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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
waynetology:
Ich frage mich, was die Regierungen damit bezwecken möchten. Wir, damit meine ich meine Familie, haben bereits beschlossen, dass meine Frau nicht mehr arbeiten gehen wird, wenn ein Gesetz so kommt. Und ich denke, das wir letztlich nicht die einzigen sein werden, die dies so machen werden. Damit würde doch der Fachkräftemangel nur weiter verschlimmert. Denkt da kein Politiker drüber nach? Denken die wirklich, dass die Beamten so blöd sind und sowas nicht in Erwägung ziehen?
Finanzer:
--- Zitat von: waynetology am 09.09.2024 08:23 ---Ich frage mich, was die Regierungen damit bezwecken möchten. Wir, damit meine ich meine Familie, haben bereits beschlossen, dass meine Frau nicht mehr arbeiten gehen wird, wenn ein Gesetz so kommt. Und ich denke, das wir letztlich nicht die einzigen sein werden, die dies so machen werden. Damit würde doch der Fachkräftemangel nur weiter verschlimmert. Denkt da kein Politiker drüber nach? Denken die wirklich, dass die Beamten so blöd sind und sowas nicht in Erwägung ziehen?
--- End quote ---
Wie steht es schon in der Bibel:
Und wenn du schreibest Besoldungsgesetze, so soll deine Linke Hand nicht wissen was deine Recht tut.
Oder so ähnlich ;)
Noch besser im Falle der Beamtenehe beim gleichen Dienstherren. Sollte in unserem Besoldungskreis solch ein Mumpitz kommen wird sich meine Frau doch sehr schwer damit tun, ihrer Teilzeittätigkeit weiter nachzugehen. Dann lässt sie sich beurlauben bis die Kinder in zwanzig Jahren aus dem Haus sind, spart sich den Ärger und die Fahrtzeit.
lotsch:
Genau diese 20 Jahre hat ein Gewerkschaftsvertreter auch erwähnt. Der Dienstherr zahlt 20 Jahre ein wenig mehr und die restlichen Jahre einschl. Pension weniger. Diese für ihn günstigere Lösung wiegt für ihn anscheinend alle anderen Nachteile auf.
Was mich auch wundert, ist, dass die Streichung von Besoldungsgruppen und Anhebung von Erfahrungsstufen so einfach vom ehemaligen BVR kommentarlos, beinahe mit einem Lächeln in der Stimme (haha) betrachtet wurde.
M.E. müsste entweder die 15 %-Grenze angehoben werden, oder fiktiv auf BesGr. A 3 zurück gerechnet werden (die sind doch sonst so gut im fiktiven berechnen), da diese Grenze nur für einfache Tätigkeiten vorgesehen ist. Ansonsten wäre m.E. der Leistungsgrundsatz und der Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Reisinger850:
Irgendwann fängt man bei A11 an mit Partnereinkommen und liegt 15,01% vom
Bürgergeld weg. Eine Person mit mehr Mut hätte diese Missstände genauer angesprochen, stattdessen redet der Richter so, dass die Regierung glaubt, alles wäre korrekt. Auch wenn Swen das sehr ausführlich erklärt hat, ich sehe hier nichts, was einen hinsichtlich einer Entscheidung positiver stimmen sollte :( ich hoffe, ich habe unrecht...
Julianx1:
--- Zitat von: waynetology am 09.09.2024 08:23 ---Ich frage mich, was die Regierungen damit bezwecken möchten. Wir, damit meine ich meine Familie, haben bereits beschlossen, dass meine Frau nicht mehr arbeiten gehen wird, wenn ein Gesetz so kommt. Und ich denke, das wir letztlich nicht die einzigen sein werden, die dies so machen werden. Damit würde doch der Fachkräftemangel nur weiter verschlimmert. Denkt da kein Politiker drüber nach? Denken die wirklich, dass die Beamten so blöd sind und sowas nicht in Erwägung ziehen?
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Hilf mir mal. Habe ich den Entwurf beim Bund falsch verstanden? Es wird doch fiktiv davon ausgegangen, dass deine Frau arbeiten geht, bzw. gehen kann. Komme ich aus der Nummer mit dem PArtnereinkommen raus, wenn ich nachweise das sie nicht arbeitet??? Ich denke doch eher nict, oder? Dann wäre ja die Fiktion nur auf die Höhe anwendbar.
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