Autor Thema: Höhergruppierung möglich, trotz Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen?  (Read 2856 times)

Farbe321

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Hallo liebe Community,

ich versuche es mal kurz zu fassen  .
Arbeitgeber gewechselt - Stellenangebot war eine E10 oder E 11. Der AG wollte aber diese Tätigkeiten splitten und noch eine Aufgaben- Bereichsleitung einstellen mit EG11. Da ich aber als Erste eingestellt wurde, musste ich alle Tätigkeiten durchführen bis die Aufgaben- Bereichsleitung da ist. Als sie nach paar Monaten da war, hätten die höherwertigen Tätigkeiten rüber zu ihr gehen müssen. Da der AG aber gemerkt hat, dass es gar nicht so funktioniert, sind die meisten Tätigkeiten bei mir geblieben, darunter auch Mitarbeiterführung von 5 Mitarbeitern. So war die Stelle aber nicht ausgeschrieben, nur bei der Bereichsleitung.
Nach einem Gespräch wurde gesagt, dass ich die persönlichen Voraussetzungen für die EG11 nicht erfüllen, da mein Studium nicht mit den jetzigen Tätigkeiten zu tun haben und ich auch keine Verwaltungsangestellen Ausbildung Teil II vorweisen kann.
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten doch mehr Geld zu bekommen?
Ich erhalte angeblich auch keine Tätigjeitsdarstellung mit Bewertung, da ich Tarifbeschäftigt bin.
Ich danke Euch.
Viele Grüße

Mod-Edit 28.08.2024
- unwesentliche Details auf Wunsch des Threaderstellers entfernt.
« Last Edit: 28.08.2024 12:43 von E15TVL »

MoinMoin

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In welchem Abschnitt der Entgeltordnung(EGO) ist dein Tätigkeit angesiedelt?.
( Verwaltungsangestellen Ausbildung Teil II  und technischem Studium beißt sich irgendwie)

Hast du etwas schriftliches darüber was deine auszuübenden Tätigkeiten sind?

Bei fehlender Voraussetzung in der Person geht es eine EG runter, aber oftmals gibt es halt auch neben dem Ausbildungsstrang in der EGO eine Fallgruppe ohne. So dass man darüber auch dann die Eg12 etc. bekommt.


Tagelöhner

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Ich erhalte angeblich auch keine Tätigjeitsdarstellung mit Bewertung, da ich Tarifbeschäftigt bin.

Klingt nach dem Klassikerfall. Deine Behörde möchte nicht mehr Geld bezahlen um punktuell dazu beizutragen, die Personalkosten nicht weiter anwachsen zu lassen. Vielleicht ist im Stellenplan aber auch nur eine E10-Stelle vorhanden, auf der du aktuell geführt wirst. Bei Behörden gilt dann zu 99% Haushaltsrecht > Tarifrecht. Viele Mitarbeiter schlucken diese Kröte dann, auch weil sie nicht unangenehm auffallen möchten und lassen sich über Jahre oder sogar Jahrzehnte finanziell "verarschen".

Deine Behörde ist sich dessen aber womöglich durchaus bewusst, und möchte daher keinesfalls durch Aushändigung einer detaillierten Tätigkeitsdarstellung inkl. Zeitanteile und tariflicher Bewertung die eigene Rechtsmeinung kundtun oder ggf. Angriffsfläche bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage bieten.

Ich würde in diesem Fall hartnäckig bleiben, und von der Behörde eine schriftliche Darlegung der Tätigkeiten fordern, die durch dich im bestehenden Arbeitsverhältnis zu leisten sind. Auf eine detailliertere Tätigkeitsdarstellung i.S. des Tarifrechts hast du tatsächlich keinen Anspruch.

Farbe321

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Ja das Stellenangebot war für beides ausgeschrieben, entweder benötigt man ein technisches Studium und vergleichbar oder erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrgangs ll

Farbe321

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Ich habe nur das Stellenangebot worauf ich mich beworben hatte ...

Organisator

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Ich habe nur das Stellenangebot worauf ich mich beworben hatte ...

Dann wäre der nächste Schritt vom Arbeitgeber eine Tätigkeitsdarstellung einzufordern.

Farbe321

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Ja das habe ich ... diese soll ich aber erst Ende des Jahres erhalten aber ohne Bewertung, da ich keinen Anspruch darauf habe ... habe in der Zwischenzeit schriftlich angefordert, die zusätzlichen Tätigkeiten (die ich schriftlich niedergeschrieben habe) seit 6 Monaten mir schriftlich zu übertragen. Es war leider nur mündlich damals übertragen worden.
Bin gespannt was zurück kommt. Gehe davon aus, dass diese Tätigkeiten nicht schriftlich übertragen werden, dann werde ich diese auch nicht mehr machen...

Organisator

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Ja das habe ich ... diese soll ich aber erst Ende des Jahres erhalten aber ohne Bewertung, da ich keinen Anspruch darauf habe ... habe in der Zwischenzeit schriftlich angefordert, die zusätzlichen Tätigkeiten (die ich schriftlich niedergeschrieben habe) seit 6 Monaten mir schriftlich zu übertragen. Es war leider nur mündlich damals übertragen worden.
Bin gespannt was zurück kommt. Gehe davon aus, dass diese Tätigkeiten nicht schriftlich übertragen werden, dann werde ich diese auch nicht mehr machen...

ersteres stimmt - auf die Bewertung hast du keinen Anspruch. ist aber auch unerheblich, da es auch nur die Meinung des AG ist und insoweit keine rechtliche Relevanz hat.

Daher - Tätigkeitsdarstellung abwarten, nur diese Tätigkeiten ausführen, eine eigene Meinung zur Eingrupppierung bilden und dann weitersehen / verhandeln / klagen.