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Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung

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Hanno:
Die Stelle wurde neu gegründet und ich habe dort als Neueinstellung angefangen. Beim Vorstellungsgespräch war noch nicht klar, was ich alles an Aufgaben übernehmen werde. Meine Abteilungsleiterin hat mir die Aufgaben nach der Einarbeitung übertragen. Ob die Personalabteilung davon weiß entzieht sich meiner Kenntnis.

brian:
Abteilungsleiter*innen sind für gewöhnlich nicht befugt, irgendwelche Aufgaben dauerhaft zu übertragen.

FearOfTheDuck:
Das sind ja dolle Zustände. Da werden Stellen ausgeschrieben, denen keine Aufgaben zuordnet sind?

Nun gut. Der erste Schritt ist also zu klären, was tatsächlich deine auszuübende Tätigkeit ist. Und zwar dort, wo man befugt ist, Aufgaben zu übertragen. Nach dieser auszuübenden Tätigkeit richtet sich deine EG. Wenn du also nicht weißt, was deine auszuübende Tätigkeit ist, kannst du dir auch keine Rechtsmeinung zur EG bilden. Wenn es der AG nicht weiß, dann frage ich mich, worauf er seine eigene Rechtsmeinung stützt.



derneue:
Die Eingrupperung ergibt sich aus den dir übertragenen Tätigkeiten.  Du übst nur und exakt die Tätigkeiten aus, die dir wirksam übertragen worden sind. Übertragen nicht durch irgendwen, sondern nur durch Stellen, die befugt sind, Arbeitsverträge zu unterzeichen (Behördenleiter, ggf. Personalabteilung).

Ich dachte immer, dass der Vorgesetzte (Abteilungsleiter) auch einfach Aufgaben übertragen kann/ darf?

In meinem Fall war es so. Nun bin ich zwischendurch Projektleiter. Finde zwar, dass 9a mit Zulage nach 9c dafür nicht in Ordnung ist, interessieren tut es ihn aber auch nicht...

MoinMoin:
Natürlich darf ein jeder Vorgesetzte einfach Aufgaben übertragen!
Solange sie nicht die Eingruppierung berühren.
Wenn sie diese berühren, dann darf er das nur, wenn er auch Arbeitsverträge unterschreiben darf.

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