etc minus "grauzonen" Tricksereien, die man in einer GmbH was Anschaffung, Abschreibung etc. angeht, machen kann plus  25% Kap (oder individuellen Steuersatz)   plus Kichensteuer

Und sonst 25% Kap plus KSt (oder individuellen Steuersatz)

Bei Dividende, Termingeschäften 30% plus 25% Kap??

HallerJ:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2024 11:58 ---Klingt bisher so, dass du es melden musst, aber versagen darf man dir es nicht, oder?


--- End quote ---

Schwierig. Ich hab jetzt noch gefunden, dass man als Komplementär eine Gesellschaft auch als Organ gilt, weil man Geschäftsführerbefugnisse hat. Hieraus hätte ich abgeleitet, dass für den "Organeintritt Geschäftsführer" die gleiche Ausnahmeregel (Abs6) gelten müsste. Aber ob das so ist, weiß ich nicht.


--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2024 11:58 ---]
Also zahlst du bei der GmbH ca. 1,5% plus Kosten für Steuerberater etc minus "grauzonen" Tricksereien, die man in einer GmbH was Anschaffung, Abschreibung etc. angeht, machen kann plus  25% Kap (oder individuellen Steuersatz)   plus Kichensteuer

Und sonst 25% Kap plus KSt (oder individuellen Steuersatz)

Bei Dividende, Termingeschäften 30% plus 25% Kap??

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Quasi ja. Im Endeffekt ist der Steuerstundungseffekt das Spannendste und dass man es per Teileinkünfteverfahren ausschütten kann. Macht bei hohen Renditen über einen hohen Zeitraum extrem krasse Unterschiede und in der Rente gut, weil nur 60% nach pers. Steuersatz wenn per Teileinkünfteverfahren.

MoinMoin:

--- Zitat von: HallerJ am 01.07.2024 12:08 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.07.2024 11:58 ---]
Also zahlst du bei der GmbH ca. 1,5% plus Kosten für Steuerberater etc minus "grauzonen" Tricksereien, die man in einer GmbH was Anschaffung, Abschreibung etc. angeht, machen kann plus  25% Kap (oder individuellen Steuersatz)   plus Kichensteuer

Und sonst 25% Kap plus KSt (oder individuellen Steuersatz)

Bei Dividende, Termingeschäften 30% plus 25% Kap??

--- End quote ---

Quasi ja. Im Endeffekt ist der Steuerstundungseffekt das Spannendste und dass man es per Teileinkünfteverfahren ausschütten kann. Macht bei hohen Renditen über einen hohen Zeitraum extrem krasse Unterschiede und in der Rente gut, weil nur 60% nach pers. Steuersatz wenn per Teileinkünfteverfahren.

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Steuerstundungseffekt ist ein oftmals ein nettes zinsloses Darlehen, aber nicht zwangsweise, das FA kann doch da auch Zinsen nehmen, oder?
Und kenne ich auch so bei privat Person, wenn es mal hakelt, aber da ist es schwieriger.
Aber das ist dann doch immer "nur von einem Jahr aufs nächste geschaufelt und nicht nach dem Motte: Ich will diese Steuern erst in 20 Jahren zahlen (wenn ich in Rente bin).

Oder meinst du damit, dass du die höhe und den Zeitpunkt bestimmts, wann du deine 25% KapSt auf den ausgezahlten Gewinn zahlst (und jedes Jahr natürlich Freibetragsoptimiert agieren kannst).
(Den Effekt hat man doch bei thesaurienden ETF doch auch, oder?)
Am Endewenn du dein Geld endlich selbst bekommst. kommst du natürlich in eine höhere Progression.

"Teileinkünfteverfahren" hast du im Prinzip doch auch wenn du deine Steuererklärung machst und dein individueller Steuersatz unter 25% liegt.

Wo ich einen Vorteil sehe ist die Gewinnverschiebung (und Freibetragsausnutzung) unter den Gesellschaftern.
Nimmst deine Familie mit rein und die mit den niedrigsten Steuersatz (Teileinkünfte) kriegen mehr ausgeschüttet, weil sie so engagiert waren.

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