Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Rechtslage bei verspäteter Annahme Urkunde BaL

<< < (8/10) > >>

Firematthias:
Guten Morgen,

also ein statusrechtliches Problem ergibt sich aus meiner Sicht nicht. Selbst dann nicht, wenn man die Höchstdauer der BLV-Probezeit erreicht hat und sich die Übergabe verzögert.

Denn es liegen keine Entlassungsgründe vor. Siehe hierzu § 34 BBG

1. Dienstvergehen ist hier nicht Gegenstand
2. Fehlende Bewährung liegt nicht vor. (müsste man entsprechend vorher dem Beamten anzeigen)
3. Dienstunfähigkeit oder Auflösung/Umwandlung der Behörde ebenfalls nicht.

Hatte beim Festsetzen der Versorgungsbezüge schon 2 Fälle aus der BPol wo die Übergabe der BaL-Urkunde gänzlich unterblieben war und erst bei Eintritt in den Ruhestand auffiel. Dann erging ein Bescheid mit rückwirkender Feststellung und gut.

Denn eine Entlassung setzt auch den Willen der Behörde voraus das tun zu wollen.

Allerdings ist es tatsächlich etwas unschön das hier nicht mit Wirkung vom und Vorlauf ernannt wurde oder mittels Empfang durch einen bevollmächtigten Kollegen.

Den Fall das ein BaP einen Unfall mit DU erlitten hat, weil er nicht mehr zum BaL ernannt werden konnte und deswegen unversorgt war, hatte ich allerdings noch nicht. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass man hier dann keine Lösung findet. Hab zumindest bei meinen Bundesbehörden nie erlebt, dass man den Beamten ins Messer laufen lässt.

Grüße

Casa:

--- Zitat ---Hatte beim Festsetzen der Versorgungsbezüge schon 2 Fälle aus der BPol wo die Übergabe der BaL-Urkunde gänzlich unterblieben war und erst bei Eintritt in den Ruhestand auffiel. Dann erging ein Bescheid mit rückwirkender Feststellung und gut.
--- End quote ---

Ach du Sch...  :'(



--- Zitat ---Den Fall das ein BaP einen Unfall mit DU erlitten hat, weil er nicht mehr zum BaL ernannt werden konnte und deswegen unversorgt war, hatte ich allerdings noch nicht. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass man hier dann keine Lösung findet. Hab zumindest bei meinen Bundesbehörden nie erlebt, dass man den Beamten ins Messer laufen lässt.
--- End quote ---

Es gibt ja noch § 15 BeamtVG. Bei der Abwägung über die Höhe des Ruhegehalts wird man eine verzögerte Ernennung berücksichtigen müssen.

Warzenharry:
Ich mache das Thema jetzt nochmal auf, mit neuen Fakten.

Die Ernennung steht zum 01.10. an.
Die Ernennungsbehörde hat auch mitgeteilt, dass die Urkunde vor gut zwei Wochen in die Post gegangen ist.
Der Petent hat auch ausreichend mitgewirkt, was durch Telefonate und E-Mails belegbar ist.
Der Petent geht ab EINSCHLIEßLICH dem 30.09. - bis über den 01.10. hinaus in den Urlaub.
Der Petent hat eine Vollmacht ausgestellt, die es X ermöglicht, die Urkunde am 30.09. oder 01.10. für jenigen anzunehmen.

Da aufgrund des ungewöhnlich langen Postweges anzunehmen ist, dass die Urkunde verschollen ist, stell sich mir die Frage erneut:

Unter Bachtung der o.g. Fakten, welche auch bitte also solche zu werten sind und somit auch die Standartantwort, man hätte kein Anspruch auf übernahem, was ich im Sinne des: Argumentum e contrario bezweifle, da weder eine Mittwilung erfolgte, das eine verbeamtung auf Lebenszeit derzeit nicht gesehen wird, und die Ernennungsbehörde mit der Bestätigung, das die Urkunde das Haus bereits verlassen hat eindeutig die Willenserklärung abgegeben hat, den Petenten zum BaL zu ernennen, welche Nachteile entstehen dem Petenten, wenn die Ernennung aus o.g. Gründen und OHNE Verschulden des Petenten selbst, nicht rechtzeitig stattfindet und sich der Petent im Urlaub oder auf der Urlaubs Hin,- und Rückfahrt eine Verletzung zuzeiht, welche eine DU zu folge haben könnte.

Wie erfolgt dann die Schadlosstellung
Welche anderen rechtliche Nachteile können sich aus einer verspäteten Ernennung ergeben?

Ich bitte hier nur jene zu antworten, die die Materie rechtlich zumindes einordnen können und idealerweise auch durchdringen.

VG

der Harry

FGL:

--- Zitat von: Warzenharry am 26.09.2024 08:33 ---[...] und sich der Petent im Urlaub oder auf der Urlaubs Hin,- und Rückfahrt eine Verletzung zuzeiht, welche eine DU zu folge haben könnte.

Wie erfolgt dann die Schadlosstellung
--- End quote ---
Je nach dem, wie umfangreich und langanhaltend die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt, wird entweder das Jobcenter oder das Sozialamt den Lebensunterhalt sicherstellen.

Rheini:
Puhhh,

ich finde das ein Vertreter und Bevollmächtigter des DH sich SOFORT mit der Urkunde auf den Weg zum Beamten macht, um die Urkunde auszuhändigen.

Falls sich niemand dazu bereit erklärt, übernehme ich diese Aufgabe.

P. S. Bitte teilt mir mit, ob ich die Sonnencreme oder einen dicken Pulli einpacken muss, danke.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version