Autor Thema: Eingruppierung bei Neueinstellung_Wertigkeit der Berufserfahrung  (Read 3087 times)

Austausch123

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Hallo zusammen,

bei den Neueinstellungen prüfen wir den Lebenslauf, inwieweit wie viel Berufserfahrung für den angedachten Beruf vorliegen. Hierbei werden Zeiträume wie Elternzeit nicht mit eingerechnet.

Weitere Nachweise (Bestätigung Elternzeit) etc. lassen wir uns bislang nicht geben.

Wenn ein Mitarbeiter z.B. ab 01.09.2024 im Bereich Büro eingestellt wird, so wäre es die reguläre Stufenlaufzeit.
Lt. Lebenslauf sind 5 Jahre und 7 Monate Berufserfahrung zugrunde zu legen.
--> prüft ihr irgendwelche Ausfallzeiten z.B. unbezahlter Urlaub etc. (außer Elternzeit?) noch vorliegen bzw. lasst ihr euch noch etwas vorlegen? Zeugnisse werden oftmals verspätet eingereicht, zudem gehen hier kaum Zeiträume von Elternzeit etc. hervor.

Ich hätte hier die Stufe 3 angesetzt.
Allerdings stellt sich mir die Frage, wie der nächste Stufenaufstieg wäre.

Wir die Variante aufgegriffen --> Einstellung 01.09.2024 Stufe 3 --> 3 Jahre Wartezeit (09.2027) für Stufe 4
oder wird die noch offenstehende Berufserfahrung (2 Jahre und 7 Monate), die noch nicht zu Stufe 4 geführt hat angerechnet, so dass der nächste Stufenaufstieg bereits nach 5 Monaten nach Eintritt wäre?

TVOEDAnwender

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Bei der Stufenzuordnung nach § 16 TVöD/TV-L werden die Zeiten nicht auf die "Restlaufzeiten" angerechnet, weder bei der einschlägigen Berufserfahrung, noch bei der Anerkennung förderlicher Zeiten.

Beispiel:

Ihr stellt zum 01.01.2025 jemanden in EG 9a ein, er hat keine einschlägige BE, jedoch hat er 8 Jahre und 7 Monate förderliche Zeiten, welche ihr vollumfänglich als förderliche Zeiten anerkennt.
Dann könntet ihr ihn der Stufe 4 zuordnen (er hat mehr als 6 Jahre förderliche Zeiten, jedoch noch weniger als 10 Jahre förderliche Zeiten), der nächste Stufenaufstieg (in 5) wäre regulär dann zum 01.01.2029.

FearOfTheDuck

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Es ist aber schön, dass ihr derart prüft. Alles was ihr außertariflich anbietet, kommt dem neuen MA zugute. ;)

In der Regel wird die Stufe verhandelt (ohne eB besteht lediglich Anspruch auf Stufe 1) und die Stufenlaufzeit geht ihren tariflichen Gang von der 0 an.

KlammeKassen

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Bei der Stufenzuordnung nach § 16 TVöD/TV-L werden die Zeiten nicht auf die "Restlaufzeiten" angerechnet, weder bei der einschlägigen Berufserfahrung, noch bei der Anerkennung förderlicher Zeiten.

Beispiel:

Ihr stellt zum 01.01.2025 jemanden in EG 9a ein, er hat keine einschlägige BE, jedoch hat er 8 Jahre und 7 Monate förderliche Zeiten, welche ihr vollumfänglich als förderliche Zeiten anerkennt.
Dann könntet ihr ihn der Stufe 4 zuordnen (er hat mehr als 6 Jahre förderliche Zeiten, jedoch noch weniger als 10 Jahre förderliche Zeiten), der nächste Stufenaufstieg (in 5) wäre regulär dann zum 01.01.2029.

Das ist das korrekte Vorgehen, so wie es die Kommunen wahrscheinlich größtenteils auch machen werden.
In einzelnen Fällen soll es bei Fachkräften aber auch schon vorgekommen sein, dass sie es verhandelt bekommen haben, dass die Monate der Stufe auch noch angerechnet wurden, also bei beispielsweise 9 Jahren und 1 Monat, dann nur noch 11 Monate in Stufe 4 absolviert werden mussten. Das ist aber nicht der Regelfall;
wenn die Bewerbung gut ist, die Stelle besetzt werden muss, es keine anderen Bewerber gibt und er explizit danach fragt, solltet ihr es euch vielleicht überlegen, das anzubieten. Von sich aus wird da arbeitgeberseitig nichts kommen.

VFA West

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Bei einem unmittelbaren Wechsel können Restlaufzeiten angerechnet werden bzw. die Stufenlaufzeit kann weiter fortgesetzt werden.

TVOEDAnwender

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Bei einem unmittelbaren Wechsel können Restlaufzeiten angerechnet werden bzw. die Stufenlaufzeit kann weiter fortgesetzt werden.

Aber nicht aufgrund Paragraph 16 TVöD/VKA, nur übertariflich.

Austausch123

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Ich hätte pauschal auch nur die vollen Jahre angerechnet in der Form, wo er jetzt wäre und ab da die Stufenlaufzeit angesetzt, sonst gäbe es immer ein wirr war, wenn man die Stufenlaufzeit nachvollziehen will und kann nie den Gedankengang klar aufführen, wenn die höhere Ebene durchaus eine Erklärung haben will.

Vorgezogene Stufenaufstiege werden bei uns kaum gewährt, lediglich nur mit Zustimmung vom Vorstand.