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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG
Blablublu:
Die werden nicht weichen, warum auch. So bekommen Sie noch 1 Jahr Ministerbezüge, würde ich auch mitnehmen, egal was das Wahlvolk von mir hält...
BalBund:
--- Zitat von: Blablublu am 25.09.2024 17:51 ---Gut dieser Entwurf auch beerdigt... BalBund gehe ich recht in der Annahme, dass bei der neuen Regierung dieses Thema nicht oben auf der Agenta steht und bis was passiert wir von Ende 2026/Anfang 2027 reden? Mich würde nur deine persönliche, nicht deine dienstliche Einschätzung interessieren...
--- End quote ---
Ich würde leider noch nicht darauf wetten, dass dieser Entwurf vollkommen beerdigt ist. Das, was ich vorhin etwas humoristisch zitiert habe, spiegelt die Fachseite wieder. Wie sehr die Hausleitung sich genötigt sehen wird, noch in der aktuellen Legislatur eine Lösung durch den Bundestag zu bringen, wird sich erst nach Unterrichtung von StS K zeigen.
Zur anderen Frage kann ich gar nichts sagen, ich kenne ja nicht die möglichen Regierungkonstellationen. Grundsätzlich kann man aber aus der Erfahrung sagen, dass die ersten 6-9 Monate dafür draufgehen, dass sich die Ressorts neu ordnen und vor allen Dingen die Abstimmungsrunde der Staatssekretäre in neuer Konstellation findet. Ohne den Segen dieses Gremiums wird es keinen neuen Entwurf geben.
Blablublu:
Danke BalBund auch für deine Erfahrungswerte bezüglich des Regierungswechsels, den es ja in welcher Konstellation auch immer geben wird, weil die Ampel nach aller wahrscheinlichkeit keine Mehrheit mehr haben wird. Da Koalitionsverhandlungen üblicherweise 3 Monate dauern und wenn wir dann 6 bis 9 Monate draufrechnen, wären wir bei Ende 2026 anschließend das parlamentarische Verfahren und die zahlbar Machung von was auch immer, also frühestens Mitte bis Ende 2027 bis was auf dem Konto landet, wenn überhaupt.
Dann reden wir über knapp zehn Jahre nach dem ersten Entwurf im Jahr 2017 oder 2018 unter Seehofer und fast 8 Jahre nach Urteil. Das nenne ich mal Wertschätzung...
So lange hat übrigens auch die Umsetzung der letzten Entscheidung zum Thema 3. Kind gedauert....
Maximus:
Wenn dieser Entwurf scheitert, werden auf die nächste Regierung hohe Kosten zukommen.
Vermutlich wird es in der Zwischenzeit ein Urteil aus Karlsruhe geben, das den Handlungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber weiter einschränken wird. Der Bund muss daher - sofern das BMI-Rundschreiben weiterhin seine Gültigkeit behält - mit horrenden Nachzahlungen (ab 2021) rechnen.
Ich bin gespannt...vielleicht wird das BMI-Rundschreiben ja aufgehoben...
Papermonster:
Hallo.
Frage bezüglich Musterwiderspruch für 2024:
Sollte die Formulierung "Antrag" nicht gestrichen werden? Da ein Antrag, aktuell, sowieso negativ beschieden wird?
Wäre es nicht besser, den Widerspruch in 2 Teile zu splitten, einmal den Widerspruch gg die aktuell gewährte Besoldung und zweitens (als extra Brief), den Antrag auf AA?
Grüße
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