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[BW] Rückforderung Notebook im Mutterschutz
Shamayian:
--- Zitat von: clarion am 29.07.2024 08:39 ---Bei uns müssen die Laptops alle 14 Tage ins Büro, da die Updates im Homeoffice nicht zuverlässig funktionieren.
Mir fällt auch kein Grund ein, warum jemand, der Monate abwesend ist, ein Laptop brauchen sollte. Und ich würde eine private Telefonnummer, mindestens aber eine private Mailadresse der Dienststelle mitteilen. Die werden schon nicht ständig wegen Nichtigkeiten anrufen.
--- End quote ---
Bei uns geht bis auf seltenste Ausnahmen eigtl alles von zuhause. Aber kein Thema, sie kriegen es zurück. Und sie haben meine Mail Adresse, keine Sorge. Meine Chefin auch meine Handy Nummer.
Shamayian:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.07.2024 21:19 ---
--- Zitat von: Shamayian am 28.07.2024 20:59 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.07.2024 20:37 ---Also gibt es eine Rechtsgrundlage, nach der du einen dauerhaften Anspruch auf einen Rechner für zuhause hast?
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DV Telearbeit und ich dachte schon, dass ich Anspruch auf ein essenzielles Arbeitsmittel habe. Ohne Rechner geht nichts bei uns.
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Du bist aktuell in Telearbeit?
Und ja natürlich muss der A G dir Arbeitsmittel stellen, zu Zeiten wo du arbeitest.
Aber Anspruch auf einen eigenem Rechner dauerhaft kann ich nicht erkennen.
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Weiß ich Bescheid, danke!
MarieH:
--- Zitat von: Shamayian am 29.07.2024 10:02 ---
--- Zitat von: Bruce Springsteen am 29.07.2024 08:27 ---Wir haben hier auch so einen Fall. Kollegin ereilte das gleiche. Erst BV und dann Mutterschutz. Nach einem knappen halben Jahr musste sie das Notebook -zurecht- zurück geben. Das ist immer noch Eigentum der Behörde. Jetzt stehen auch wieder der Tausch der Hardware an, daher sind alle Kommunikationsmittel vor Ort zu sein.
Sofern keine zwingenden Gründe seitens Antragstellerin geltend gemacht werden können, warum gerade bei ihr in Mutterschutz eine Ausnahme erfolgen soll, sind dienstliche Dinge abzugeben. Bums aus Ende.
Auch die Ausrede, dass xy dann kein Rechner in der Behörde zur Verfügung steht, ist Mumpitz. Jeder Dienst-bzw. ausgestattete Raum zur Verrichtung der Arbeitsleistung kann deinerseits- lässt man mal BV/Mutterschutz außer Acht- genutzt werden. Ob die vorher durch das Kollegium genutzt wurden, ist egal. Die Argumentation mit (Zitat Anfang) "Nur die Geräte von anderen, wofür ich in deren Zimmer muss und an den jeweiligen Platz sitzen. An meinem Platz ist dann nichts mehr" (Zitat Ende) greift hier einfach nicht, da es völligst egal ist, ob du an deinen auserwählten Arbeitsplatz musst oder an einem anderen. Alle Arbeitsplätze sind erstmal gleich. Einen privaten gibt es in der Behörde nicht. Diensträume sind Diensträume, und erstmal jedem zugänglich zu machen. Hier ist auch keine Ausnahme erkennbar.
MarieH hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht.
@shamayian: "denken" heißt nicht wissen. "Anspruch" ist erstmal relativ. Auch der AG hat erstmal einen "Anspruch". Meine "geliebte" Kollegin, welche auch ihren selbstverständlichen "Anspruch" so wie du ableiten wollte, muss jetzt anerkennen, dass "Ober halt unter sticht".
--- End quote ---
Wow bist du aggressiv. Ich habe gefragt, weil ich es eben nicht weiß. Man kann es mir gerne anständig sagen, die Argumente sind auch alle logisch. Wenn du wüsstest was mir in den fast 7 Jahren dort schon alles untergekommen ist, wüsstest du warum ich inzwischen einfach vorsichtig bin. Aber hey, hau raus. Zum Glück gibt es ja Leute wie dich die so unglaublich kompetent und schlau sind und nie irgendwie mal Rat wollen oder brauchen!
--- End quote ---
Deine Antwort ist an Sachlichkeit nicht zu überbieten.
Shamayian:
--- Zitat von: MarieH am 29.07.2024 11:39 ---
--- Zitat von: Shamayian am 29.07.2024 10:02 ---
--- Zitat von: Bruce Springsteen am 29.07.2024 08:27 ---Wir haben hier auch so einen Fall. Kollegin ereilte das gleiche. Erst BV und dann Mutterschutz. Nach einem knappen halben Jahr musste sie das Notebook -zurecht- zurück geben. Das ist immer noch Eigentum der Behörde. Jetzt stehen auch wieder der Tausch der Hardware an, daher sind alle Kommunikationsmittel vor Ort zu sein.
Sofern keine zwingenden Gründe seitens Antragstellerin geltend gemacht werden können, warum gerade bei ihr in Mutterschutz eine Ausnahme erfolgen soll, sind dienstliche Dinge abzugeben. Bums aus Ende.
Auch die Ausrede, dass xy dann kein Rechner in der Behörde zur Verfügung steht, ist Mumpitz. Jeder Dienst-bzw. ausgestattete Raum zur Verrichtung der Arbeitsleistung kann deinerseits- lässt man mal BV/Mutterschutz außer Acht- genutzt werden. Ob die vorher durch das Kollegium genutzt wurden, ist egal. Die Argumentation mit (Zitat Anfang) "Nur die Geräte von anderen, wofür ich in deren Zimmer muss und an den jeweiligen Platz sitzen. An meinem Platz ist dann nichts mehr" (Zitat Ende) greift hier einfach nicht, da es völligst egal ist, ob du an deinen auserwählten Arbeitsplatz musst oder an einem anderen. Alle Arbeitsplätze sind erstmal gleich. Einen privaten gibt es in der Behörde nicht. Diensträume sind Diensträume, und erstmal jedem zugänglich zu machen. Hier ist auch keine Ausnahme erkennbar.
MarieH hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht.
@shamayian: "denken" heißt nicht wissen. "Anspruch" ist erstmal relativ. Auch der AG hat erstmal einen "Anspruch". Meine "geliebte" Kollegin, welche auch ihren selbstverständlichen "Anspruch" so wie du ableiten wollte, muss jetzt anerkennen, dass "Ober halt unter sticht".
--- End quote ---
Wow bist du aggressiv. Ich habe gefragt, weil ich es eben nicht weiß. Man kann es mir gerne anständig sagen, die Argumente sind auch alle logisch. Wenn du wüsstest was mir in den fast 7 Jahren dort schon alles untergekommen ist, wüsstest du warum ich inzwischen einfach vorsichtig bin. Aber hey, hau raus. Zum Glück gibt es ja Leute wie dich die so unglaublich kompetent und schlau sind und nie irgendwie mal Rat wollen oder brauchen!
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Deine Antwort ist an Sachlichkeit nicht zu überbieten.
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Danke, hab mir Mühe gegeben
Bruce Springsteen:
@Threadstellerin: wie du mir Emotionen a la "Aggressivität" "unterjubeln" willst, bleibst mir ein Rätsel. Ich habe es sehr sachlich und von meiner Seite gewohnt emotionsfrei argumentiert. Du musst meine Argumente, wenn auch real erlebt und nur wieder gegeben, nicht gut heißen und befürworten. Ich erwarte da auch kein "Danke" oder so. Aber du musst sie akzeptieren. Genauso wie ich bspw. deine Sichtweise akzeptiere.
Theoretisch könnte man auch deinen Ausgangspost entsprechend "verurteilen", auch da habe weder ich noch andere diesen entsprechend als "aggressiv" oder dergleichen betitelt.
Nur kann ich einfach, wenn etwas mumpitz ist, mich nicht hinstellen und sagen: "ist jetzt leicht an der Realität" vorbei oder so. Dann ist es Mumpitz, und das ist noch sehr milde ausgedrückt. So als Beispiel.
Da interessiert es auch nicht, was du in der Vergangenheit erlebt hast: hier zählt nur dieser eine von Dir geschilderte Fall. Alle versuchen dir zu helfen und alle geben quasi - mehr oder weniger - eine Meinung wieder.
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