Das ist immer das Problem mit diesen "Kann-Optionen"..... da kommt AG-seitig dann immer das Argument "wir müssen sparsam mit den öffentlichen Geldern umgehen"
(langfristig zählt nicht... wenn Leute dann kündigen oder so...., und das an anderer Stelle sinnlos Gelder (außerhalb Personalbereich) verbrannt werden, ist auch egal); beim Personal muss aber sparsam mit den Mitteln umgegangen werden)
Ja und das ist auch gut so.
Wenn man aber Rechnen könnte, dann könnte der Personaler errechnen, ab wann eine die Mehrausgaben für Personal sich nicht rechnen würde.
So werden leider Abgänge mit diesem Argument provoziert,
ohne dass eben dem nicht rechnen wollendem Personaler diese Kosten aufs Auge gedrückt werden.
Wie schon mehrfach erwähnt, ich habe mir mal die Mühe gemacht und entsprechend der drüber liegenden Ebenen vorgerechnet, was das Nein des Personalers uns gekostet hat.
Seitdem wird da anders drüber gedacht.
Das hört sich alles gar nicht so gut an 
@MoinMoin
Zu §17.2: Stufe 4 wäre im Spätsommer 2025 erreicht. Lasst sich so etwas theoretisch vorverhandeln?
Lustig: Theoretisch läst sich alles verhandeln, ich glaube aber das du mit deiner Verhandlung so 0,0001 Promille Chancen hast, da einerseits, der Ag es anordnen kann (so scheints) und andererseits du nicht so klingst, als ob du mit Angeboten von anderen Ags gerade rumwedels (sowas wird duchaus mal verlang um die Wechselwilligkeit zu dokumentieren.
Bezüglich Höhergruppierung bzw. Verhandlungsposition: Mal angenommen die Leitung (E13) fällt für 6-12 Monate aus und ich (E11) wäre die Stellvertretung, da würden ja zwangsläufig entsprechende E13 Tätigkeiten für mich anfallen. Daher habe ich die Hoffnung gehabt, hier evtl. was verhandeln zu können.
Ja, dann hättest du Anspruch auf eine Zulage zur EG13 für diese Zeiten der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.
as wäre Worst Case! Aber dann könnte ich doch genau so auf den MA in Teilzeit verweisen oder? Oder wird man dann für Vollzeit / gute Leistungen bestraft? 
Natürlich könntest du auf diese Verweisen, aber wenn der Ag dich als Person ausgeguckt hat und weisungsbefugt
ist, dann kann er das zur Kenntnis nehmen und gut ist.
Und wieso wirst du für irgendwas bestraft, wenn du Aufgaben bekommst, die deinem Arbeitsvertrag entsprechend sind (Klar, idR wird keiner einen AV verhandeln, in dem Steht: Führungstätigkeiten sind ausgeschlossen)
Klar sollte man seine Wünsche und Ziele immer klar kommunizieren (hier dein Wunsch nix mit Führung zu machen) und ein guter AG wird dieses berücksichtigen, aber bei WünschDirWas sind wir im Arbeitsverhältnis noch nicht ganz angekommen.