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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

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PublicTim:
Bei Wem oder Was würde es denn ggf. Sinn ergeben dieses Dokument zu schicken? Der Presse?

Warzenharry:
Auch schwierig. Dem Nicht-Beamten ist es zum Teil auch verständlicherweise egal, ob die wir zu schlecht bezahlt werden. Die habe auch Ihre Probleme. Da in vielen Köpfen oft eine Vermischung von Politikern und Beamten stattfindet und dann noch Lügen/Unissenheit, wie "Beamte zahlen keine Steuern" mit reinspielen, würde die Presse dass sicher nicht publizieren.

Die Verbände Haben sicher eine ähnliche Auffssung wie Sven aber einige wollen es sich anscheinend nicht mit den Ministerien und der Politik verscherzen.

Der deutsche Richterbund wird sehr warscheinlich und hoffentlich wieder den verbalisierenden Reisswolf rausholen und dann hängt es letzlich am BVerfG.

Bluey:

--- Zitat von: PublicTim am 28.08.2024 10:47 ---Bei Wem oder Was würde es denn ggf. Sinn ergeben dieses Dokument zu schicken? Der Presse?

--- End quote ---

Über Sinn und Unsinn sollte man in dieser Angelegenheit nicht zu lange nachdenken. Das kann einem den ganzen Tag versauen. Wenn Du es für richtig hältst, dann raus damit. Und wenn es einfach nur dazu dient, sich mal ein bisschen Luft zu verschaffen.

xyz123:
Hallo zusammen,

kurzes Update von mir: ich habe einen Anwalt gefunden, der mir den §63 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) durchprüft:

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht!!!, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar!!! oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.


Ich halte euch auf dem Laufenden.

Danke nochmal an Swen für das Dokument welches sehr hilfreich hierfür ist sowie deine persönliche Einschätzung, dass die "Fehler" nicht zufällig eingebaut wurden.


Danke auch an Gruenhorn für folgenden Beitrag:

"Es ist vielleicht nicht illegal, aber s rein trivialjuristisch könnte man Beihilfe zum Verfassungsbruch ins Feld führen. Daraus ließe sich dann die Frage ableiten, obbdie Referenten immer und jederzeit für die FDGO eintreten. Wenn nämlich daran Zweifel bestehen, sollten Sie keine Beamten sein, oder?"


BVerfGBeliever:
@xyz123, kurze Nachfrage (und sorry für meine etwaige Naivität, ich bin in juristischen Dingen nicht sonderlich bewandert):

- Möchtest du die Beamten im BMI strafrechtlich belangen? Falls ja, was versprichst du dir davon?
- Oder möchtest du sie zivilrechtlich verklagen, so dass sie dir „Schadenersatz“ leisten müssen (falls du vor Gericht gewinnst)?

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