Autor Thema: [BW] Beamte des mittleren Dienstes überholen Aufstiegsbeamte des geh. Dienstes  (Read 10355 times)

websgeisti

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Meine Meinung dazu ist, dass der mD unheimlich wichtig für das Funktionieren unserer Gesellschaft ist. Die Erhöhungen waren lange überfällig und ich gönne jedem mDler das von Herzen. Bedenklich finde ich eher, dass die Dienstherren die Abstände immer weiter abschmelzen wie dargstellt. Das ist dann auch ein Grund, warum die Qualität im gD und hD abnimmt. Wer mit was auf dem Kasten tut sich sowas für die Bezahlung dann an? Da muss man schon Überzeugungstäter sein. Auf Dauer richtet man damit den gesamten öD zu Grunde. In diese Richtung hatte ich AVP auch verstanden.

Dann müssten die Bundesländer eher mal ausscheren und deutlich die Besoldung anpassen und erhöhen und nicht „im besten Fall“ das Tarifergebnis 1:1 übertragen. Aber das macht ja fast keiner. Bayern beispielsweise findet die Besoldung konkurrenzlos gut. Mag zwar sein, das Bayern recht gut dasteht, aber man sollte sich nicht damit brüsten, das andere schlechter dastehen. Letztendlich macht man sein Bundesland damit als Arbeitgeber/Dienstherr attraktiver, wenn man „übertariflich“ zahlt.

Natürlich muss es Unterschiede geben zwischen Ausbildung und Studium, nur finde ich, dass man mit der aktuellen Besoldungsordnung im mD und gD eher dafür sorgt, das nach dem Durchbefördern keine Ambitionen mehr da sind, sich weiterhin anzustrengen. Da sollten die Gesetzgeber mal was machen. Beispielsweise eine dauerhafte Leistungsprämie einführen für die Leute im mD und gD die gute Leistungen bringen. Teils scheitert es ja in gewissen Arbeitsgruppen schon am „mitarbeiten im Urlaubs-/Krankheitsfall“, weil die Beförderungssituation so ist, wie sie ist.

Ist natürlich die Frage, wie verfassungskonform solche „dauerhaften Leistungsprämien“ sind.

Tagelöhner

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Nachdem es auch zu den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt, dass sich ein Beamter stets mit voller Hingabe seinen dienstlichen Aufgaben und Pflichten zu widmen hat, erübrigt sich die Einlassung eigentlich nach dem "Durchbefördern wären keine Ambitionen mehr da sich weiter anzustrengen".

Was sollen Tarifbeschäftigte sagen, bei denen es per se kein "Durchbefördern" gibt. Damit ist es ja dann legitim wenn die ab Tag 1 des Arbeitsverhältnisses bereits demotiviert sind?  ;D

Thomber

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Nachdem es auch zu den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt, dass sich ein Beamter stets mit voller Hingabe seinen dienstlichen Aufgaben und Pflichten zu widmen hat, erübrigt sich die Einlassung eigentlich nach dem "Durchbefördern wären keine Ambitionen mehr da sich weiter anzustrengen".

Was sollen Tarifbeschäftigte sagen, bei denen es per se kein "Durchbefördern" gibt. Damit ist es ja dann legitim wenn die ab Tag 1 des Arbeitsverhältnisses bereits demotiviert sind?  ;D


Der Text war früher, in den 70er/80er Jahren vielleicht mal witzig. Heute ist das nur noch BILD-Niveau.

Ich kenne Kommunal-, Landes- und Bundesebene und ein Durchbefördern für Beamte gab es dort in keinem Amt.  Ehe im Gegenteil - Beamte werden durch LaufbahnVO gebremst, während Tarifler mit Ausbildung von E5 bis E 11 hochgestuft werden, ohne Studium usw..    Klar. jeder darf selbst seinen Weg wählen, aber dann bitte nicht Sagen & Mythen rauskramen.

Tagelöhner

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In welcher Traumwelt lebt hier der ein oder andere, wenn er davon ausgeht, dass man als Tarifler von E5 bis E11 lediglich mit einer Ausbildung hochgestuft wird. Realitätsfremder geht's gar nicht.

Hierfür sind massivste Tätigkeitsänderungen erforderlich (Stichwort Tarifautomatik) und sehr wohlwollende Entscheidungsträger mit genug Rückgrat (absolute Seltenheit), die sowas tarif- und haushaltsrechtlich begründen und verantworten würden. Und selbst falls das wahrscheinlich in 1 von 1000 Fällen mal so gehandhabt wird, kommt am Ende dann keine E11-Bezahlung sondern eine E10-Bezahlung dabei heraus (weil formal die Qualifikation fehlt). Sowas würde in jeder Behörde unglaubliche Begehrlichkeiten wecken und Unzufriedenheit säen, dass davon aus guten Gründen die Finger gelassen wird.

Als Tarifler hat man es nur einfacher sich auf höher bewertete Stellen zu bewerben und im Erfolgsfall dann auch direkt danach bezahlt zu werden. Hier werden in den allermeisten Fällen aber ebenfalls die im Tarifvertrag gesetzten und auch aus der Beamtenwelt bekannten persönlichen Zugangsvoraussetzungen (Qualifikationsanforderung, siehe EGO zum TV-L) angewendet. Mir ist nur der IT-Bereich bekannt, in dem in den letzten Jahren die Zugangsvoraussetzungen aufgeweicht worden sind.
« Last Edit: 29.10.2024 15:41 von Tagelöhner »

AVP

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Ich finde diese Aussage schon etwas bedenklich, weil indirekt allen im mD praktisch „Faulheit“ unterstellt wird.
[/quote]

War so nicht gemeint. Aufgrund der starren Voraussetzungen im öffentlichen Dienst kommt man ohne Studium kaum über eine A8/A9 hinaus. Regelmäßig unabhängig der Leistung. In der freien Wirtschaft kann man sich da viel einfacher hocharbeiten.

Wer sich aber nicht hocharbeiten will (sondern wie beschrieben gemütlich ist), der fährt mit einer A8 oder A9 im mD sehr gut.

AVP

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Hier werden in den allermeisten Fällen aber ebenfalls die im Tarifvertrag gesetzten und auch aus der Beamtenwelt bekannten persönlichen Zugangsvoraussetzungen (Qualifikationsanforderung, siehe EGO zum TV-L) angewendet. Mir ist nur der IT-Bereich bekannt, in dem in den letzten Jahren die Zugangsvoraussetzungen aufgeweicht worden sind.

Dieses feste Qualifikationserfordernis gibts in der EntgO (allgemeiner Teil) nur ab der E 13.

Ein Hochschulstudium ist für die E 9b Fallgruppe 3 vorgeschrieben, über die Fallgruppe 2 gehts aber auch ohne. Darüber gehts dann bis in die E 12 (entspricht grob A 13).

Mit der neue IT EntgO im besonderen Teil für IT Kräfte ist sogar über den Ausbildungsstrang E13 möglich.

Ich persönlich kenne auch deutlich mehr nach E 11 eingruppierte Beschäftigte als zB A 12er. Kenne persönlich einige Personen die direkt nach dem Bachelor auf E 11 eingruppiert worden. A 12 ist hingegen schon recht selten, alleine aufgrund Stellenobergrenzenverordnungen und sehr begrenztem Planstellenkontingent.

Lediglich in Niedersachsen gibt es zusätzlich die Vereinbarung Verwaltungslehrgänge welche den Zugang zu entsprechenden Entgeltgruppen nur mit entsprechenden Qualifikationen gestattet (gibt es nach meinem Wissen in keinem anderen Land). In der Praxis orientieren sich aber viele Behörden an entsprechenden Regelungen.

Die Laufbahnverordnungen sind dort regelmäßig deutlich restriktiver.


Tagelöhner

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Dieses feste Qualifikationserfordernis gibts in der EntgO (allgemeiner Teil) nur ab der E 13.

Ein Hochschulstudium ist für die E 9b Fallgruppe 3 vorgeschrieben, über die Fallgruppe 2 gehts aber auch ohne. Darüber gehts dann bis in die E 12 (entspricht grob A 13).

In meinem beruflichen Umfeld wird von der Möglichkeit "als sonstiger Beschäftigter" auch ohne Hochschulabschluss in E9b bis E12 zu kommen aber so gut wie kein Gebrauch gemacht. Es bleibt zu 99% bei den starren Zugangsvoraussetzungen um einer beamtenähnlichen Systematik treu zu bleiben. Es bringt daher nichts, wenn der Tarifvertrag eine größere Flexibilität ermöglicht, die einem Tarifbeschäftigten zu Gute kommen könnte, wenn die meist verbeamteten Entscheidungsträger, die auf den Funktionsstellen sitzen davon prinzipiell keinen Gebrauch machen.

Thomber

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Ich kann dazu nur wiederholen.  Bei uns (Region Bonn) kann ein Tarifler locker von E5/6 nach 9a/b kommen und es gibt auch welche, die von ehemals E5 nach E11 es geschafft haben. Für 2025 habe ich wieder eine Anhebung für einen Kollegen von 9b nach 11 durchgesetzt....   Ich freue mich für die Menschen sehr, kann aber als Beamter, der weder wichtige Freunde noch Parteibuch hat und eine Durchbeförderung auch nicht kennt, da nur zuschauen...