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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

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Knecht:

--- Zitat von: BalBund am 25.09.2024 16:55 ---Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Nach einer ersten Sichtung der Stellungnahmen hat das federführende Ressort beschlossen, dass der vorliegende Entwurf derzeit noch einige gewichtige, verfassungsrechtliche Fragen aufweist, deren Klärung noch eine Zeit in Anspruch nehmen wird.

Mit Blick auf die verbleibende, kurze Dauer der laufenden Legislaturperiode sieht sich das BMI daher außer Stande, das parlamentarische Verfahren noch vor der Bundestagswahl 2025 zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Es wird daher Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in ein rechtskonformes Gesetz umzusetzen. Das Ziel des Ministeriums ist es nunmehr, in den anstehenden Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes im Rahmen der angespannten Haushaltslage ein für beide Seiten, faires und finanzierbares Ergebnis zu erreichen, um den öffentlichen Dienst somit auch weiterhin als attraktiven Arbeitgeber aufzustellen.


So, oder so ähnlich, wird es in absehbarer Zeit aus dem parlamentarischen Raum verlauten. Also zumindest, wenn man den Fachleuten glauben darf, die jetzt mit der Bewertung der Stellungnahmen für die Hausleitung beschäftigt sind.

--- End quote ---

... war das denn nun Kalkül, oder wirklich so "unvorhersehbar" (Dummheit)?

Malkav:

--- Zitat von: Knecht am 26.09.2024 06:35 ---... war das denn nun Kalkül, oder wirklich so "unvorhersehbar" (Dummheit)?

--- End quote ---

Wenn ich in meiner bisherigen Dienstzeit eines gelernt habe, dass man den Mitarbeiter*innen in den Obersten Bundes/Landesbehörden eigentlich nie "Dummheit" im Sinne von deringer Bildung/Intelligenz unterstellen sollte. Das sind regelmäßig hochintelligente Leute, nur die Vorgänge/Abläufe im semipolitischen Bereich der Gesetzesentwürfe sind halt anders als in "0/8/15-Behörden".

[!!!Achtung Kaffeesatzleserei!!!] Eventuell war es sogar Kalkül der Arbeitsebene den politisch gewollten Billigstentwurf fachlich so kritikwürdig wie möglich zu gestalten, damit dieser politisch nicht durchsetzbar ist. Denn in den Ländern zeigt sich aktuell wie schwer es ist so ein Instrument wie den AEZ wieder aus der Welt zu schaffen (und die Beträge in den normalen Familienzuschlag oder gar die Grundbesoldung zu integrieren), wenn er einmal eingeführt wurde. Es erscheint mir nicht von vornherein ausgeschlossen oder unplausibel, dass man versucht die Beamtenschaft vor sowas zu schützen, bis Karlsruhe endlich klare Worte gefunden hat.

Natürlich ist das für den kurzfristig individuell negativ Betroffenen mies, aber solche Einzelfälle werden (auch in anderen Kontexten) aus der Vogelperspektive der Ministerien oft als hinnehmbarer Kollateralschaden aktzeptiert.

tinytoon:
Stellungnahme des DGB:
https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_BBVAngG-25.09.2024.pdf

Kaldron:

--- Zitat von: tinytoon am 26.09.2024 08:08 ---Stellungnahme des DGB:
https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_BBVAngG-25.09.2024.pdf

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"Der DGB begrüßt, dass nach nunmehr drei Jahren mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf ein entscheidender Schritt zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Bundesbesoldung getan ist."

Ich mag ja gar nicht mehr weiterlesen.

PolareuD:

--- Zitat von: Kaldron am 26.09.2024 16:41 ---
--- Zitat von: tinytoon am 26.09.2024 08:08 ---Stellungnahme des DGB:
https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_BBVAngG-25.09.2024.pdf

--- End quote ---

"Der DGB begrüßt, dass nach nunmehr drei Jahren mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf ein entscheidender Schritt zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Bundesbesoldung getan ist."

Ich mag ja gar nicht mehr weiterlesen.

--- End quote ---

Es wird zwar besser, aber qualitativ ist die Stellungnahme ein paar Etagen tiefer anzusiedeln als die des DRB.

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