Autor Thema: Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung  (Read 3185 times)

Frangere

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Hallo zusammen,

ich bin aktuell in einer bayerischen Kommune in E11 Stufe 3 eingruppiert und bin vollzeitbeschäftigter MA eines Teams. Unsere Abteilung besteht aus 4 Personen (1x Leitung E13, 1x Stellvertretung Teilzeit E11, 2 MA E11 (davon 1MA Teilzeit).

Ende des Jahres wird die Stellvertretung der Abteilung aufhören und entsprechend muss eine neue Stellvertretung gefunden werden. Da ich seit Jahren die einzige Vollzeitkraft mit der Leitung bin und meine Leistungen dies rechtfertigen, soll ich die Stellvertretung zum kommenden Jahr werden. Zudem habe ich in den vergangenen Jahren schon Stellvertretungsaufgaben übernommen. Aufgrund der Personalkonsolidierung in der Kommune wird die Stelle der ehemaligen Vertretung zudem nicht nachbesetzt. Das Team wird also nur noch aus 3 Personen bestehen.

Nun zu meinem Anliegen: Da ich mittel- bis langfristig nicht plane, die Führungsposition zu übernehmen, sehe ich keinen Mehrwert in der ''Beförderung''. Sollte die Leitung in den kommenden Jahren mal in Elternzeit gehen, hätte ich als offizielle Stellvertretung deutlich mehr Verantwortung, Termine & Arbeit, welche dann zudem weniger fachspezifisch wäre.

Gibt es die Möglichkeit, eine Zulage zu verhandeln? Wenn ja, wie viel wären realistisch? Ich würde außerdem ab September 2025 in Stufe 4 aufsteigen. Ist es evtl. realistisch zu verhandeln, dass man direkt in Stufe 5 aufsteigt?

Viele Grüße vom bisher stillen Mitleser
Frangere  :)

KlammeKassen

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Antw:Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung
« Antwort #1 am: 27.07.2024 10:34 »
So tolle Konstellationen gibt es bei uns auch. Haben zum Beispiel im Bauamt und Umweltamt einige Ingenieure (EG11). Die stellvertretene Abteilungsleitung soll auch Ing oder so sein, bekommt bei uns im Haus aber standardgemäß EG11/A12.
Man kann sich vorstellen, wie begehrt diese Stellen sind... null.

Normalerweise müsste man die Aufgabenbeschreibung dann etwas umstricken, damit sich Tätigkeiten ergeben, die eine EG12 rechtfertigen.

Frangere

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Antw:Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung
« Antwort #2 am: 27.07.2024 15:49 »
Danke für deine Rückmeldung. Stufenhebung stelle ich mir eher unrealistisch vor, da diese aktuell in dem ganzen Fachbereich zurückgehalten werden (ähnlich wie Nachbesetzungen).

Daher würde ich vermuten, dass eine Verkürzung der Stufenlaufzeit am ehesten noch möglich ist. Vielleicht hast du / jemand Erfahrungswerte, wie viele Jahre da so realistisch sind? 2-3 Jahre wären grundsätzlich schon attraktiv  ;D

Tagelöhner

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Antw:Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung
« Antwort #3 am: 27.07.2024 16:00 »
Ich würde mir das ebenfalls nur "aufladen" wenn es entsprechend vernünftig honoriert wird. Also nutze die etwas prekäre Situation zum Nachteil des AG und verhandele. Mich würde es aber nicht wundern, wenn sich dein AG nicht bewegt und die Stelle notfalls sogar unbesetzt lässt oder prüft, inwiefern eine Übertragung bereits vom Weisungsrecht gedeckt ist, ohne Anpassungen an der Entgeltgruppe vornehmen zu müssen. Dass Deine Kommune bereits Sparzwängen unterliegt, ist insgesamt natürlich nicht förderlich.

MoinMoin

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Antw:Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung
« Antwort #4 am: 27.07.2024 17:27 »
Danke für deine Rückmeldung. Stufenhebung stelle ich mir eher unrealistisch vor, da diese aktuell in dem ganzen Fachbereich zurückgehalten werden (ähnlich wie Nachbesetzungen).

Daher würde ich vermuten, dass eine Verkürzung der Stufenlaufzeit am ehesten noch möglich ist. Vielleicht hast du / jemand Erfahrungswerte, wie viele Jahre da so realistisch sind? 2-3 Jahre wären grundsätzlich schon attraktiv  ;D
Also eine Verkürzung nach §17.2 wird von den meisten AGs erst nach der hälfte der Stufenlaufzeit angedacht, sofern sie dieses Mittel überhaupt nutzen.

Aber warum sollte ein AG verhandeln, wenn du nicht wechsel willlig bist, denn solange die Vertreter Tätigkeiten nicht zu einer Höhergruppierung führen kann er sie anweisen und du kuckst in die Röhre.

Schokobon

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Antw:Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung
« Antwort #5 am: 27.07.2024 21:13 »
Sag, dass du es nicht machen möchtest und hoffe, dass es dir der AG nicht trotzdem wirksam überträgt.

Frangere

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Antw:Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung
« Antwort #6 am: 27.07.2024 22:11 »
Das hört sich alles gar nicht so gut an  ::)

@MoinMoin
Zu §17.2: Stufe 4 wäre im Spätsommer 2025 erreicht. Lasst sich so etwas theoretisch vorverhandeln?

Bezüglich Höhergruppierung bzw. Verhandlungsposition: Mal angenommen die Leitung (E13) fällt für 6-12 Monate aus und ich (E11) wäre die Stellvertretung, da würden ja zwangsläufig entsprechende E13 Tätigkeiten für mich anfallen. Daher habe ich die Hoffnung gehabt, hier evtl. was verhandeln zu können.


@Schokobon
Das wäre Worst Case! Aber dann könnte ich doch genau so auf den MA in Teilzeit verweisen oder? Oder wird man dann für Vollzeit / gute Leistungen bestraft?  :(

Schokobon

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Antw:Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung
« Antwort #7 am: 27.07.2024 22:40 »
Du könntest auch auf die Ergebnisse des letzten Bundesligawochenendes verweisen - hätte den gleichen Effekt.

clarion

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Antw:Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung
« Antwort #8 am: 27.07.2024 23:04 »
Frangere, ist die Stellvertretung nur eine reine Abwesenheitvertretung im Fall von Urlaub und Krankheit?  Wenn ja sehe ich keine Verhandlungsmasse andererseits aber auch keine deutliche Mehrbelastung für Dich! Erst wenn Deine Vorgesetzte  lange ausfällt  beispielsweise wegen Mutterschutz und Elternzeit könnte Dir eine Zulage für die vorübergehende Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit zustehen.

KlammeKassen

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Antw:Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung
« Antwort #9 am: 29.07.2024 06:59 »
Danke für deine Rückmeldung. Stufenhebung stelle ich mir eher unrealistisch vor, da diese aktuell in dem ganzen Fachbereich zurückgehalten werden (ähnlich wie Nachbesetzungen).

Daher würde ich vermuten, dass eine Verkürzung der Stufenlaufzeit am ehesten noch möglich ist. Vielleicht hast du / jemand Erfahrungswerte, wie viele Jahre da so realistisch sind? 2-3 Jahre wären grundsätzlich schon attraktiv  ;D

Also bei uns ist es eher noch realistischer eine Höhergruppierung zu bekommen (ist jetzt auch nicht gerade einfach, aber vielleicht, wenn man nochmal an der Stellenbeschreibung etwas "bastelt").
Das Konstrukt der Stufenlaufzeitverkürzung wird hier gar nicht angewendet - zumindest wäre mir kein Fall bekannt.

Das ist immer das Problem mit diesen "Kann-Optionen"..... da kommt AG-seitig dann immer das Argument "wir müssen sparsam mit den öffentlichen Geldern umgehen"
(langfristig zählt nicht... wenn Leute dann kündigen oder so...., und das an anderer Stelle sinnlos Gelder (außerhalb Personalbereich) verbrannt werden, ist auch egal); beim Personal muss aber sparsam mit den Mitteln umgegangen werden)

MoinMoin

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Antw:Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung
« Antwort #10 am: 29.07.2024 07:31 »
Das ist immer das Problem mit diesen "Kann-Optionen"..... da kommt AG-seitig dann immer das Argument "wir müssen sparsam mit den öffentlichen Geldern umgehen"
(langfristig zählt nicht... wenn Leute dann kündigen oder so...., und das an anderer Stelle sinnlos Gelder (außerhalb Personalbereich) verbrannt werden, ist auch egal); beim Personal muss aber sparsam mit den Mitteln umgegangen werden)
Ja und das ist auch gut so.
Wenn man aber Rechnen könnte, dann könnte der Personaler errechnen, ab wann eine die Mehrausgaben für Personal sich nicht rechnen würde.
So werden leider Abgänge mit diesem Argument provoziert, ohne dass eben dem nicht rechnen wollendem Personaler diese Kosten aufs Auge gedrückt werden.
Wie schon mehrfach erwähnt, ich habe mir mal die Mühe gemacht und entsprechend der drüber liegenden Ebenen vorgerechnet, was das Nein des Personalers uns gekostet hat.
Seitdem wird da anders drüber gedacht.

Das hört sich alles gar nicht so gut an  ::)

@MoinMoin
Zu §17.2: Stufe 4 wäre im Spätsommer 2025 erreicht. Lasst sich so etwas theoretisch vorverhandeln?
Lustig: Theoretisch läst sich alles verhandeln, ich glaube aber das du mit deiner Verhandlung so 0,0001 Promille Chancen hast, da einerseits, der Ag es anordnen kann (so scheints) und andererseits du nicht so klingst, als ob du mit Angeboten von anderen Ags gerade rumwedels (sowas wird duchaus mal verlang um die Wechselwilligkeit zu dokumentieren.

Zitat
Bezüglich Höhergruppierung bzw. Verhandlungsposition: Mal angenommen die Leitung (E13) fällt für 6-12 Monate aus und ich (E11) wäre die Stellvertretung, da würden ja zwangsläufig entsprechende E13 Tätigkeiten für mich anfallen. Daher habe ich die Hoffnung gehabt, hier evtl. was verhandeln zu können.
Ja, dann hättest du Anspruch auf eine Zulage zur EG13 für diese Zeiten der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.

Zitat
as wäre Worst Case! Aber dann könnte ich doch genau so auf den MA in Teilzeit verweisen oder? Oder wird man dann für Vollzeit / gute Leistungen bestraft?  :(
Natürlich könntest du auf diese Verweisen, aber wenn der Ag dich als Person ausgeguckt hat und weisungsbefugt
ist, dann kann er das zur Kenntnis nehmen und gut ist.
Und wieso wirst du für irgendwas bestraft, wenn du Aufgaben bekommst, die deinem Arbeitsvertrag entsprechend sind (Klar, idR wird keiner einen AV verhandeln, in dem Steht: Führungstätigkeiten sind ausgeschlossen)

Klar sollte man seine Wünsche und Ziele immer klar kommunizieren (hier dein Wunsch nix mit Führung zu machen) und ein guter AG wird dieses berücksichtigen, aber bei WünschDirWas sind wir im Arbeitsverhältnis noch nicht ganz angekommen.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung
« Antwort #11 am: 29.07.2024 07:59 »
Irgendwie treffen solche "Wünsche" überhaupt nicht die Idee und Vorstellung von Verdi.

Auch noch mehr Geld verlangen, bei Übernahme von Verantwortung und Führung? Geht ja schon mal gar nicht.  :'(

Frangere

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Antw:Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung
« Antwort #12 am: 29.07.2024 08:43 »
Vielen Dank für die Rückmeldungen! Die Erfahrungswerte und Einschätzungen helfen mir schon weiter für mein weiteres Vorgehen.

KlammeKassen

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Antw:Beförderung zur Stellvertretung – Verhandelung
« Antwort #13 am: 29.07.2024 09:15 »
Irgendwie treffen solche "Wünsche" überhaupt nicht die Idee und Vorstellung von Verdi.

Auch noch mehr Geld verlangen, bei Übernahme von Verantwortung und Führung? Geht ja schon mal gar nicht.  :'(

Stimmt, eigentlich müsste es dafür weniger Geld geben.