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[BY] Beförderung A9 nach A11

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Pukki:
Die Frage ist doch schon längst geklärt. Ganz theoretisch gäbe es tatsächlich Möglichkeiten. Die nutzt nur so gut wie niemand. Beim Bund hat in der aktuellen Legislaturperiode (also seit 2021) der Bundespersonalausschuss genau einem Fall zugestimmt, das vielleicht mal so als Hausnummer. Und der war auch nicht wirklich vergleichbar mit deinem Fall. Was mir als Info fehlt, ist zum Beispiel immer noch, was ich unter einer "herausragenden Beurteilung" zu verstehen habe. Und von wievielen Beurteilungen sprechen wir hier? An sich kann es bislang doch nur eine gewesen sein, und zwar als Anlassbeurteilung zum Ende der Probezeit.

Für einen - Entschuldigung - kleinen Verwaltungsbeamten wird sich keiner die Hände schmutzig machen wollen, gerade wenn man sieht, was alleine der Eindruck bewirken kann, es gäbe irgendwelche Vetternwirtschaft (siehe gerade Niedersachsen bei Herrn Weil mit seiner Büroleiterin). Ist kein Beamtenrecht, das ist mir bewusst, aber hat halt mindestens ein Geschmäckle. Und gleiches gilt, wenn man jemanden im Eingangsamt A9 für einen dermaßen großen Überflieger hält, dass man da versucht, die klitzekleine Möglichkeit einer Ausnahme zu nutzen.

Insofern: abwarten, Tee trinken, Laufbahn durchlaufen. Geht schneller als man denkt.

AKMS94:

--- Zitat von: rkbeamtenforum am 03.07.2024 19:31 ---
--- Zitat von: Muenchner82 am 02.07.2024 17:42 ---
--- Zitat von: rkbeamtenforum am 01.07.2024 20:05 ---...und habe auch nur herausragende Beurteilungen erhalten.

--- End quote ---

In Beamtenrecht hast Du jedenfalls eine glatte 6!

--- End quote ---

Ich hoffe, dass du dich nach dem unnötigen Kommentar besser fühlst und stolz auf dich bist. Du hast einen großen Beitrag zur Klärung der Frage beigetragen! Vielen Dank!


Dem Rest danke ich für die zahlreichen Rückmeldungen. Einsatzort ist derzeit Niedersachsen, NRW und Hessen sind zukünftig denkbar. Mir ist durchaus bewusst, dass es grundsätzlich keine Sprungbeförderungen gibt. Aber wie ist das bei einem neuen Dienstherren? Kann der direkt nach A11 eingruppieren? Gibt es Ausnahmeregelungen?

--- End quote ---

Es gibt tatsächlich Dienstherrn (kleine Kommunen), die haben enorme Schwierigkeiten Personal zu finden. Mein Personalamt (Großstadt NRW) hat mir selbst mitgeteilt, dass die selbst die Erfahrung gemacht haben, dass Beamte abgeworben wurden. Denen wird dann einfach eine entsprechende Urkunde in die Hand gedrückt ("feindliche Übernahme" geschimpft) & zack hast du dein A11. Ist aber nicht rechtens aber gut. Wir kriegen ja hier mit wie das Recht inwzischen vom den Dienstherrn missachtet wird (Amtsangemessene Alimentation).

Muenchner82:

--- Zitat von: rkbeamtenforum am 03.07.2024 19:31 ---
--- Zitat von: Muenchner82 am 02.07.2024 17:42 ---
--- Zitat von: rkbeamtenforum am 01.07.2024 20:05 ---...und habe auch nur herausragende Beurteilungen erhalten.

--- End quote ---

In Beamtenrecht hast Du jedenfalls eine glatte 6!

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Ich hoffe, dass du dich nach dem unnötigen Kommentar besser fühlst und stolz auf dich bist. Du hast einen großen Beitrag zur Klärung der Frage beigetragen! Vielen Dank!


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Der Kommentar ist ganz und garnicht unnötig. Wer so ein extremer Überflieger ist, der sollte in A9 schon in der Lage sein das Gesetz und ggf. Kommentare zu lesen, wenn man schon in Beamtenrecht nicht aufgepasst hat.

FGL:

--- Zitat von: untersterDienst am 03.07.2024 15:52 ---
LlbG Art. 17
Beförderungen
(1) 1Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden.

Darum.

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Das macht sie rechtswidrig, ja. Aber was macht sie nichtig?

Muenchner82:

--- Zitat von: FGL am 04.07.2024 14:08 ---
--- Zitat von: untersterDienst am 03.07.2024 15:52 ---
LlbG Art. 17
Beförderungen
(1) 1Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden.

Darum.

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Das macht sie rechtswidrig, ja. Aber was macht sie nichtig?

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m. E. ist eine derartige Ernennung nicht nichtig

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