Autor Thema: erneute Probezeit, Projektstelle  (Read 5473 times)

MoinMoin

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #15 am: 16.09.2024 10:31 »
ok das heißt der Kündigungsschutz greift generell erst nach 6 Monaten, und eine Kündigungsschutzklage in der Probezeit hat wenig bis sehr wenig Aussicht auf Erfolg?
So habe ich den gesetzliche Rahmen verstanden.
Siehe §1 KSchG
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

D.h. wenn jemand wie du, eine "Probezeit" vermeiden will, dann muss er im Vertrag reinschreiben lassen, dass das KSchG mit Einstellung gilt.

TVOEDAnwender

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #16 am: 16.09.2024 14:56 »
Ich empfehle Dir mal folgendes Video anzuschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=o807SbNgimU

Dort wird der Unterschied von Probezeit und KSchG-Wartefrist genau erklärt.

clarion

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #17 am: 16.09.2024 23:12 »
Hallo Sunholiday, nette Kollegen gibt es überall und die bessere Work Life Balance erlebe ich jetzt im ganz normalen ÖD, viel besser als meine Jahre an einer niedersächsischen Universität. Z.B. hatten wir an der Uni keine Stempeluhren und haben uns dadurch  mit hohem Leistungswillen selbst ausgebeutet. Und zu guter Letzt. Der Zeitpunkt  wird so oder so kommen,  dass Du Dir etwas Unbefristetes suchen musst. Vielleicht  ist in drei oder sechs Jahren  aber der Arbeitsmarkt nicht mehr so rosig wie heute.

sunholiday

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #18 am: 18.09.2024 16:43 »
Ich empfehle Dir mal folgendes Video anzuschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=o807SbNgimU
Dort wird der Unterschied von Probezeit und KSchG-Wartefrist genau erklärt.

hm ok das kannte ich noch nicht. Ist natürlich schon eine sehr linke Nummer von Arbeitgebern den Arbeitnehmer hier bewusst in eine Falle laufen zu lassen, bei Verkürzung der Probezeit. Bin mir aber sicher, dass dies auch in Deutschland wohl noch oft durchgezogen wird.

Ok alles klar. Aber was mich jetzt mehr interessiert ist eben der Kündigungsschutz bzw. ob die Wartezeit hierfür wieder erneut beginnt.
Ich habe ja nun schon weit mehr als 6 Monate für meinen Arbeitgeber gearbeitet, zusammengerechnet nun 2,5 Jahre.
Wie sind denn die Rechtsauffassungen darüber wie lang eine Unterbrechung maximal sein darf so dass es keine neue Wartezeit beim Kündigungsschutz gibt. Gibt es da evt. Rahmen?


Und zu guter Letzt. Der Zeitpunkt  wird so oder so kommen,  dass Du Dir etwas Unbefristetes suchen musst. Vielleicht  ist in drei oder sechs Jahren  aber der Arbeitsmarkt nicht mehr so rosig wie heute.

ja das ist richtig.
Ich denke jedoch, dass sich gerade im IT Bereich die Lage eher noch verschärfen wird, es sei denn die ganze KI-Geschichte nimmt noch weiter Fahrt auf, so dass hierdurch wirklich Stellen wegfallen.
Das jüngste Beispiel Intel zeigt auch, dass es durchaus in die andere Richtung gehen kann, ich weiß. Eine Glaskugel hab ich da leider nicht.

TVOEDAnwender

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #19 am: 19.09.2024 07:48 »
Ich empfehle Dir mal folgendes Video anzuschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=o807SbNgimU
Dort wird der Unterschied von Probezeit und KSchG-Wartefrist genau erklärt.


Ok alles klar. Aber was mich jetzt mehr interessiert ist eben der Kündigungsschutz bzw. ob die Wartezeit hierfür wieder erneut beginnt.
Ich habe ja nun schon weit mehr als 6 Monate für meinen Arbeitgeber gearbeitet, zusammengerechnet nun 2,5 Jahre.
Wie sind denn die Rechtsauffassungen darüber wie lang eine Unterbrechung maximal sein darf so dass es keine neue Wartezeit beim Kündigungsschutz gibt. Gibt es da evt. Rahmen?


Die Rechtsmeinung dazu ist, dass nur kurze Unterbrechungen (z.B. Arbeitsverhältnis endet am Freitag und Montag startet das neue Arbeitsverhältnis)  die Wartefrist nach § 1 KSchG nicht wieder neu anfangen laufen zu lassen. Eine fünf Monatige Unterbrechung wird sicherlich nicht als "kurze Unterbrechung" gelten und die sechsmonatige Wartefrist wird von neuem beginnen.

sunholiday

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #20 am: 19.09.2024 10:00 »

Die Rechtsmeinung dazu ist, dass nur kurze Unterbrechungen (z.B. Arbeitsverhältnis endet am Freitag und Montag startet das neue Arbeitsverhältnis)  die Wartefrist nach § 1 KSchG nicht wieder neu anfangen laufen zu lassen. Eine fünf Monatige Unterbrechung wird sicherlich nicht als "kurze Unterbrechung" gelten und die sechsmonatige Wartefrist wird von neuem beginnen.

ok das heißt wenn ich etwas verkürzen sollte bzw. einen Antrag stellen dann nicht die Probezeit, sondern die Wartefrist?
3 Monate sind ja nun auch schon rum und ehrlich gesagt würde ich mich wirklich ziemlich vera... fühlen wenn kurz vor Ende noch die Kündigung reinflattert also im November. Das schreit ja dann schon fast nach einer Klage.

MoinMoin

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #21 am: 19.09.2024 17:27 »
Da kannst du schreien und dich verarscht fühlen.
Und es würde mich freuen, wenn du da klagen und gewinnen würdest.

Aber viel Chancen sehe ich da nicht, weil die Rechtslage ziemlich eindeutig ist.

sunholiday

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #22 am: 19.09.2024 19:49 »
Da kannst du schreien und dich verarscht fühlen.
Und es würde mich freuen, wenn du da klagen und gewinnen würdest.

Aber viel Chancen sehe ich da nicht, weil die Rechtslage ziemlich eindeutig ist.

naja das werde ich auf jeden Fall, da ich mich ganz ehrlich gesagt verarscht fühle... 2 mal eine Probezeit in ein unter derselben Stelle. auch wenn ich Gefahr laufe am Ende auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Aber jetzt strecke ich erstmal weiter meine Fühler aus. Ich glaube ja ehrlich gesagt auch noch nicht so wirklich dran.

TVOEDAnwender

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #23 am: 19.09.2024 20:00 »
Die Klage würde wahrscheinlich keinen Aussicht auf Erfolg haben. Während der Wartefrist kann der Arbeitgeber ohne vorliegen (und ohne Angabe) eines Grundes kündigen. Kündigungsschutzklagen in den ersten sechs Monaten haben nur Aussicht auf Erfolg, wenn entweder Fehler in der Personalratsbeteiligung vorliegen oder wenn die Kündigung sitten- oder treuwidrig ist (zB Verstoß gegen das AGG: "Hiermit kündige ich Sie, weil Sie eine Frau sind") oder die Kündigung gegen das Maßregelungsverbot verstößt ("hiermit kündige ich Sie, weil Sie Gewerkschaftsmitglied sind"). Diese genannten Punkte kommen jedoch äußerst selten vor und müssten auch erst bewiesen werden.

MoinMoin

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #24 am: 20.09.2024 09:50 »
Da kannst du schreien und dich verarscht fühlen.
Und es würde mich freuen, wenn du da klagen und gewinnen würdest.

Aber viel Chancen sehe ich da nicht, weil die Rechtslage ziemlich eindeutig ist.

naja das werde ich auf jeden Fall, da ich mich ganz ehrlich gesagt verarscht fühle... 2 mal eine Probezeit in ein unter derselben Stelle. auch wenn ich Gefahr laufe am Ende auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Aber jetzt strecke ich erstmal weiter meine Fühler aus. Ich glaube ja ehrlich gesagt auch noch nicht so wirklich dran.
Am Ende ist es gelinde gesagt dein eigener Fehler eben diese gesetzliche Frist nicht ausgeschlossen zu haben.

Dein alter Chef hätte das bestimmt befürwortet.

Unwissenheit schütz halt nicht vor Fehler. Und 99% der Menschen wissen nicht was Probezeit bedeutet und das KSchG und die Wartefrist da rein spielt.


Aber wenn dein neuer Chef dir so eine Gefühl gibt ungeliebt zu sein, nimm die Beine in die Hand und lauf....


sunholiday

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #25 am: 20.09.2024 11:04 »

Aber wenn dein neuer Chef dir so eine Gefühl gibt ungeliebt zu sein, nimm die Beine in die Hand und lauf....

den Eindruck habe ich bisher eigentlich nicht. Der Kollege meinte wohl, dass die Kündigung wohl einfach so ins Haus flattert auf dem Postweg, das wurde wohl schon mal so gemacht. Das wird sowieso noch interessant da ich an der angegebenen Adresse nicht mehr wohne.
Kurz vor Ende der Probezeit könnte eine Zustellung also knapp werden. Aber mal sehn.

troubleshooting

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #26 am: 20.09.2024 11:27 »
Das wird sowieso noch interessant da ich an der angegebenen Adresse nicht mehr wohne.
Kurz vor Ende der Probezeit könnte eine Zustellung also knapp werden. Aber mal sehn.

Kommt auf deinen Arbeitsvertrag oder eine evtl. Betriebsvereinbarung an. Bist du iwo da verpflichtet einen Wohnungswechsel anzuzeigen, geht die verzögerte Zustellung zu deinen Lasten.

Gewerbler

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #27 am: 20.09.2024 11:28 »
Das wird sowieso noch interessant da ich an der angegebenen Adresse nicht mehr wohne.

Du bist umgezogen und hast deinem Arbeitgeber die neue Adresse nicht mitgeteilt? Tzes...  ;)

troubleshooting

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #28 am: 20.09.2024 11:45 »

Du bist umgezogen und hast deinem Arbeitgeber die neue Adresse nicht mitgeteilt? Tzes...  ;)

Wie gesagt, solange es nicht ausdrücklich geregelt ist (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung ...) ist man als AN nicht dazu verpflichtet. Gerade in Kleinbetrieben, wo die MA oft auch keinen schr. Arbeitsvertrag haben, ist das recht oft der Fall.

Im übrigen, ist es rechtlich recht interessant, was alles als Mitteilung selbst bei einer Verpflichtung gilt!

sunholiday

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Antw:erneute Probezeit, Projektstelle
« Antwort #29 am: 20.09.2024 13:23 »
Das wird sowieso noch interessant da ich an der angegebenen Adresse nicht mehr wohne.

Du bist umgezogen und hast deinem Arbeitgeber die neue Adresse nicht mitgeteilt? Tzes...  ;)

Noch im Umzug, daher wollte ich diese jetzt eigentlich demnächst mitteilen.