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Neue Stellenbewertung & Rückgruppierung

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TVOEDAnwender:
Drauf berufen kann man sich immer, idR hilft es aber nur in absoluten Ausnahmefällen (zB der Arbeitgeber hat mehrmals seine Rechtsmeinung explizit überprüft, und wechselt mehrfach die Rechtsmeinung, das wäre dann widersprüchliches Verhalten). Bei einer erstmaligen Überprüfung wird man das idR schon nicht mehr ziehen können. Der Vertrauensschutz ist sehr eingegrenzt, selbst eine Jahrzehntelange fehlerhafte Eingruppierung kann noch korrigiert werden und verstößt idR nicht gg Treu und Glauben.

TVOEDAnwender:

--- Zitat ---denn ansonsten sieht es im Zweifel mau aus, wenn du plötzlich niedrigwertigere arbeiten zugeteilt bekommst
--- End quote ---

Das darf der Arbeitgeber ja sowieso nicht, egal welche Klausel im Vertrag ist, das wäre ja wieder eine Änderungskündigung. Aber ich weiß, worauf du hinaus willst (Nachweis was eigentlich die übertragenen Tätigkeiten sind).

MoinMoin:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 12.08.2024 22:28 ---
--- Zitat ---denn ansonsten sieht es im Zweifel mau aus, wenn du plötzlich niedrigwertigere arbeiten zugeteilt bekommst
--- End quote ---

Das darf der Arbeitgeber ja sowieso nicht, egal welche Klausel im Vertrag ist, das wäre ja wieder eine Änderungskündigung. Aber ich weiß, worauf du hinaus willst (Nachweis was eigentlich die übertragenen Tätigkeiten sind).

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Ich denke nicht, wenn es die ersten übertragenden Tätigkeiten sind.  :o

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: MoinMoin am 13.08.2024 07:24 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 12.08.2024 22:28 ---
--- Zitat ---denn ansonsten sieht es im Zweifel mau aus, wenn du plötzlich niedrigwertigere arbeiten zugeteilt bekommst
--- End quote ---

Das darf der Arbeitgeber ja sowieso nicht, egal welche Klausel im Vertrag ist, das wäre ja wieder eine Änderungskündigung. Aber ich weiß, worauf du hinaus willst (Nachweis was eigentlich die übertragenen Tätigkeiten sind).

--- End quote ---
Ich denke nicht, wenn es die ersten übertragenden Tätigkeiten sind.  :o

--- End quote ---

Diese  Problematik ist ja schonmal z.B. in diesem Thread gut beleuchtet worden: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=112162.0

Aber das ist eine völlig andere Problematik, als hier im geschilderten Fall der TE. Soweit wie ich es entnommen habe, ist die Fragestellung nicht "Welche Tätigkeiten sind mir übertragen worden?" sondern es sind konkrete Tätigkeiten übertragen worden, der AG ist zum Zeitpunkt der (erstmaligen) Übertragung zum Ergebnis/Rechtsmeinung gekommen "entspricht den Tätigkeitsmerkmalen der S12", hat entsprechend das Entgelt so bezahlt und kommt jetzt - Jahre später - nach einer Überprüfung zum Ergebnis "hab mich damals geirrt, entspricht (seit Anfang an) doch nur der S11b". Der TE wäre es dann natürlich hilfreicher in dieser Situation, wenn Sie einen Arbeitsvertrag hätte, in welchem steht "Lieber AG, du musst mir immer Aufgaben entsprechend der S12 übertragen". Dann könnte es ihr egal sein, dass der AG sich mit den Aufgaben geirrt hat, dann müsste der AG ihr entsprechende Aufgaben "basteln" (übertragen). Läge aber kein Irrtum vor, die S 12 stellt sich als richtig raus, dann gilt diese auch als vereinbart. Das muss aber im Zweifel am Ende ein Gericht entscheiden....

katharinakarenina:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 12.08.2024 17:38 ---Drauf berufen kann man sich immer, idR hilft es aber nur in absoluten Ausnahmefällen (zB der Arbeitgeber hat mehrmals seine Rechtsmeinung explizit überprüft, und wechselt mehrfach die Rechtsmeinung, das wäre dann widersprüchliches Verhalten). Bei einer erstmaligen Überprüfung wird man das idR schon nicht mehr ziehen können. Der Vertrauensschutz ist sehr eingegrenzt, selbst eine Jahrzehntelange fehlerhafte Eingruppierung kann noch korrigiert werden und verstößt idR nicht gg Treu und Glauben.

--- End quote ---

Danke. Gewechselt hat er die Rechtsmeinung nicht, nur zwei Mal bestätigt (durch Tarifüberleitung- wenn man das so sagen kann).

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