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Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.

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Alien1973:
Bei uns gibt es eine Dienstanweisung sich beim Sekretariat der Referatsleitung krank zu melden. Telefonisch reicht da aus.
Die dortige Dame meldet einen dann im System krank und so ist sicher gestellt, dass das Personalamt auch davon in Kenntnis gesetzt wird.

Man meldet sich also nicht mal beim Amtsleiter krank, sondern im Sekretariat. Bei einer AU ist diese dem AG dann natürlich zuzusenden. Je nachdem wie lange die geht. Wenn ich Dienstag bis Donnerstag krank bin und es geht am Freitag auch noch nicht, dann muss ich da ja zum Arzt. Das sage ich im Sekretariat an und wenn es dann am Montag wieder geht nehme ich die AU mit zum AG und gebe die ab.

Also mit Mails usw. macht man sich das Leben doch nur unnötig schwer und ist auch gar nicht nötig.

ElBarto:

--- Zitat von: UNameIT am 04.09.2024 08:57 ---
--- Zitat von: ElBarto am 04.09.2024 08:32 ---Hmm....

Ich würde das über den PR regeln lassen.

Die Mail muss ja nicht vom AN kommen, es reicht ja wenn sie von der Stelle kommt welche die telefonische Meldung erhält.
Immerhin ist mit "per Mail" ein erheblicher Mehraufwand verbunden (je nach Ausstattung). Eine Mail kann auch mal nicht rausgehen oder übersehen werden.
Wenn man deshalb erst den PC anwerfen und sich einwählen muss, dann eine Mail schreibt und vielleicht noch eine andere Mail kurz beantwortet dann könnte man ja schon wieder von einer Arbeitsfähigkeit ausgehen.
Hatten so einen Fall schon im Forum. Keine Ahnung wie das ausging.

Meiner Meinung nach, definitiv PR einschalten.

--- End quote ---

Man schreibt die Mail natürlich nicht vom DienstPC.............

--- End quote ---

Dienst-PC im Homeoffice oder Diensthandy halt.
Alles andere kann der AG nicht verlangen oder müsste es allen AN zur Verfügung stellen. Da das kostet...

Fäncy:
Bei uns war es bis vor kurzem auch so, dass man sich telefonisch krankmeldete (beim Vorgesetzten, der informierte dann idR die Personalabteilung). Vor kurzem kam eine neue Dienstanweisung, dass man sich im Regelfall per E-Mail bei dem direkten Vorgesetzten und der Personalabteilung krankmelden soll. Hierbei muss über die vorraussichtliche Dauer informiert werden und ob ein Arzt aufgesucht wird (zwecks Abruf der eAU).
Hier im Haus gab es auch viele Kollegen die sich anfangs darüber echauffiert haben, aber ich finde die Regelung grundsätzlich besser. Zum einen ist klar dokumentiert, dass man sich krank gemeldet hat, zum anderen hat man nicht mehr das Problem mehrfach anrufen zu müssen wenn der Vorgesetzte mal in einem längeren Termin war.

Fäncy:

--- Zitat von: ElBarto am 04.09.2024 12:58 ---
--- Zitat von: UNameIT am 04.09.2024 08:57 ---
--- Zitat von: ElBarto am 04.09.2024 08:32 ---Hmm....

Ich würde das über den PR regeln lassen.

Die Mail muss ja nicht vom AN kommen, es reicht ja wenn sie von der Stelle kommt welche die telefonische Meldung erhält.
Immerhin ist mit "per Mail" ein erheblicher Mehraufwand verbunden (je nach Ausstattung). Eine Mail kann auch mal nicht rausgehen oder übersehen werden.
Wenn man deshalb erst den PC anwerfen und sich einwählen muss, dann eine Mail schreibt und vielleicht noch eine andere Mail kurz beantwortet dann könnte man ja schon wieder von einer Arbeitsfähigkeit ausgehen.
Hatten so einen Fall schon im Forum. Keine Ahnung wie das ausging.

Meiner Meinung nach, definitiv PR einschalten.

--- End quote ---

Man schreibt die Mail natürlich nicht vom DienstPC.............

--- End quote ---

Dienst-PC im Homeoffice oder Diensthandy halt.
Alles andere kann der AG nicht verlangen oder müsste es allen AN zur Verfügung stellen. Da das kostet...

--- End quote ---

...und wie meldet sich jemand krank, der kein Diensthandy bzw. Homeoffice hat?
Ich denke die Verwendung des privaten Telefons oder des E-Mail Kontos ist dem AN zum Zwecke der Krankmeldung durchaus zuzumuten.

MoinMoin:

--- Zitat von: Fäncy am 04.09.2024 13:26 ---...und wie meldet sich jemand krank, der kein Diensthandy bzw. Homeoffice hat?
Ich denke die Verwendung des privaten Telefons oder des E-Mail Kontos ist dem AN zum Zwecke der Krankmeldung durchaus zuzumuten.

--- End quote ---
Der AG kann ja verlangen was er will und einen AN abmahnen, wenn er sich nicht dran hält.
(Was bei Email oder sonstige Vorgehensweise halt ohne Erfolg sein dürfte)

Und der AN kann sich aufregen wie er will:
Er ist in der Pflicht sich beim AG AU zu melden und zwar klipp und klar rechtzeitig und
guckst Du §5 Entgeltfortzahlungsgesetz
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Was dem AG genügt und was nicht und ob eine Anruf ausreichend ist, dass wird erst zu einem Problem, wenn man nachweisen muss, dass man sich beim AG gemeldet hat.
Eine Email ist halt ein besserer Nachweis als eine Stimme am Telefon.

Und wenn jemand keine Email hat oder niemanden unverzüglich vom AG telefonisch erreicht, dann muss er halt zusehen wie er dieses sein eigenes Problem löst.

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