Nach meinem Verständnis ja. Ich habe kein Urteil gesehen, was besagt, dass die "Wartezeit" durch eine Elternzeit verlängert wird.
Nach dem Wortlaut ist eine Verlängerung für mich nicht zulässig.
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.