Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Beförderung A9 nach A11
Schmitti:
Und Fakt ist auch, dass es gerade bei den Kommunen noch genügend kleine Dienstherren gibt, die die Fakten und Rechtslage kennen, ihre Leute aber trotzdem fördern (oder behalten) wollen und dann stehen da halt plötzlich Dinge auf der Urkunde, die das Recht eigentlich an der Stelle noch nicht stehen haben will. Und dann ist es halt passiert... ;-)
untersterDienst:
Die Folgen einer Nichtigen Ernennung sollten Personen in Ämtern A9 bekannt sein...
Ausführlichste Unterrichtsinhalte bereits in QE2 (ehem. mittlerer Dienst) Bayern.
Organisator:
--- Zitat von: EiTee am 02.07.2024 19:26 ---Fakt ist, jedes Amt ist zu durchlaufen.
--- End quote ---
Leider Falsch - DaEx hat zutreffend beschrieben, wie eine Sprungbeförderung möglich ist. Im Bund gibt es ähnliche Regelungen
--- Zitat von: untersterDienst am 03.07.2024 13:41 ---Die Folgen einer Nichtigen Ernennung sollten Personen in Ämtern A9 bekannt sein...
--- End quote ---
Wieso sollte eine Sprungbeförderung nichtig sein?
untersterDienst:
LlbG Art. 17
Beförderungen
(1) 1Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden.
Darum.
Noch immer hat der Anfrager nicht sein Bundesland angegeben, schlage vor die Diskussion darum zu schließen.
Lass´mers guad sei
rkbeamtenforum:
--- Zitat von: Muenchner82 am 02.07.2024 17:42 ---
--- Zitat von: rkbeamtenforum am 01.07.2024 20:05 ---...und habe auch nur herausragende Beurteilungen erhalten.
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In Beamtenrecht hast Du jedenfalls eine glatte 6!
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Ich hoffe, dass du dich nach dem unnötigen Kommentar besser fühlst und stolz auf dich bist. Du hast einen großen Beitrag zur Klärung der Frage beigetragen! Vielen Dank!
Dem Rest danke ich für die zahlreichen Rückmeldungen. Einsatzort ist derzeit Niedersachsen, NRW und Hessen sind zukünftig denkbar. Mir ist durchaus bewusst, dass es grundsätzlich keine Sprungbeförderungen gibt. Aber wie ist das bei einem neuen Dienstherren? Kann der direkt nach A11 eingruppieren? Gibt es Ausnahmeregelungen?
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