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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG

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Maximus:

--- Zitat von: Kaldron am 26.09.2024 16:41 ---
--- Zitat von: tinytoon am 26.09.2024 08:08 ---Stellungnahme des DGB:
https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_BBVAngG-25.09.2024.pdf

--- End quote ---

"Der DGB begrüßt, dass nach nunmehr drei Jahren mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf ein entscheidender Schritt zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Bundesbesoldung getan ist."

Ich mag ja gar nicht mehr weiterlesen.

--- End quote ---

Ich finde die Stellungnahme des DGB gar nicht schlecht. Die Einleitung ("Der DGB begrüßt, dass nach nunmehr drei Jahren mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf ein entscheidender Schritt zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Bundesbesoldung getan ist") ist eine übliche Floskel, um überhaupt etwas Positives zu sagen.

Im Großen und Ganzen lässt auch der DGB kein gutes Haar am Entwurf. Ich erwarte auch nicht, dass der DGB den Entwurf in gleicher Tiefe auseinandernimmt wie der DRB.

Alle bisher veröffentlichten Stellungnahmen gehen in die Gleiche Richtung. Ich bin wirklich gespannt was passiert. Ich vermute, dass der Entwurf im Papierkorb landen wird. Wenn man den Entwurf doch durchprügeln möchte, wird es m. E. einige Veränderungen geben.

Eine Härtefallregelung (kein Partnereinkommen) wird dann sicherlich kommen. Ggf. wird man sich auch nochmal die Abschmelzbeträge anschauen.

Aber wie schon gesagt, sehr wahrscheinlich wird auch dieser Entwurf scheitern...entweder aus fachlichen Gründen oder weil die Regierung platzt.

blubb:

--- Zitat von: Maximus am 26.09.2024 20:44 ---
Alle bisher veröffentlichten Stellungnahmen gehen in die Gleiche Richtung.

--- End quote ---


--- Zitat von: blubb am 03.09.2024 08:20 ---Anbei eine Nachricht vom DBwV der kurz auf den Entwurf eingeht.

"Bewegung beim alimentativen Ergänzungszuschlag

Bereits vor über vier Jahren fasste das Bundesverfassungsgericht zwei Beschlüsse zu der verfassungswidrig zu niedrig bemessenen Alimentation in den Bundesländern Berlin und Nordrhein-Westfalen. Während nicht nur diese beiden, sondern inzwischen alle Bundesländer ihre Besoldungsstrukturen nach eigenen Umsetzungsideen angepasst haben, ging es auf Bundesebene bis vor Kurzem nicht voran. Nun endlich hat die Bundesregierung über ein Jahr nach dem letzten, einen neuerlichen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem der Deutsche BundeswehrVerband aktuell Stellung nimmt.

Mehrfach hatten den DBwV in den vergangenen Jahren Entwürfe zu einer Neuregelung erreicht. Doch trotz der höchstrichterlichen Vorgaben und auch Druck von Seiten des DBwV erreichten diese Entwürfe nie den Bundestag. „Wir haben die Hoffnung, dass es nun vorangeht“, sagt der Vorsitzende Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch. Es dürfe nicht noch einmal passieren, dass das Gesetzgebungsvorhaben politisch nicht weiterverfolgt und das Thema an die nächste Bundesregierung „vererbt“ werden würde – wie im Jahr 2021 vor der damaligen Bundestagswahl.
 
Die Inhalte des aktuellen Entwurfs weichen erneut von denen der vorigen Entwürfe ab. Dennoch sind nach wie vor deutliche Erfolge des DBwV, der den Prozess seit Jahren auf allen Ebenen eng begleitet, erkennbar.
 
Dies sind insbesondere die folgenden, nämlich dass

- ein alimentativer Ergänzungszuschlag (AEZ) eingeführt wird, der sich grundsätzlich an der für den Wohnort von Besoldungsempfängern bzw. Versorgungsempfängern festgelegten Mietenstufe nach der Wohngeldverordnung sowie an der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder orientiert.
 - Dieser AEZ wird mit steigender Besoldungsgruppe – unter Berücksichtigung des Besoldungsgefüges – abgeschmolzen.

- Darüber hinaus soll der Familienzuschlag reformiert werden – jedoch nicht im negativen, sondern im positiven Sinne. Das heißt, der Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2 soll nach aktuellem Stand erhalten bleiben und Konkurrenzregelungen zu den Bundesländern entfallen.

- Der AEZ soll auch an Versorgungsempfänger wie auch an Patchworkfamilien zahlbar sein.

- Es reicht für den Bezug des AEZ ein Kindergeldanspruch dem Grunde nach und nicht der tatsächliche Kindergeldbezug.

Allerdings muss festgestellt werden:
Es handelt sich nach wie vor nur um einen Entwurf. Im Zuge der laufenden Verbändebeteiligung sind noch einige Änderungen zu erwarten. Auch der DBwV wird weiter Forderungen und Änderungsvorschläge im Sinne seiner Mitglieder einbringen. „Dass die Maßnahmen realisiert werden, glauben wir erst, wenn das Bundeskabinett das Gesetz beschlossen hat und sich der Bundestag damit befasst“, so Dr. Buch.
 
Das Thema ist aktuell äußerst heikel, denn die Reform bringt hohe Kosten mit sich – während die Streitigkeiten über den Bundeshaushalt in der Koalition mitnichten beigelegt sind."

Quelle:
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/bewegung-beim-alimentativen-ergaenzungszuschlag

Also, Leute riesen Erfolg! - Bisschen nachbessern und hoch zufrieden ist der DBwV!

--- End quote ---


Du hast wohl den DBwV vergessen, ist alles super mega Erfolge!

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Maximus am 26.09.2024 20:44 ---
--- Zitat von: Kaldron am 26.09.2024 16:41 ---
--- Zitat von: tinytoon am 26.09.2024 08:08 ---Stellungnahme des DGB:
https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/DGB_Stellungnahme_BBVAngG-25.09.2024.pdf

--- End quote ---

"Der DGB begrüßt, dass nach nunmehr drei Jahren mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf ein entscheidender Schritt zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Bundesbesoldung getan ist."

Ich mag ja gar nicht mehr weiterlesen.

--- End quote ---

Ich finde die Stellungnahme des DGB gar nicht schlecht.

--- End quote ---

Ich finde die Stellungnahme des DGB insbesondere auch deshalb ebenfalls nicht so schlecht, weil sie wiederkehrend auf meine Ausarbeitung zurückgreift, die PolareuD im Sammelthread öffentlich gestellt hat (vgl. die Nr. 134 unter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.120.html), womit sich zeigt, dass auch der DGB mittlerweile das Forum liest. So habe ich bspw. in der Ausarbeitung die kalten Unterkunftskosten bemessen und dabei auf der Seite 10 geschrieben:

"So verstanden erweist es sich auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung
als sachgerecht, zur Bemessung der Grenze zur Unteralimentation auf den Vergleichsraum Bayern
für das Jahr 2022 zurückzugehen und in der Heranziehung des genannten 95 %-Perzentils von kal-
ten Unterkunftskosten in Höhe von 1.435,- € auszugehen, die anhand der entsprechend wie hervor-
gehoben ermittelten Erhöhungsbeträge für das Jahr 2023 auf 1.493,- € und für 2024 auf 1.553,- €
anzusetzen sind.

Der Entwurf orientiert sich hingegen am Höchstbetrag für die anerkennungsfähige Bruttokaltmiete
eines 4-Personenhaushalts in der Mietenstufe VII nach Anlage I zum Wohngeldgesetz 2023 (WoGG
2023) inklusive der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 WoGG sowie eines Sicherheitszuschlags
von 10 Prozent (S. 63), ohne der Rechtsprechung des Senats einen Anhaltspunkt dafür entnehmen
zu können, dass diese Methodik zu einer realitätsgerechten Bemessung führen könnte. Vielmehr hat
der Senat in seiner aktuellen Entscheidung unmissverständlich klargestellt, dass die Auffassung der
Bundesregierung, eine an den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes orientierte Methodik sei auch für
die Bestimmung der Mindestalimentation heranzuziehen, nicht zutreffen kann (BVerfGE 155, 1 <29
Rn. 56>). Darüber hinaus vernachlässigt der Ansatz, dass wie oben festgehalten die zur Bemessung
des Grundsicherungsniveaus zugrunde gelegten Sozialleistungen dann als evident unzureichend zu
betrachten sind, wenn offensichtlich ist, dass sie in der Gesamtsumme keinesfalls sicherstellen kön-
nen, Hilfebedürftigen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell
als menschenwürdig anzusehen ist. Wenn der Entwurf entsprechend kalte Unterkunftskosten von
1.242,34 € pro Monat zugrunde legt (S. 63), dann ist offensichtlich, dass sie sich nicht als realitäts-
gerecht erweisen, da sie über 310,- € unterhalb einer sachgerechten Bemessung verbleiben (- 20,0
%) und also keine realitätsgerechte Gesamtsumme garantieren können."

Der DGB schreibt hingegen auf den Seite 4 f.:

"Auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung erweist es
sich als sachgerecht zur Bemessung der Grenze zur Unteralimentation den Ver-
gleichsraum Bayern für das Jahr 2022 zu betrachten und in der Heranziehung
des genannten 95 %-Perzentils von kalten Unterkunftskosten in Höhe von
1.435,00 € auszugehen, die anhand der ermittelten Erhöhungsbeträge für das
Jahr 2023 auf 1.493,00 € und für 2024 auf 1.553,00 € anzusetzen sind.

Der Entwurf orientiert sich hingegen am Höchstbetrag für die anerkennungsfä-
hige Bruttokaltmiete eines 4-Personenhaushalts in der Mietenstufe VII nach An-
lage I zum Wohngeldgesetz 2023 (WoGG 2023) inklusive der Klimakomponente
nach § 12 Absatz 7 WoGG sowie eines Sicherheitszuschlags von 10 % (S. 63).

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in seiner aktuellen Entscheidung un-
missverständlich klargestellt, dass die Auffassung der Bundesregierung, eine an
den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes orientierte Methodik sei auch für die
Bestimmung der Mindestalimentation heranzuziehen, nicht zutreffen kann
(BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 –, BVerfGE 155, 1-76, Rn. 56).
Zudem missachtet der dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Ansatz, dass die
zur Bemessung des Grundsicherungsniveaus zugrunde gelegten Sozialleistun-
gen dann als evident unzureichend anzusehen sind, wenn offensichtlich ist,
dass sie in der Gesamtsumme keinesfalls sicherstellen können, Hilfebedürfti-
gen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kultu-
rell als menschenwürdig anzusehen ist. Da der Entwurf von kalten Unterkunfts-
kosten in Höhe von 1.242,34 € pro Monat ausgeht ist offensichtlich, dass dieser
Betrag zu gering angesetzt wurde, da dieser über 310,00 € unterhalb der sach-
gerechten Bemessung verbleibt."

Ausarbeitung und Forum zeitigen also Wirkung, was maßgebliche ihrer Ziele ist.

tinytoon:
Guten Morgen Swen,

ich möchte mich noch einmal bei dir für die Zusammenstellung des PDF bedanken, die ganz sicher in die Ausführung des DGB mit eingeflossen ist. Wir hatten dazu ja auch kurz geschrieben und ich habe die Zusammenfassung über meine Gewerkschaft dem DGB für seine Stellungnahme zukommen lassen. Zudem bin ich sicher, dass hier mittlerweile mitgelesen wird, da auch darauf explizit hingewiesen wurde.

Insofern ist es erfreulich, dass alle, die sich hier und außerhalb des Forums beteiligen, ihren Beitrag dazu geleistet haben.

Dank an alle und weiter dranbleiben, nur so kann es zu einer rechtmäßigen Besoldung kommen.

PolareuD:

--- Zitat von: tinytoon am 27.09.2024 06:23 ---Guten Morgen Swen,

ich möchte mich noch einmal bei dir für die Zusammenstellung des PDF bedanken, die ganz sicher in die Ausführung des DGB mit eingeflossen ist. Wir hatten dazu ja auch kurz geschrieben und ich habe die Zusammenfassung über meine Gewerkschaft dem DGB für seine Stellungnahme zukommen lassen. Zudem bin ich sicher, dass hier mittlerweile mitgelesen wird, da auch darauf explizit hingewiesen wurde.

Insofern ist es erfreulich, dass alle, die sich hier und außerhalb des Forums beteiligen, ihren Beitrag dazu geleistet haben.

Dank an alle und weiter dranbleiben, nur so kann es zu einer rechtmäßigen Besoldung kommen.

--- End quote ---

Dem kann ich mich nur anschließen. Auch ich bemerke, dass sich durch die Behaarlichkeit von motivierten Kollegen/innen Schritt für Schritt ein positiver Erkenntnisgewinn bei den Verbänden durchsetzt. Insofern vielen Dank an alle engagierten Kollegen/innen.

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