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Rechtslage bei verspäteter Annahme Urkunde BaL
Warzenharry:
Der Sinn ist, dass man so potentiellen Rechtsunsicherheiten, Schadlosstellungen usw. vorbeugt, indem man eine Statusveränderne Urkunde einfach so früh wie es geht an die Dienststelle schickt, damit diese ggf. 1 Monat Zeit hat, um einen Termin zu finden.
Beispiel 01.01.
Dann sollte die Urkunde im Idealfall am 01.12 des Vorjahres schon in der Dienststelle liegen. So hat man gut 2-3 Wochen Zeit um mit dem Beamten einen Termin zu finden.
Schickt man sie erst mitte des Monats, wird es schon knapp, da sowohl DSt Ltr als auch Beamte Termine haben. Kommt dann noch ein Urlaub oder dergleichen dazu, muss man unnötig viel Aufwand betreiben umd die Ernennung durchzuführen.
Zu meiner Soldatenzeit als PersFw sind sogar schon Chefs mit Spieß zu Soldaten nach Hause gefahren, damit dieser alsbald möglich zum Berufsoldaten ernannt wird, nur um etwaigen Problemen vorzubeugen und dass, auch mit Hinblick auf die Gefahr, dass im Urlaub nun mal Dinge passieren können, die ggf. Einfluss auf die Dienstfähigkeit haben könnten.
Organisator:
--- Zitat von: Warzenharry am 21.08.2024 14:45 ---Der Sinn ist, dass man so potentiellen Rechtsunsicherheiten, Schadlosstellungen usw. vorbeugt, indem man eine Statusveränderne Urkunde einfach so früh wie es geht an die Dienststelle schickt, damit diese ggf. 1 Monat Zeit hat, um einen Termin zu finden.
Beispiel 01.01.
Dann sollte die Urkunde im Idealfall am 01.12 des Vorjahres schon in der Dienststelle liegen. So hat man gut 2-3 Wochen Zeit um mit dem Beamten einen Termin zu finden.
Schickt man sie erst mitte des Monats, wird es schon knapp, da sowohl DSt Ltr als auch Beamte Termine haben. Kommt dann noch ein Urlaub oder dergleichen dazu, muss man unnötig viel Aufwand betreiben umd die Ernennung durchzuführen.
Zu meiner Soldatenzeit als PersFw sind sogar schon Chefs mit Spieß zu Soldaten nach Hause gefahren, damit dieser alsbald möglich zum Berufsoldaten ernannt wird, nur um etwaigen Problemen vorzubeugen und dass, auch mit Hinblick auf die Gefahr, dass im Urlaub nun mal Dinge passieren können, die ggf. Einfluss auf die Dienstfähigkeit haben könnten.
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Das ist inhaltlich absolut nachvollziehbar. Und ein guter, bzw. besonders beamtenfreundlicher Dienstherr würde auch so agieren. Allerdings besteht eben kein Anspruch darauf, sowas zum frühestmöglichen Zeitpunkt umzusetzen.
Rheini:
--- Zitat von: Warzenharry am 21.08.2024 14:45 ---Der Sinn ist, dass man so potentiellen Rechtsunsicherheiten, Schadlosstellungen usw. vorbeugt, indem man eine Statusveränderne Urkunde einfach so früh wie es geht an die Dienststelle schickt, damit diese ggf. 1 Monat Zeit hat, um einen Termin zu finden.
Beispiel 01.01.
Dann sollte die Urkunde im Idealfall am 01.12 des Vorjahres schon in der Dienststelle liegen. So hat man gut 2-3 Wochen Zeit um mit dem Beamten einen Termin zu finden.
Schickt man sie erst mitte des Monats, wird es schon knapp, da sowohl DSt Ltr als auch Beamte Termine haben. Kommt dann noch ein Urlaub oder dergleichen dazu, muss man unnötig viel Aufwand betreiben umd die Ernennung durchzuführen.
Zu meiner Soldatenzeit als PersFw sind sogar schon Chefs mit Spieß zu Soldaten nach Hause gefahren, damit dieser alsbald möglich zum Berufsoldaten ernannt wird, nur um etwaigen Problemen vorzubeugen und dass, auch mit Hinblick auf die Gefahr, dass im Urlaub nun mal Dinge passieren können, die ggf. Einfluss auf die Dienstfähigkeit haben könnten.
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Ob es Sinn macht, ist ja nicht die Frage. Aber es wird ja diskutiert was es für Folgen hat, wenn die Urkunde erst nach dem 01.01. ausgehändigt wird. Und dazu gibt es hier einige Beiträge.
EiTee:
Wenn nicht festgestellt wurde, dass der Beamte sich nicht im vollen Umfang bewährt hat, erwartet den Beamten keine negative Konsequenz und verbleibt weiterhin im Status des BaP.
Alles andere hat der Dienstherr nachzuholen respektive festzustellen.
Casa:
--- Zitat von: EiTee am 21.08.2024 16:36 ---Wenn nicht festgestellt wurde, dass der Beamte sich nicht im vollen Umfang bewährt hat, erwartet den Beamten keine negative Konsequenz und verbleibt weiterhin im Status des BaP.
Alles andere hat der Dienstherr nachzuholen respektive festzustellen.
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Richtig.
Die Rechtsprechung, die ich mir kürzlich zu dem Thema ansah, ist hier recht "großzügig" mit dem Dienstherren. Einerseits darf der Dienstherr die volle Erprobungsfrist ausnutzen und andererseits sind aus praktischen Gründen wenige weitere Monate Verbleib des Beamten im Status BaP nicht nachteilig. Im Gesamtkontext würde das nämlich auch bedeuten, dass ein Beamter, der die Probezeit nicht bestanden hat, sofort (!) zu entlassen ist.
BaP ab 01.10.2019.
Voraussichtlich BaL - nach Verlängerung der Probezeit - mit Ablauf 30.09.2024.
Feststellung, dass sich der Beamte nicht bewährt hat zum 01.10.2024.
Entlassung BaP am 02.10.2024.
Auch "blöd." Oder?
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