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[NW] Dienstunfähigkeit in Probezeit wg. Post COVID/ME-CFS
Tisbea:
--- Zitat von: Rentenonkel am 10.07.2024 12:45 ---
Soweit ist es allerdings noch nicht. Grundsätzlich hat der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu prüfen, ob er durch geeignete Rehamaßnahmen eine Dienstunfähigkeit verhindern kann. Daher geht es erstmal vermutlich in diese Richtung.
--- End quote ---
Das beruhigt mich ungemein. Als nächster Schritt stand für mich sowieso eine Rehamaßnahme an, da alles andere bislang nicht geholfen hat. Ich war noch am Schauen, was sich da am besten eignet, da Post COVID immer noch ziemlich unerforscht ist und war mit den Angeboten noch ziemlich überfordert.
Zudem werde ich bei der GEW anfragen, beim Bezirkspersonalrat, werde dann vermutlich einen Antrag für einen Grad der Behinderung beantragen (nach Absprache) und meine Ärzte um einen Bericht über die Sachlage bitten.
Ich liebe meinen Beruf und ich werde nichts unversucht lassen. Es ist ja nicht so, dass sich in den letzten Monaten nichts getan hat, einige Sachen gehen besser, andere schlechter. Ich hoffe einfach nur, dass ich wieder Lehrerin sein kann und die Zeit bis dahin irgendwie überbrückt kriege. Es ist wirklich schwer, mit dieser Erkrankung irgendwie die Hoffnung zu behalten :-)
Danke an alle für die Antworten, das hat mir schon sehr weitergeholfen. <3
Rentenonkel:
Am 1. Juli 2024 startete das Land gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Westfalen ein telefonisches Beratungsangebot für die Betroffenen von Long- und Post-COVID, Post-VAC und ME/CFS.
Mit der kostenlosen Hotline 0800/2381000 sollen Betroffene und ihre Angehörigen eine bessere Unterstützung erhalten und ausführlich zu vielfältigen sozialrechtlichen Themen wie Rente, Pflege und Leistungen der Krankenversicherung beraten werden. Es erfolgt keine medizinische Beratung.
Man kann dort anrufen und sich nach geeigneten Rehaeinrichtungen erkundigen. Vielleicht hilft das weiter.
dae123:
--- Zitat von: clarion am 10.07.2024 06:03 ---Moin ich habe gerade im Beamtenversorgungsgesetz NRW nachgelesen. Das Referendariat zählt nicht zu den 5 Jahren, sondern erst ab BaP. 5 Jahre nach der Verbeamtung auf Probe dürfte man auch BaL sein.
Die 5 Jahres Grenze gilt nicht, wenn die Erkrankung als Dienstunfall anerkannt würde.
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Ich habe Folgendes gefunden:
§ 4
Entstehung und Berechnung des Ruhegehalts
(1) Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn die Beamtin oder der Beamte
1. eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder
2. infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie oder er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist.
Die Dienstzeit berechnet sich ab dem Zeitpunkt der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis und wird nur berücksichtigt, soweit sie ruhegehaltfähig ist. Zeiten, die kraft gesetzlicher Vorschrift als ruhegehaltfähig gelten oder nach § 9 als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, sind einzurechnen.
Meines Wissens sind die Zeiten des Referendariats ruhegehaltsfähig. Wieso sollten sie dann nicht bei der 5-jährigen Wartezeit berücksichtigt werden?
--- Zitat ---Anzurechnen sind Dienstzeiten in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit, und auf
Zeit bei einem öffentlich- rechtlichen Dienstherrn im Sinne des § 2 BeamtStG. Der Dienstzeit im Beamten-
verhältnis gleichgestellt sind u. a. Dienstzeiten im Richterverhältnis, die Zeit des vorgeschriebenen Vorberei-
tungsdiensts im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Auch die Zeit eines früheren (z.B. durch Ablegen der Laufbahnprüfung oder Entlassung auf Antrag beende-
ten) Beamtenverhältnisses ist ruhegehaltfähig; das gilt auch dann, wenn hierfür Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung nachentrichtet wurden (Nachversicherung).
--- End quote ---
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/ruhegehalt.pdf
Magda:
Dezember 2023 ist ja noch nicht so lang her. Das ist gerade Mal ein halbes Jahr.
Bei uns in der Behörde gibt es auch Fälle von befristeter Erwerbsunfähigkeit. Das könnte in deinem Falle ja evtl. zutreffen.
clarion:
Ich nehme alles zurück. Paragraph 6 nimmt Bezug auf bestimmte Beamte auf Widerruf, die nur vorübergehend bestimmte Aufgaben wahrnehmen. Der klassische Vorbereitungsdienst zählt doch. Ich hatte nicht zusätzlich im Beamtenstatusgesetz nachgesehen, welche Beamten auf Widerruf nun genau gemeint sind.
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