Autor Thema: Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?  (Read 4134 times)

Nope

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Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« am: 25.07.2024 23:41 »
Hallo zusammen,

ich beginne am 01.08. die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Nach der Ausbildung würde ich gerne den Angestelltenlehrgang II mache. Ich dachte in einer größeren Behörde hat man vielleicht bessere Chancen nach der Ausbildung übernommen zu werden und den AL2 zu machen, da mehr Personal gebraucht wird. Deswegen habe ich mich für eine kreisfreie Stadtverwaltung mit ca. 2000 Mitarbeitern entschieden statt die Ausbildung in einer Kreisverwaltung zu machen. Nun habe ich von einer Bekannten, die in der Kreisverwaltung arbeitet und den AL2 macht, erfahren, dass von der Stadtverwaltung nur eine Mitarbeiterin den AL2 macht, während die Kreisverwaltung mehrere Mitarbeiter die Weiterbildung machen lässt und jedes Jahr mehrere Stellen dafür ausschreibt und auch von den anderen Kommunen würden mehr Mitarbeiter die Weiterbildung machen. Anscheinend muss man bei der Stadtverwaltung auch noch einen Einstellungstest machen, um zum AL2 zugelassen zu werden.
Das ganze klingt danach, als ob die Stadtverwaltung, an der ich die Ausbildung machen werde, kaum Stellen für den AL2 anbietet und falls doch, dann nur mit einem Einstellungstest. Bei der Kreisverwaltung muss man dafür keinen Einstellungstest machen.  Auf jeden Fall bin ich jetzt etwas verunsichert und bereue meine Entscheidung, die Ausbildung an der Stadtverwaltung zu machen. In der Kreisverwaltung hätte ich womöglich bessere Chancen, den AL2 zu machen.

Ist es von Behörde zu Behörde unterschiedlich, ob sie Stellen für den AL2 anbieten? Könnte es sein, dass die Stadtverwaltung kaum bis gar keine Stellen für AL2 anbietet, weil sie genug Beamten haben und ausbilden? Variiert es von Jahr zu Jahr, wie viele Stellen für diese Weiterbildung angeboten werden oder werden jedes Jahr eine bestimmte Anzahl von Stellen angeboten?

Liebe Grüße
Nope

clarion

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Antw:Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« Antwort #1 am: 26.07.2024 00:03 »
Moin,

Der AL 2 wird angeboten, wenn der Arbeitgeber einen Bedarf sieht. Wenn es mehr Interessenten als Plätze gibt, ist ein Auswahlverfahren natürlich obligatorisch.

Wenn Du eh in den gehobenen Dienst willst, warum machst Du dann nicht das Studium???

FearOfTheDuck

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Antw:Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« Antwort #2 am: 26.07.2024 00:56 »
So wie clarion es schon sagt, jeder einzelne AG der tausenden AG im ÖD regelt das, wie er es braucht. Da muss man nicht einmal von einem Jahr aufs andere schließen. Je größer die Behörde und je vielfältiger ihre Aufgaben, wird es auch immer mal Bedarf geben.

Mein Tipp: Erstmal den ersten Schritt machen und die VFA-Ausbildung abschließen. Woanders anfangen, kannst du danach immer noch. Währenddessen machst du dich mit dem "Leben im ÖD vertraut". Wenn dir das liegt und du höher hinaus willst, findet sich der passende Weg. Ein Studium hätte (je nach Ausrichtung) womöglich den Vorteil, dass du es auch außerhalb des ÖD gebrauchen könntest.


KlammeKassen

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Antw:Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« Antwort #3 am: 26.07.2024 07:52 »
So wie clarion es schon sagt, jeder einzelne AG der tausenden AG im ÖD regelt das, wie er es braucht. Da muss man nicht einmal von einem Jahr aufs andere schließen. Je größer die Behörde und je vielfältiger ihre Aufgaben, wird es auch immer mal Bedarf geben.

Mein Tipp: Erstmal den ersten Schritt machen und die VFA-Ausbildung abschließen. Woanders anfangen, kannst du danach immer noch. Währenddessen machst du dich mit dem "Leben im ÖD vertraut". Wenn dir das liegt und du höher hinaus willst, findet sich der passende Weg. Ein Studium hätte (je nach Ausrichtung) womöglich den Vorteil, dass du es auch außerhalb des ÖD gebrauchen könntest.

Da schließe ich mich an. Erst einmal in Ruhe die Ausbildung machen. In der Zeit im Gespräch bleiben. Spätestens im 3. Lehrjahr mal abchecken, wie zufrieden die mit dir sind und fragen, ob es die Möglichkeit gibt, den AII zu machen. Falls nicht, woanders bewerben. Mittlerweile solltest du danach fast überall einen Job bekommen (das war zwischen 2005 und 2010 etwas anders noch  :D).
Und selbstverständlich während der Ausbildungszeit prüfen, ob es das ist, was du dein Leben lang machen möchtest. Ansonsten kannst du nach der Ausbildung auch noch ganz andere Wege aufschlagen (Studium oder zweite Ausbildung)

TVOEDAnwender

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Antw:Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« Antwort #4 am: 26.07.2024 09:14 »
Die Gelegenheit die Zweite Prüfung abzuleisten, muss dir ja nur angeboten werden, wenn Dir entsprechende Tätigkeiten (EG 9b-12) durch den AG übertragen werden und die Ausbildungs- und Prüfungspflicht in Deinem Bundesland gilt. Dein Arbeitgeber hat Dich als Verwaltungsfachangestellte ausgebildet, wahrscheinlich weil Dein Arbeitgeber in diesem Bereich einen Bedarf hat, entsprechende Stellen zu besetzen. Im Zweifel muss er Dir niemals anbieten, den Zweiten Lehrgang zu besuchen. Ich kenne auch inzwischen genügend Personen, die den zweiten Lehrgang an verschiedenen Studieninstituten (in einigen Bundesländern auch Verwaltungsschulen genannt) aus eigener Tasche bezahlt haben.

Nope

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Antw:Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« Antwort #5 am: 26.07.2024 20:38 »
Ich danke euch für eure Antworten:)

heike2106

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Antw:Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« Antwort #6 am: 29.07.2024 08:12 »
Man kann den AII auch auf eigene Rechnung machen, wenn man das will.

Bei uns werden mittlerweile auch jedes Jahr duale Studenten eingestellt, die für diese Stellen vorgesehen sind.
Für VfA die AII machen wollen, gibt es auch bei uns ein Auswahlverfahren mit Test.

D-x

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Antw:Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« Antwort #7 am: 29.07.2024 08:50 »
Hier handeln die Arbeitgeber nicht immer vorhersehbar bzw. sinnvoll.
Mir sind Fälle bekannt, in denen Verwaltungen quasi ein Kombipaket aus AI und AII ausgeschrieben haben und dort bereits (auch frisch) ausgelernte VFA für eingestellt haben, was den AI an sich ja unnötig werden lässt.
Ansonsten bieten die mir bekannten größeren Verwaltungen mit vierstelliger Anzahl Beschäftigter i.d.R. aber mehrere Plätze jährlich für den AII an bzw. organisieren dies derart selbst, dass man ganze Klassen mit eigenem Personal besetzt.

Fragmon

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Antw:Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« Antwort #8 am: 29.07.2024 09:09 »
Wenn möglich, empfehle ich, den AII direkt im Anschluss an die Ausbildung zu beginnen. Je länger die Wartezeit, desto mehr theoretisches Wissen verblasst, da man beruflich meist nur in einem spezifischen Bereich tätig ist und das übrige schnell in Vergessenheit gerät. Persönlich würde ich sogar vorziehen, die Kosten selbst zu tragen, statt das gesamte Wissen in fünf Jahren mühsam erneut aufbereiten zu müssen. Zudem lassen sich die Gebühren und Kosten steuerlich geltend machen.

SunshineR

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Antw:Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« Antwort #9 am: 29.07.2024 10:40 »
Hier handeln die Arbeitgeber nicht immer vorhersehbar bzw. sinnvoll.
Mir sind Fälle bekannt, in denen Verwaltungen quasi ein Kombipaket aus AI und AII ausgeschrieben haben und dort bereits (auch frisch) ausgelernte VFA für eingestellt haben, was den AI an sich ja unnötig werden lässt.
Ansonsten bieten die mir bekannten größeren Verwaltungen mit vierstelliger Anzahl Beschäftigter i.d.R. aber mehrere Plätze jährlich für den AII an bzw. organisieren dies derart selbst, dass man ganze Klassen mit eigenem Personal besetzt.

Kombipaket - davon lese ich hier das erste Mal! 😊
Weißt du Näheres?
Dauer? Voraussetzungen? Nebenberuflich oder freigestellt …?

Schokokeks

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Antw:Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« Antwort #10 am: 30.07.2024 07:34 »
Erst den AI, im Anschluss den AII...

Mit den jeweiligen Zeiträumen...
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

TVOEDAnwender

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Antw:Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« Antwort #11 am: 30.07.2024 10:18 »
Erst den AI, im Anschluss den AII...

Mit den jeweiligen Zeiträumen...

Das ist nicht unbedingt notwendig. In NRW sieht der landesbezirkliche Tarifvertrag zum TVöD (TVöD-NRW) keinerlei Wartefristen mehr vor. Außerdem ist die einzige Zulassungsvoraussetzung für den VL II, dass man das Auswahlverfahren besteht (das Auswahlverfahren entfällt bei Bestehen der Ausbildung VfA/VL I mit der Gesamtnote "gut", oder wenn der AG dem AN Tätigkeit der EG 9b übertragen hat, siehe: https://rheinstud.de/?page_id=118). Ansonsten bestehen keinerlei Bildungsvoraussetzungen. D.h.: der abgebrochene Sonderschüler ohne Schul- und Berufsabschluss kann den VL II besuchen, wenn er das Auswahlverfahren besteht.
Ich hatte einen Auszubildenden zum VfA, der gleichzeitig (!) zur Ausbildung den VL II als Selbstzahler an einem anderen Studieninstitut jeden Samstag besucht hat.

Schokokeks

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Antw:Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« Antwort #12 am: 30.07.2024 11:16 »
Das mag durchaus so sein, Erklärung war für SunshineR gedacht, was das für ein Kombi-Paket aus AI und AII zur Gewinnung neuer Mitarbeiter (keine VfA) sein soll...
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

SunshineR

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Antw:Angestelltenlehrgang II- wie oft angeboten?
« Antwort #13 am: 30.07.2024 12:02 »
Danke! ☺️