Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
Wdd3:
--- Zitat von: ElBarto am 04.09.2024 12:58 ---
Dienst-PC im Homeoffice oder Diensthandy halt.
Alles andere kann der AG nicht verlangen oder müsste es allen AN zur Verfügung stellen. Da das kostet...
--- End quote ---
Was bedeutet das? Wer kein Dienst-Handy oder keinen Dienst-PC besitzt meldet sich einfach überhaupt nicht?
Geile Einstellung. Mach das mal in der pW.
MoinMoin:
Wer kein Dienstpc hat und kein dienst handy, der kann nicht gezwungen werden eine email zu schreiben.
Wdd3:
@ElBarto sagt das der AG nur verlangen kann dass der AN sich über Dienst-Medien meldet. Demzufolge muss er sich gar nicht melden wenn diese nicht vom AG zur Verfügung gestellt werden.
In diesem Strang wurde auch schon über die Altvorderen gelästert. Die hatten damals in der 80er und 90er Jahren kein Problem mit ihren privaten Telefonen beim AG bescheid zu geben. Damals z. T. noch mit einer 42 - 45 Stunden Woche.
Die Deszendenz dieser Generation ist dermaßen neidzerfressen. "Wenn mir der AG kein Medium zur Verfügung stellt kann ich mich nicht melden. Mein AG kann nicht erwarten, dass ich mein privates Gerät benutze"
Besonders geil finde ich die Einstellung, wenn der AG z. B. ein Smartphone zur Verfügung stellt wird dieses außerhalb der Dienstzeiten ausschließlich privat genutzt denn: "Ich habe Feierabend und da will ich nicht mit der Firma sprechen. Es sei denn es wird bezahlt!" Selbstverständlich mit 5 Minuten für ein 30 Sekunden Gespräch.
Organisator:
AN muss sich melden. E-Mail ist heutzutage Standard, insoweit kann auch eine Krankmeldung per E-Mail erwartet werden; hilfsweise per Telefon. Und ja, mit dem Privattelefon. Alternativ könnte der Mitarbeiter ja auch ein öffentliches Münztelefon suchen. Oder zum Nachbarn gehen.
Wenn ein Mitarbeiter mit sagen würde, dass er nicht in der Lage ist mir eine Krankmeldung per E-Mail zu schicken würde ich mich fragen, ob er noch der richtige Mitarbeiter ist.
Casa:
Verrückte Idee, aber der AG kann persönlich aufgesucht werden. Nur weil eine Person arbeitsunfähig erkrankt ist bedeutet das nicht, dass sie den Arbeitsweg nicht auf sich nehmen kann, um dem AG die AU mitzuteilen.
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