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Rechtslage bei verspäteter Annahme Urkunde BaL

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Organisator:
Die Ernennung unterbleibt in deinem Beispiel, weil der zu ernennde Beamte die Urkunde nicht zum anberaumten Termin annimmt. Insofern sehe ich kein schuldhaftes Verhalten des Dienstherrn. Vielmehr würde die Übergabe der Urkunde zum nächstmöglichen Termin erfolgen.

Insofern liegt es nur im Einflussbereich des Beamten, die Urkunde frühestmöglich anzunehmen. Wenn der Beamte meint, dies nicht zum anberaumten Termin zu wollen - seine Entscheidung inklusive aller Konsequenzen.

Gewerbler:
Das ist aber doch auch das gleiche Thema wie bei der Ernennung zum BaP.
Meine Urkunde war auch schon fertig, aber der Urkundstermin ist nur einmal im Monat. Wenn ich den nächsten nicht hätte wahrnehmen können oder wollen (Urlaub, Krankheit,...) wäre die Probezeit halt einen, zwei, x Monate später losgegangen (auch wenn die Zeit als Angestellter dann auf die Probezeit hätte angerechnet werden können).

Also die eleganteste Möglichkeit ist die Urkunde "mit Wirkung zum xx.xx.xxxx" und dann vorher aushändigen. Wird aber wohl nicht überall so gemacht, warum auch immer.

Warzenharry:

--- Zitat von: Organisator am 21.08.2024 10:02 ---Die Ernennung unterbleibt in deinem Beispiel, weil der zu ernennde Beamte die Urkunde nicht zum anberaumten Termin annimmt. Insofern sehe ich kein schuldhaftes Verhalten des Dienstherrn. Vielmehr würde die Übergabe der Urkunde zum nächstmöglichen Termin erfolgen.

Insofern liegt es nur im Einflussbereich des Beamten, die Urkunde frühestmöglich anzunehmen. Wenn der Beamte meint, dies nicht zum anberaumten Termin zu wollen - seine Entscheidung inklusive aller Konsequenzen.

--- End quote ---

Was hat der der betroffene Beamte mit der Terminierung der Übergabe zu tun? Ich rede davon, dass die Ausstellende Behörde und / oder die Dienststelle es verplanen, rechtzeitig einen Termin festzulegen und nicht, dass der Betroffene einen Termin ablehnt.  :o

Wenn also nicht, wie von Gewerbler beschrieben einen Monat vorher, mit Wirkung vom XX.XX.XXXX ausgehändigt wird.

Organisator:

--- Zitat von: Warzenharry am 21.08.2024 10:18 ---
--- Zitat von: Organisator am 21.08.2024 10:02 ---Die Ernennung unterbleibt in deinem Beispiel, weil der zu ernennde Beamte die Urkunde nicht zum anberaumten Termin annimmt. Insofern sehe ich kein schuldhaftes Verhalten des Dienstherrn. Vielmehr würde die Übergabe der Urkunde zum nächstmöglichen Termin erfolgen.

Insofern liegt es nur im Einflussbereich des Beamten, die Urkunde frühestmöglich anzunehmen. Wenn der Beamte meint, dies nicht zum anberaumten Termin zu wollen - seine Entscheidung inklusive aller Konsequenzen.

--- End quote ---

Was hat der der betroffene Beamte mit der Terminierung der Übergabe zu tun? Ich rede davon, dass die Ausstellende Behörde und / oder die Dienststelle es verplanen, rechtzeitig einen Termin festzulegen und nicht, dass der Betroffene einen Termin ablehnt.  :o

Wenn also nicht, wie von Gewerbler beschrieben einen Monat vorher, mit Wirkung vom XX.XX.XXXX ausgehändigt wird.

--- End quote ---

Du schriebst im Eingangspost, dass der Beamte im Urlaub oder krank war.

Ansonsten besteht kein Anspruch auf Ernennung zum frühestmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Probezeit. Insofern kann der Dienstherr auch seine Absicht, den Beamten auf Lebenszeit zu ernennen, zu einem späteren Zeitpunkt umsetzen. Willkür vermag ich hier auch nicht zu erkennen.

Konkret ist es dann sow, wie von Gewerbler beschrieben:

- Frühestmöglicher Zeitpunkt ist erreicht
- Für den nächsten turnusmäßigen Termin ist die Übergabe vorgesehen
- Falls es da nicht klappt - nächster Termin

Warzenharry:
Der Punkt ist doch, dass die Probezeit terminiert ist.

Sie kann ohne rechtlichen Grund nicht einfch verlängert werden. Demzufolge ist die Ernennung so zu planen, dass sie mit Wirkung vom oder spätestens am Folgetag nach Ablauf der Probezeit, adHoc durchgeführt werden kann.

Es liegt doch also im Aufgabenbereich des DH dafür sorge zu tragen, dass ein Überschreiten der festgestzten Probezeit nicht stattfindet. Denn nur weil sich der Status BaP faktisch bis zur Ernennung verlängert, ändert sich doch nichts an den möglichen Folgen und Rechtsstreitigkeiten.

Kennt da jemand zufällig Urteile zu? 

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