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Eingruppierung mit Uniabschluss

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Casa:

--- Zitat ---Hast du auch schön gemacht, aber leider unscharf in der Begrifflichkeit, deswegen wollte ich nachschärfen, bevor sich solche Dinge wie Man wird in EGx eingestellt festsetzen.
Oder so wie ich den Beamten/personaler BullShit schon tausendmal gehört habe:
Der hat keinen Master, den dürfen wir nicht für die EG14 Tätigkeiten einstellen.
Der hat kein BSC den dürfen nicht auf die EG11 Tätigkeiten setzen.
und später dann den können wir nicht.

Obwohl tariflich hier nur ein wir wollen nicht der Wahrheit entspricht.
--- End quote ---


Da sind wir uns einig ;-)

blauerElefant:

--- Zitat von: Faunus am 02.07.2024 16:24 ---Wahrscheinlich werden Dir bestimmte Tätigkeiten garnicht übertragen, die für die EG XY notwendig wären.
Schriftlich geben lassen, was übertragen ist und grundlegend: nicht unter dem Wert verkaufen.
Auslotsen was machbar ist.
Wenn SX dann mit Ausbildereigung auf SX+1 argumentieren. Vielleicht hilft es ja.
Ich drück Dir die Daumen!  ;D




 

--- End quote ---

Meine Güte, wie einfach ein Arbeitsvertrag in der freien Wirtschaft doch ist...

Würde das in einer Tätigkeitsbeschreibung stehen, was mir übertragen wird oder wie heißt das Dingens in dem Fall  ;D?

 

Faunus:

--- Zitat von: MoinMoin am 02.07.2024 16:27 ---Obwohl tariflich hier nur ein wir wollen nicht der Wahrheit entspricht.

--- End quote ---

und wenn Sie dann doch wollen müssen, kommt "wir wissen aber nicht".

Durch den "Fachkräftemangel" wird es noch eine sehr spannende Sache werden, was bei der Eingruppierung so passiert.
Ich muss das auch erst noch verinnerlichen, obwohl ich selbst seit 2006 bei jeder einzelne Höhergruppierung immer wieder den gleichen "Mist" vorher habe durchkauen müssen.
Ich mag einfach nicht mehr. Ich muss auch nicht mehr ;)

MoinMoin:

--- Zitat von: blauerElefant am 02.07.2024 16:44 ---
--- Zitat von: Faunus am 02.07.2024 16:24 ---Wahrscheinlich werden Dir bestimmte Tätigkeiten garnicht übertragen, die für die EG XY notwendig wären.
Schriftlich geben lassen, was übertragen ist und grundlegend: nicht unter dem Wert verkaufen.
Auslotsen was machbar ist.
Wenn SX dann mit Ausbildereigung auf SX+1 argumentieren. Vielleicht hilft es ja.
Ich drück Dir die Daumen!  ;D




 

--- End quote ---

Meine Güte, wie einfach ein Arbeitsvertrag in der freien Wirtschaft doch ist...

Würde das in einer Tätigkeitsbeschreibung stehen, was mir übertragen wird oder wie heißt das Dingens in dem Fall  ;D?

--- End quote ---
Soso, in der freien Wirtschaft gibt es keine Entgeltordnung und Tarife?

Natürlich dürfen die in der freien trotz Tarif dann mehr ausgeben, als sie müssten, aber weniger eben auch nicht!


Und natürlich ist es einfacher einen mündlichen AV zu machen, der ist in einer Minute erledigt und das BGB regelt alles. Oder das ganz auf nen a4 Bogen.
Nur wenn du dann was anderes möchtest, dann ist es doch auch dort ein fighten und verhandeln und zwar jedes Jahr und aufs neue, für alles was du haben willst und dann auch noch individuell.
gut für ie e8nen, schlecht für die nderen.

So wie in deinem Fall. AG stellt dich ein sagt dir was du kriegst und fertig.
Da du ungelernt bist, biste mit s2 Entgelt zufrieden, ag ködert dich und verspricht dir nach der Schulung und einem Jährchen die s3, obwohl er dich gleich auf dem Arbeitsniveau der s8a arbeiten lässt.
In der fW würdest du jetzt mit nem s2 nachhause gehen, obwohl dir s7 Niveau zusteht, klar ist das einfacher.

blauerElefant:
Danke für die Infos.

Ich hab mal noch eine allgemeine Frage zur Eingruppierung:

Wenn ich einen Job mache, der sagen wir mal auf S3 eingruppiert ist, mir hier auch alle Tätigkeiten übertragen werden, ich aber zusätzlich noch - sagen wir zu 20% - einen anderen Job zusätzlich mache, der höher gruppiert wird (S4 oder S5).
Welche Eingruppierung ist dann korrekt?

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