Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wie muss die Anzeigepflicht bei AU mitgeteilt werden.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 04.09.2024 16:28 ---Wer es noch nicht einmal schafft oder schaffen will, eine Krankmeldung per E-Mail zu versenden ist entweder ganz ernsthaft krank (legitime Ausnahme) oder aus der Zeit gefallen und schafft wohl auch ansonsten nicht viel auf der Arbeit.
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Aber darf trotzdem per Fax, Telefon oder Boten, den AG über seinen Zustand informieren.
Ob er es damit schafft der gesetzlichen Forderung "unverzüglich" genüge zu tun, oder der AG auch wirklich informiert wird, ist sein persönliches Risiko, welches im Zweifel darin mündet, dass er einen Tag Lohn abgezogen oder Minusstunden bekommt, da der AG ihm die Entgeltfortzahlung versagt.
btw: Bei uns wird auch grundsätzlich verlangt, dass man per email an die Geschäftsstelle und cc VG seine AU meldet.
Wenn man aber dort anruft wird man nicht abgemahnt.
Fäncy:
Ich würde künftig wahrscheinlich einen berittenen Herold schicken, der dem Arbeitgeber die Nachricht der Arbeitsunfähigkeit übermittelt - wäre auf jeden Fall mal was anderes :D
Umlauf:
--- Zitat von: Organisator am 04.09.2024 16:28 ---
--- Zitat von: Umlauf am 04.09.2024 15:41 ---Aber ich frage mich, warum ich dem AG meinen privaten E-Mail-Kontakt geben sollte.
Zum Glück reicht es hier einfach jemanden zu Informieren, der die Krankmeldung in den Workflow eingibt.
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Weil eine E-Mail-Adresse ein seit jahrzehnten üblicher und professioneller Kontakt ist, insbesondere mit Geschäftspartnern. Wie früher die Adresse, dann das Fax und schließlich die E-Mail. Insofern stellt das ein ganz normales Geschäftsgebahren dar.
Und für die 0,1 %, der Arbeitnehmer, die keinen Internetanschluss haben eine Sonderlocke zu drehen, ist einfach im negativen Sinne typisch deutsch.
Wer es noch nicht einmal schafft oder schaffen will, eine Krankmeldung per E-Mail zu versenden ist entweder ganz ernsthaft krank (legitime Ausnahme) oder aus der Zeit gefallen und schafft wohl auch ansonsten nicht viel auf der Arbeit.
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Wie gesagt, bin ich in 26 Jahren noch nicht in diese Verlegenheit gekommen.
Ich könnte von zu Hause aus auch meine dienstliche Mail nutzen. Wäre auch ok.
Wo anders soll es dafür ja angeblich Abmahnungen geben.
Scheint echt Behörden mit Problemen zu geben.
MoinMoin:
--- Zitat von: Fäncy am 04.09.2024 17:14 ---Ich würde künftig wahrscheinlich einen berittenen Herold schicken, der dem Arbeitgeber die Nachricht der Arbeitsunfähigkeit übermittelt - wäre auf jeden Fall mal was anderes :D
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Oh du Glücklicher, du hast einen berittenen Herold in Ruf nähe...bleibt da die interessante Frage, dass wenn er dann abends ankommt (100km Reitweg) du deiner Pflicht der unverzüglichen Meldung nachgekommen bist ;D
MoinMoin:
--- Zitat von: Umlauf am 04.09.2024 17:15 ---Wo anders soll es dafür ja angeblich Abmahnungen geben.
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Weil man auch noch emails bearbeitet hat.
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